Koalitionsvertrag 2013
Abschlussberichts „Sexueller Kindesmissbrauch in Abh ä ngigkeits- und Machtverh ä ltnissen in privaten und ö ffentlichen Einrichtungen und im famili ä ren Bereich" in dieser Legislaturperiode weiter voranbringen. Die Hilfen f ü r die Betroffenen m ü ssen verst ä rkt durch die Regelsysteme erfolgen.
Insbesondere im Interesse minderj ä hriger Opfer sorgen wir daf ü r, dass Sexualstraftaten deutlich sp ä ter verj ä hren, weil viele Opfer oft erst nach Jahren und Jahrzehnten ü ber das Geschehene sprechen und gegen die T ä ter vorgehen k ö nnen. Die strafrechtliche Verj ä hrung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche soll zuk ü nftig nicht vor dem 30. Lebensjahr der Missbrauchsopfer einsetzen. Wir stellen ausdr ü cklich klar, dass ein sexueller Ü bergriff gegen den faktisch entgegenstehenden Willen eines behinderten oder sonst widerstandsunf ä higen Opfers als besonders schwerer Fall des sexuellen Missbrauchs widerstandsunf ä higer Personen anzusehen ist. Um einen l ü ckenlosen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Ü bergriffen zu gew ä hrleisten, wollen wir den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen des § 174 StGB erweitern.
Die T ä tigkeit des Unabh ä ngigen Beauftragten f ü r die Fragen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird gesichert. Dabei werden wir die Betroffenen beteiligen und die unabh ä ngige Aufarbeitung der Vergangenheit sicherstellen. Der bestehende Hilfefonds f ü r Betroffene aus dem famili ä ren Bereich wird gemeinsam mit den Kirchen, L ä ndern, Verb ä nden und Institutionen im Rahmen ihrer Verantwortung zu einem Fonds f ü r Betroffene aus dem famili ä ren und institutionellen Bereich weiterentwickelt. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Mitte des Jahres 2014 f ü r das bestehende, erweiterte Hilfesystem einen Umsetzungsvorschlag vorlegen soll.
Wir werden die finanzielle Leistungsf ä higkeit des Fonds f ü r die Heimkinder Ost sicherstellen.
Mädchen- und Jungenpolitik: M ä dchen und Jungen sehen sich heute mit unterschiedlichen, oft widerspr ü chlichen Rollenbildern konfrontiert. Sie m ü ssen sich auf neue Anforderungen einstellen. Die geschlechtsspezifische Arbeit mit M ä dchen und Jungen soll weiterentwickelt und Rollenstereotypen entgegengewirkt werden. Eine zeitgem äß e Gleichstellungspolitik bezieht Jungen und M ä nner mit ein. Die Jungenarbeit soll nicht zu Lasten der M ä dchenarbeit ausgebaut werden.
Eigenständige Jugendpolitik: Jugend ist eine eigenst ä ndige Lebensphase. Wir begreifen Jugendpolitik als ein zentrales Politikfeld, das vorrangig von L ä ndern und Kommunen vor Ort gestaltet wird. Um unsere jugendpolitischen Ziele zu verwirklichen, ben ö tigen wir eine starke Allianz f ü r die Jugend mit einer neuen, ressort ü bergreifenden Jugendpolitik, die die Belange aller jungen Menschen im Blick hat. Gemeinsam mit Jugendlichen und ihren Jugendverb ä nden entwickeln wir das Konzept einer eigenst ä ndigen Jugendpolitik weiter. Wir wollen Jugendlichen Freir ä ume erm ö glichen, ihnen Chancen er ö ffnen und R ü ckhalt geben. Wir werden gemeinsam mit den Jugendverb ä nden einen „Jugend-Check" entwickeln, um Ma ß nahmen auf ihre Vereinbarkeit mit den Interessen der jungen Generation zu ü berpr ü fen.
Europäische und internationale Jugendarbeit: Wir wollen den internationalen Jugend- und Sch ü leraustausch mit seinen Jugendwerken und Austauschorganisationen f ü r alle jungen Menschen st ä rken und dabei insbesondere die f ö rdern, die bisher unterrepr ä sentiert sind. Bei der Ausgestaltung des Jugendkapitels des EU-Programms „Erasmus+" wollen wir auch die au ß erschulischen Akteure der Jugendarbeit und besonders die nonformale Bildung einbeziehen. Wir wollen den Strukturierten Dialog im Rahmen der EU-Jugendstrategie st ä rken.
Jugendsozialarbeit, Ausbildung, Chancengleichheit fördern: Wir wollen allen jungen Menschen in Deutschland Zugang zu einer ihren F ä higkeiten und Interessen entsprechenden Ausbildung erm ö glichen. F ü r die Teilhabe und Integration aller Jugendlichen leistet die Jugendsozialarbeit einen wichtigen Beitrag. Durch modellhafte Erprobung werden wir weiterhin L ä nder und Kommunen dabei unterst ü tzen, dass junge Menschen sozialp ä dagogische Einzelberatung und -begleitung am Ü bergang Schule-Beruf erhalten (2. Chance, Kompetenzagenturen).
Gemeinsam mit der Wirtschaft, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft
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