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Die letzten Monate der DDR: die Regierung de Maizière und ihr Weg zur deutschen Einheit

Die letzten Monate der DDR: die Regierung de Maizière und ihr Weg zur deutschen Einheit

Titel: Die letzten Monate der DDR: die Regierung de Maizière und ihr Weg zur deutschen Einheit Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Ed Stuhler
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einverstanden wären mit der Übernahme der westdeutschen Hymne, allerdings ergänzt um die zweite Strophe, die die verbotene erste Strophe der DDR-Nationalhymne war. Seit 1972 durfte ja in der DDR keiner mehr die DDR-Nationalhymne singen, weil irgendwo »Deutschland einig Vaterland« eine Rolle gespielt hat. Und die Musik hat ja gepasst. Es hätte ja der DDR-Text von Becher auf die Hymne unproblematisch gepasst. Es stand auch im Einigungsvertrag drin, dass wir uns einen neuen Namen geben. Es sollte nur noch ›Deutschland‹ heißen, ohne den Zusatz ›Bundesrepublik‹, damit auch der Letzte im letzten Bayerischen Wald begreift, dass sich mit der Einheit in Deutschland grundlegend was verändert. Die Veränderung war uns, jedenfalls de Maizière und mir, auch dem Helmut Kohl, schon wirklich relativ klar, weil es ja weitgehende Veränderungen auch im Gefüge des weltpolitischen Engagements Deutschlands geben wird. Dass wir den ersten Vertragsentwurf vorgelegt haben, hat dem Wolfgang Schäuble an dem Verhandlungstag überhaupt nicht gefallen.«

    Johannes R. Becher (1891 – 1958), war von 1954 bis zu seinem Tode Kulturminister der DDR.
      Krause weiß, dass nach der Währungsunion jetzt schnell die staatliche Einheit kommen muss, damit die DDR nicht wöchentlich beim Bundesfinanzminister um neues Geld betteln muss. Wenn erst das Grundgesetz überall gilt, müssen, so seine Überlegung, auch überall gleiche Lebensbedingungen geschaffen werden. Dass das nicht von einem Tag auf den anderen geschehen kann, ist allen klar, aber das Ziel gibt dann den Weg vor. De Maizière: »Wir hatten schon in der Koalitionsverhandlung gesagt, dass wir den Weg über den Artikel 23 gehen, aber nicht ohne Bedingungen. Nach der Wahl habe ich auch gesagt: ›Die Frage des Ob ist entschieden, die Frage des Wie , da werden wir noch ein gewichtiges Wörtchen mitzusprechen haben!‹ Wenn viele auch diese Spuren des Wie heute nicht mehr sehen wollen – man sollte sich den Einigungsvertrag ansehen, um festzustellen, dass die Anerkennung der Berufsabschlüsse der Ostdeutschen im Einigungsvertrag geregelt ist, dass ein großer Teil ihrer sonstigen zivilrechtlichen Ansprüche, Eigentumsansprüche und so weiter geregelt ist.«

    Die zentrale Frage, die in diesem Vertrag geregelt werden muss, ist die Eigentumsfrage. Die ostdeutsche Seite fordert »Entschädigung vor Rückgabe«, die westdeutsche »Rückgabe vor Entschädigung«. Wer sich in dieser Frage durchgesetzt hat, ist bekannt. In der »Gemeinsamen Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen« vom 15. Juni 1990 heißt es im Absatz 3:
      »Enteignetes Grundvermögen wird grundsätzlich unter Berücksichtigung der unter a) und b) genannten Fallgruppen den ehemaligen Eigentümern oder ihren Erben zurückgegeben.
      a) Die Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken und Gebäuden, deren Nutzungsart bzw. Zweckbestimmung insbesondere dadurch verändert wurden, dass sie dem Gemeingebrauch gewidmet, im komplexen Wohnungs- und Siedlungsbau verwendet, der gewerblichen Nutzung zugeführt oder in eine neue Unternehmenseinheit einbezogen wurden, ist von der Natur der Sache her nicht möglich. In diesen Fällen wird eine Entschädigung geleistet, soweit nicht bereits nach den für Bürger der Deutschen Demokratischen Republik geltenden Vorschriften entschädigt worden ist.
      b) Sofern Bürger der Deutschen Demokratischen Republik an zurückzuübereignenden Immobilien Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte in redlicher Weise erworben haben, ist ein sozial verträglicher Ausgleich an die ehemaligen Eigentümer durch Austausch von Grundstücken mit vergleichbarem Wert oder durch Entschädigung herzustellen. Entsprechendes gilt für Grundvermögen, das durch den staatlichen Treuhänder an Dritte veräußert wurde. Die Einzelheiten bedürfen noch der Klärung.
    c) Soweit den ehemaligen Eigentümern oder ihren Erben ein Anspruch auf Rückübertragung zusteht, kann stattdessen Entschädigung gewählt werden.«

    Finanzstaatssekretär Siegert spricht klare Worte: »Also ich habe diesen Grundsatz Rückgabe vor Entschädigung von vornherein als großes Problem gesehen. Wir haben auch unsere Bedenken geltend gemacht, denn es war doch klar, dass das Eingriffe bedeutet in die Lebenssituation Tausender Bürger, die auf Grundstücken saßen, die Westdeutschen gehörten, und dass das Eingriffe waren in

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