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Elternunterhalt - Wenn Kinder zahlen sollen

Elternunterhalt - Wenn Kinder zahlen sollen

Titel: Elternunterhalt - Wenn Kinder zahlen sollen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Michael Baczko
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nunmehr auf den konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der sonstigen Altersabsicherung und des Wohnvorteils abzustellen. (Näheres siehe S. 103.)
    Bilden sie Rückstellungen, z. B. für notwendige Ersatzbeschaffungen, so kann im Einzelfall eine Berücksichtigung erfolgen (z. B. Rücklagen für notwendige Reparatur-, Instandsetzungs-, Renovierungs- oder Erhaltungsarbeiten einer selbst genutzten Immobilie). Während bei der Berücksichtigung von Vermögen Rücklagen für die Ersatzbeschaffung eines PKWs abgezogen werden können, werden diese Rücklagen als Abzugsposten beim Einkommen teilweise nicht berücksichtigt. Der Kredit für einen PKW, welcher vor Einsetzen der Sozialhilfe aufgenommen wurde, muss dagegen in der Regel berücksichtigt werden.
    Der Steuervorteil, welcher aus der AfA (Abschreibung) resultiert, wird dem Einkommen hinzugerechnet.
    Ausgaben, die nicht berücksichtigt werden
    Was im Mindestselbstbehalt enthalten ist, ist nicht ganz eindeutig. Es finden sich Hinweise, dass man bei der Berechnung des Selbstbehalts grundsätzlich vom sogenannten „Warenkorb“, der dem Bedarf der Sozialhilfe bzw. des Arbeitslosengeldes II zugrunde liegt, ausgeht.
    Im sogenannten Warenkorb ist Folgendes enthalten:
Nahrungs- und Genussmittel, Kaffee, Restaurant, Tabak, Getränke
Strom und Gas (Kochen, Licht, Elektrogeräte)
Wäsche und Hausrat von geringem Wert, Putz- und Pflegemittel
Laufende Instandhaltung von Schuhen, Kleidung und Wäsche
Körperpflege und Reinigung, Gesundheitspflegemittel
Bücher, Zeitungen, Veranstaltungen, Bildung, Kultur und Sport
Nicht berufsbedingte Verkehrsleistungen
Telefon, Porto, Internet, sonstige Kommunikationsleistungen
Geschenke, persönliche Bedürfnisse
Kontoführungsgebühren, Sonstiges
„Einmalige Bedarfe“ (Ansparen für Bekleidung, Schuhe, Wäsche, langlebige und preisaufwändige Gebrauchsgüter, Reparaturen, Renovierungen, Qualifizierungen)
Hausratversicherung
Haftpflichtversicherung
    Diese Ausgaben sollten Sie also von vornherein nicht auflisten, da sie nicht zusätzlich vom Einkommen abgezogen werden können. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Ausgaben im Selbstbehalt enthalten sind.
    Zusätzliche und besondere Aufwendungen
    Handelt es sich um berufsbedingte Aufwendungen oder solche aufgrund einer besonderen Situation (Krankheit, Umgang mit dem Kind, das aufgrund einer Trennung/Scheidung beim anderen Elternteil lebt, etc.), können Sie diese gesondert auflisten. Entstehen Ihnen zusätzliche Ausgaben, die nicht im Selbstbehalt enthalten sind, sollten Sie diese auf jeden Fall bei den Ausgaben aufführen. Unabhängig davon ist ein sogenannter Sonderbedarf ebenfalls aufzuführen, z. B. krankheitsbedingte Mehrkosten, insbesondere Zuzahlungen zu Medikamenten, medizinische Behandlungen etc., sonstige zusätzliche Kosten, die für die Erziehung und Ausbildung der Kinder entstehen. Allein für das Vorliegen eines Grades der Behinderung (GdB, Schwerbehinderung) wird kein pauschaler Freibetrag gewährt, es werden nur eventuelle Kosten anerkannt, die aufgrund der Behinderung entstehen und die nachgewiesen werden.
    Wichtig
    Nur wenn Sie sämtliche Ausgaben aufführen, können Sie auch schlüssig Ihren Lebensstandard darlegen.
    Können Sie Ausgaben nicht belegen, so wird davon ausgegangen, dass Geld für die Vermögensbildung zur Verfügung steht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Vermögensbildung zulasten der unterhaltsbedürftigen Eltern – mit Ausnahme der Rücklage für die primäre und sekundäre Altersvorsorge – unzulässig.
    So wird der zu zahlende Unterhalt berechnet
    Liegen dem Sozialamt nun alle Ihre Einnahmen und Ausgaben vor, so erfolgt eine Berechnung Ihrer sogenannten Leistungsfähigkeit. Nach Abzug der notwendigen Ausgaben muss Ihnen – wie bereits erwähnt – ein sogenannter Selbstbehalt verbleiben. In den folgenden Beispielen wird mit einem Selbstbehalt von 1.500 Euro gerechnet, der in den meisten unterhaltsrechtlichen Leitlinien festgehalten ist.
    Hat das unterhaltspflichtige Kind noch weitere vorrangige Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern und Ehefrau (geschiedener Frau), so sind diese vom verbleibenden Einkommen auch noch abzusetzen (Berechnung s. u.)
    Wie sich der Unterhalt bei mehreren Kindern berechnet
    Sind mehrere Kinder vorhanden, sind prinzipiell alle unterhaltspflichtig. Welchen Betrag jedes Kind zahlen muss, errechnet sich aus dem Verhältnis des von allen Kindern grundsätzlich ohne Berücksichtigung der anderen

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