Geschichte der Entdeckung und Eroberung Perus
nöthigen Schritte thun, bis dem Uebelstande abgeholfen war. Zweitens war es ihre Pflicht als
Ankläger aufzutreten, wenn irgend Jemand aus ihrer Abtheilung den geringsten Fehler beging; sie mußten die Klage bei dem nächsten
Obern anzeigen und dieser ließ dann den Schuldigen bestrafen. – Je nach der Größe des Verbrechens mußte von verschiedenen
stufenweise angeordneten Richtern das Urtheil gefällt werden. Der Gang der Gerechtigkeit war kurz, die Vollziehung der Strafe
folgte unmittelbar nach dem Urteilsspruche, und eine Berufung an eine höhere Instanz fand nicht statt. Ebenso schnell wurden
bürgerliche Rechtssachen entschieden; um jedes Hinausziehen derselben zu verhüten, und besonders um die Armen in ihrem Rechte
zu schützen, war in jeder Stadt ein Richter angestellt, der unbedingte Gewalt hatte die Rechtshändel, welche die Bürger miteinander
führten, zu schlichten. Handelte es sich um eine Streitigkeit zwischen zwei Provinzen, über die Feldmarken oder das Weiderecht,
so sendete der Inca einen eigenen Bevollmächtigten, um den Streit zu beenden. Jeder Vorsteher, die hohen wie die niedern,
wurden strenge bestraft, wenn sie nicht für die Bedürfnisse der ihnen Untergebenen bei der obern Behörde das Nöthige verlangten.
Wenn er einen Schuldigen nicht noch am nämlichen Tage anzeigte, mußte er selbst, wenn es bekannt wurde, die doppelte Strafe
erleiden: einmal weil er seine Pflicht nicht gethan und dann weil er sich an dem Verbrechen des Schuldigen dadurch, daß er
diesen nicht angezeigt, betheiligt hatte. Die strenge Aufsicht, die von oben herab stufenweise stattfand, hatte die gute Wirkung,
daß jeder sich beeiferte seine Pflicht zu thun. Dabei waren diese Gesetze so strenge, daß sogar die geringsten Verbrechen
beinahe immer mit dem Tode bestraft wurden. Gelindere Strafen waren Auspeitschung und Verbannung. – Die Jünglinge wurden unter
strenger Aufsicht gehalten und sogenannte Jugendstreiche gingen ihnen nicht ungestraft hin; doch nahm man stets auf ihr Alter
Rücksicht. Ueberdieß waren die Väter für die Fehler und übeln Gewohnheiten ihrer Söhne verantwortlich; sie wurden gestraft,
wenn sie diese in frühern Jahren nicht unterrichtet und erzogen hatten. Daher kam es, daß die Väter auf die Erziehungihrer Söhne die größte Sorgfalt verwendeten und sie von jeder ihrer unwürdigen Handlung zurückhielten.
Die Decurionen hatten ferner ihren Obern von Monat zu Monat über die Zahl der Gebornen und Gestorbenen Bericht abzustatten,
so daß der Inca am Schlusse des Jahrs genau den Stand der Bevölkerung übersehen konnte. Gleiche Berichte wurden über den Stand
des Heeres eingeliefert, so daß man genau wußte wer im Kriegsdienste gestorben war. Um zu verhindern daß die Statthalter,
die Richter und alle übrigen Beamten die ihnen anvertraute Gewalt nicht mißbrauchten, sondern gewissenhaft ihre Pflicht erfüllten,
waren Controleure und eigene Commissäre angestellt, die insgeheim die Provinzen durchreisten, um sich Kenntniß von den etwaigen
Vergehen und Verbrechen der Staatsdiener zu verschaffen und darüber an die competente Behörde zu berichten, damit die unwürdigen
ihrer Stellen entsetzt und gestraft wurden. Diese Commissäre waren eine Art geheimer Polizei und man nannte sie Tucuyricoc
(die alles Sehenden). So waren alle Beamten sowohl am Hofe als in den Städten und Provinzen von oben herab genau überwacht,
und sie wurden weit strenger als gewöhnliche Bürger, wenn sie ihre Amtspflicht verletzten, bestraft, besonders aber die Justizbeamten.
Der Grund den sie als Ursache dieser Handlungsweise anführten war, daß ein ausdrücklich zur Ausübung der Gerechtigkeit angestellter
Mann für ungerechte Handlungen um so größere Strafe verdiene, weil er dadurch die Sonne und den Inca beleidige, die ihn zu
seinem Amte in der Meinung emporgehoben hatten, er sey besser und redlicher als andere Menschen.
Wir führen nun noch einige merkwürdige Gesetze an. Keiner wurde wegen eines Vergehens zu einer Strafe an seinem Besitze verdammt
oder wie unsere Gesetzgebung sich ausdrücken würde: niemand wurde zu einer Geldstrafe verurtheilt. Es fanden mithin keine
Confiscationen statt, denn sie behaupteten, wenn man auch die Güter des Schuldigen einziehe, ihn selbst aber am Leben lasse,
so würde dadurch das Verbrechen aus dem Staate nicht verbannt, sondern den Verbrechern nur Gelegenheit gegeben noch größere
Verbrechen zu begehen. –
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