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Koalitionsvertrag 2013

Koalitionsvertrag 2013

Titel: Koalitionsvertrag 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: CDU CSU SPD
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Kultur- und Kreativwirtschaft" der Bundesregierung fortsetzen und intensivieren. Programme der Wirtschaftsf ö rderung sind st ä rker auch f ü r Kulturbetriebe zu ö ffnen. Gleichzeitig sollte der in den F ö rderprogrammen des Bundes zugrunde gelegte Innovationsbegriff f ü r die Kultur- und Kreativwirtschaft ge ö ffnet und erweitert werden. Neben besserer Beratung bedarf es neuer Modellprojekte und F ö rderung von Forschung, Entwicklung und Technologie. F ö rderm ö glichkeiten f ü r die Kultur- und Kreativwirtschaft sollten in einer Datenbank dargestellt werden. Die Beteiligung Deutschlands an EU-F ö rderprogrammen muss durch bessere Beratung erh ö ht werden.

Tourismus
    Der Tourismus in Deutschland ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der vielen Menschen Besch ä ftigung gibt, gerade auch in l ä ndlichen Regionen. Dazu ben ö tigt der Tourismus ein gutes Preis-Leistungsverh ä ltnis, Qualit ä t und Freundlichkeit im Service und weitere Anstrengungen mit Blick auf die Barrierefreiheit. Um qualifizierte Fachkr ä fte muss sich das Gastgewerbe, etwa durch verbesserte Ausbildungsanstrengungen, verst ä rkt bem ü hen. Der Ausbau der touristischen Infrastruktur muss mit den vorhandenen und bew ä hrten F ö rderinstrumentarien weiter unterst ü tzt werden.
    Die Deutsche Zentrale f ü r Tourismus (DZT) soll die internationale Vermarktung des Reiselandes Deutschlands auf dem bisherigen Niveau weiter unterst ü tzen und auch dazu beitragen, die Bekanntheit von bislang weniger frequentierten Tourismusgebieten zu erh ö hen. Wir wollen eine „Initiative Kulturtourismus" ins Leben rufen und in Zusammenarbeit mit den Ressorts Kultur und Wirtschaft gestalten. Wesentliche Ziele sind Akteure aus den Feldern Kultur und Tourismus in ihrem Zusammenwirken zu qualifizieren sowie Modellprojekte und innovative Kooperationsformen zu f ö rdern.

Unternehmensnachfolge
    Um die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, werden wir Vermittlungsplattformen, wie die von den Kammern betriebene „nexxt change", unterst ü tzen und weiter ausbauen. Unternehmensnachfolge soll auch k ü nftig durch die Erbschaftsbesteuerung nicht gef ä hrdet werden. Notwendig ist daher eine verfassungsfeste und mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschafts- und Schenkungsteuer, die einen steuerlichen Ausnahmetatbestand bei Erhalt von Arbeitspl ä tzen vorsieht.

Rechtsrahmen
    Im Gew ä hrleistungsrecht wollen wir daf ü r sorgen, dass Handwerker und andere Unternehmer nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktm ä ngeln sitzen bleiben, die der Lieferant oder Hersteller zu verantworten hat.
    Im Interesse mittelst ä ndischer Unternehmen setzen wir uns daf ü r ein, eine Europ ä ische Privatgesellschaft („Europa-GmbH") zu schaffen. Wir werden dabei sicherstellen, dass die nationalen Vorschriften ü ber die Mitbestimmung, des Steuer- und des Handelsregisterrechts nicht umgangen werden.
    Insolvenzen in einem Unternehmensverbund sollen k ü nftig durch intensivere Abstimmung der Einzelinsolvenzverfahren effizienter bew ä ltigt werden. Zudem werden wir das Insolvenzanfechtungsrecht im Interesse der Planungssicherheit des Gesch ä ftsverkehrs sowie des Vertrauens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ausgezahlte L ö hne auf den Pr ü fstand stellen.

Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung
    Der Abbau von unn ö tiger B ü rokratie st ä rkt die Wettbewerbsf ä higkeit unserer Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen. Eine leistungsf ä hige ö ffentliche Verwaltung und geringer Erf ü llungsaufwand sind ein wesentlicher Standortvorteil. Wir wollen Wirtschaft und B ü rger weiter sp ü rbar von unn ö tiger B ü rokratie entlasten. Dazu wollen wir Projekte f ö rdern, in denen Unternehmen und Verb ä nde, Normenkontrollrat und Bundesministerien, Landesbeh ö rden und Kommunen gemeinsam Vereinfachungsm ö glichkeiten identifizieren und f ü r eine entsprechend bessere Rechtsetzung sorgen. In geeigneten F ä llen werden wir Regelungen praktisch erproben, bevor sie beschlossen werden. Gesetze m ü ssen einfach, verst ä ndlich und zielgenau ausgestaltet werden, damit B ü rokratielasten vermieden oder so gering wie m ö glich gehalten werden.
    Notwendig sind auch Initiativen f ü r eine unternehmensfreundliche Verwaltung etwa durch eine konsequente Umsetzung von E-Government zur elektronischen Kommunikation zwischen Unternehmen und Beh ö rden. Wir wollen bei den Informations- und Nachweispflichten zu einer Entlastung kommen und

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