Geld fressen Seele auf
anbieten würden. Allein das Enfant terrible C. M. entschied sich anders.
Francisco bekam stattdessen einen eingeschriebenen Brief, diesmal von der Ausländerpolizei, die ihn für die kommende Woche zu einer Einvernahme in ihre Behörde bestellte. Über ein kurzes Telefongespräch hatte sein Rechtsanwalt herausgefunden, dass ihm die Ausländerbehörde vorhalten würde, dass er die Grundlage für die nach dem Ausländergesetz Schweiz einmal abgegebene Aufenthaltsbewilligung, die bei Einreise an die spezielle GFS-Tätigkeit gebunden gewesen war, verwirkt habe, da er nun nicht mehr bei der GFS Schweiz arbeiten würde. Die Behörde gab Francisco Ansa eine Frist zur Stellungnahme und wies ihn gleichzeitig darauf hin, dass er mit seiner Familie ohne neue Aufenthaltsbewilligung innerhalb eines Monats die Schweiz verlassen müsste.
Angelina bekam einen Schreikrampf, als sie dieser Mitteilung des Rechtsanwaltes gewahr wurde. » Aber das ist doch eine zum Himmel schreiende Sauerei «, schrie sie. » Francisco, dagegen muss der Anwalt doch vorgehen. «
Sie möge sich beruhigen, hatte Francisco ihr geantwortet, der Anwalt würde ein neues Permit beantragen und dafür eine neue Begründung liefern. Vielleicht sei es für ihre Zukunft ja grundsätzlich auch besser, sich in die Deutschschweiz zu orientieren, gab er zu überlegen. Dort jedenfalls würden sie sie in ihrer deutschen Muttersprache leben und handeln und die Kinder hätten es in der Schule ebenfalls wieder leichter.
Angelina beruhigte sich dann schnell wieder und schien von dem Gedanken beseelt, ein neues Haus in der Deutschschweiz zu beziehen und neu einzurichten. Die Kinder mussten von diesem Gedanken auch nicht lange überzeugt werden.
Blieb allein die Frage, wie sich Francisco beruflich wieder auf die eigenen Beine stellen sollte, wenn alle seine bisherigen Finanzpartnergesellschaften, jedenfalls diejenigen, die im Markt zur Crème de la Crème gehörten, sich nicht weiter auf ihn einlassen wollten oder durften. Ohne verlässliche Verträge mit derart renommierten Finanzpartnern, ohne Geschäftspartner mit ausreichend viel Venture Capital im Rücken würde er einen solchen Geschäftsgang ein für alle Mal abhaken müssen.
Schon oft hatte er in den letzten Wochen darüber nachgedacht, ob er nicht einfach einmal jenen langjährigen Exchef und heute größten C. M.-Widersacher und GFS-Konkurrenzunternehmer ansprechen sollte. Seines Wissens hatte
C. M. damals in den 80ern diesen heute älteren Mann ebenfalls ordentlich übers Ohr gehauen und sich GFS-intern immer wieder mit seinem damaligen Coup gegen die NVG gebrüstet. Vielleicht hatte jener Exchef jenen Affront von damals bereits vergessen, vielleicht aber auch nicht; und vielleicht wäre dieser ja interessiert an Franciscos Sach- und Führungs-Know-how sowie am Schweizer Allfinanz- und Vertriebsmarkt. Andererseits wollte Francisco nicht Gefahr laufen, vor einen alten Fehdenkarren und persönliche Rachegelüste gespannt zu werden; und dieser ehemalige Chef hatte seinerseits auch alles andere als eine gute Reputation.
Karl-Theo Wischnewski, Grand Senior und Patron in der Branche, Gründer und Konzernleiter der NVG (Nachhaltiger Vermögensaufbau GmbH &Co.KG ), war bereits Anfang der 60er-Jahre als Führungsmanager in der Genfer IOS von Bernie Cornfeld und in den Schlagzeilen der damaligen Wirtschaftspresse gewesen. Die IOS hatte seinerzeit rund 25000 Vertreter beschäftigt, die über Telefon- und Haustürgeschäfte – vielfach an amerikanische Auslandsbürger die in Europa lebten – Anteile an rund 18 Kapitalanlagefonds verkauften. Diese Firma kontrollierte damals ein Anlagekapital von über 2,5 Milliarden USD, erlitt dann aber den Zusammenbruch infolge undurchsichtiger Kapitalverluste in den von der IOS selbst kreierten Fund of Funds sowie einer darauffolgenden Periode der Börsenschwäche. Ein großer Teil der Anlegerkunden zog daraufhin Kapital ab. Im Rahmen des damaligen Niedergangs der IOS stellten über 300 IOS-Mitarbeitende in der Schweiz, vorwiegend aus unteren und mittleren Mitarbeiterebenen, Strafanzeige gegen ihre IOS-Führenden, weil diese ihnen Unternehmensanteile an der IOS aufgedrängt hatten; Unternehmensanteile die sie teilweise mit geliehenem Geld finanzierten. Der Prozess im Jahre 1979 endete jedoch mit Freisprüchen
der IOS-Oberen, weil gegen sie kein Nachweis eines kausalen und schuldhaften Fehlverhaltens geführt werden
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