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Im Bett mit

Im Bett mit

Titel: Im Bett mit Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Johanna Fuerstauer
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dessen Schädel Merkmale schwerer Verwundungen aufwies. Seit der geschlagenen Schlacht hatten sich immer wieder Gerüchte um den erschlagenen König und sein verschwundenes Bett gerankt. Die Bauarbeiter staunten nicht schlecht ob ihres Fundes. Historiker nahen sich seiner an und bald machte der Name König Richards die Runde, zumal das Skelett eine starke Krümmung der Wirbelsäule aufwies, was genau zum Buckel Richards passte. Mit Richard starb das Geschlecht der Plantagenets aus, aber er hatte eine Reihe illegitimer Nachkommen. 17 Generationen später leben noch Personen, deren Ahnenreihe auf ihn zurückzuführen ist. Durch eine umständliche DNA-Analyse wurde schließlich eine verwandtschaftliche Beziehung festgestellt, durch die bewiesen werden konnte, dass es tatsächlich König Richards Skelett war, das ganz unköniglich im Erdreich unter einem simplen Parkplatz verscharrt worden war. Nun steht ihm – spät, aber doch – die Ehre eines königlichen Begräbnisses in der Kathedrale von Leicester bevor. Ob er es als einen Akt ausgleichender Gerechtigkeit gegenüber seiner oft geschmähten Person betrachten würde? Die Geschichte jedenfalls nimmt oft einen seltsamen Lauf, dessen Sinn nicht immer klar zu erkennen ist.

Intermezzo IV
Ein Bett zu vererben
    Die Zeit Shakespeares – so viel wissen wir – hat mit unserer heutigen Wegwerfgesellschaft nichts gemeinsam. Die Zeitgenossen des großen Dramatikers erzeugten nicht Berge von Müll; was sie sich schufen, war vielmehr für Generationen bestimmt. Das Bett war ebenso wie der übrige Hausrat ein selbstständiger Wert, den man an seine Kinder und Kindeskinder weitervererbte. Anders als heute, wo jeder mehrmals in seinem Leben seine Wohnung neu einrichtet, wäre es selbst reichen Kaufleuten in den Städten nicht eingefallen, dies zu tun und den »alten Plunder« dem Sperrmüllhof zu überantworten. Freilich, alten Plunder im heutigen Sinn des Wortes gab es damals noch nicht. Alle Möbelstücke waren auf Dauer angelegt, und es gab kaum eines, das nicht – bei aller Zweckmäßigkeit – auch eine ästhetisch vollendete Form hatte. Dasselbe galt für die Kleidung. In den Vermächtnissen der Zeit waren Festtagsgewänder, Mäntel, ja sogar Schuhe angeführt. Gute Stoffe und sonstige Materialien hatten ihren Preis. Mochte auch der Schnitt eines Gewandes nicht mehr zeitgemäß sein, so konnte man doch das Material weiterverwenden. Vor allem Brautgewänder wurden fast immer von der Mutter auf eine Tochter vererbt und ausdrücklich in den Testamenten erwähnt. Verschwendung lag den gut betuchten bürgerlichen Familien völlig fern. Aber auch in den Adelsfamilien war es durchaus üblich, kostbare Gewänder und wertvollen Hausrat an die folgende Generation zu vererben. Gelegentlich machten solche Erbstücke eine Wanderung durch mehrere Berufsstände, etwa wenn eine der großen Damen ihre abgetragene Garderobe an ihre Zofe oder sonstiges Dienstpersonal verschenkte. Diese wussten solche Gaben wohl zu schätzen, indem sie sie für ihre Bedürfnisse umänderten und sich in ihnen nur an Festtagen voller Stolz zeigten, um sie – möglichst unversehrt – eines Tages an ihre eigenen Töchter weiterzugeben. Im Übrigen gab es damals wie heute eine Art von Secondhand-Shops, in denen manche Erbstücke landeten, um dann, mit einer entsprechenden Geschichte versehen, auf interessierte Kundschaft zu warten. Die darin angebotenen Stücke waren umso begehrter, je prominenter der Rang ihres Vorbesitzers war.
    Von den Gesetzen her blieb es Zivilpersonen weitgehend überlassen, wie sie ihr Erbe verteilten. Im Bereich des Adels aber hatte der jeweilige Landesherr ein Mitspracherecht, zumal ein großer Teil von Land- und Hausbesitz nur auf Zeit verliehen wurde, was vom jeweiligen Lehensherrn jederzeit revidiert werden konnte. Wie sehr selbst der private Besitz dem öffentlichen Zugriff ausgesetzt war, beweisen etwa die englischen Steuergesetze aus dem 15. Jahrhundert. War der Erbe nicht imstande, die ihm oft sehr willkürlich auferlegte Erbschaftssteuer zu entrichten, konnte der Steuereinnehmer nicht nur alle bewegliche Habe beschlagnahmen, sondern auch Herd und Bett des säumigen Zahlers zerstören, wodurch dessen Heimstätte weitgehend unbewohnbar gemacht wurde.
    Innerhalb eines Familienverbandes herrschten bestimmte erbrechtliche Bräuche. So war es üblich, dass die Witwe eines Verstorbenen ein Drittel seines Besitzes, in jedem Fall aber das gemeinsame Ehebett samt Ausstattung erhielt.

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