Koalitionsvertrag 2013
verbessern wir die Zugangsm ö glichkeiten zur Berufsausbildung f ü r bisher benachteiligte Gruppen.
Wir wollen die weitgehende Sanktionierungsregelung und -praxis im SGB II f ü r unter 25-J ä hrige auf ihre Wirkung und m ö glichen Anpassungsbedarf hin ü berpr ü fen und L ü cken zwischen der Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen weiter reduzieren.
Jugendverbandsarbeit: Wir unterst ü tzen die Selbstorganisation Jugendlicher in Jugendverb ä nden. Sie sind unverzichtbar f ü r eine lebendige Demokratie. Wir werden die Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendverbandsarbeit und die politische und kulturelle Bildung auf Bundesebene st ä rken und dabei auch die besonderen Bed ü rfnisse junger Menschen mit Migrationshintergrund in den Blick nehmen. Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist das zentrale Instrument, um eine bundeszentrale Infrastruktur der Jugendverb ä nde sicher zu stellen.
Familienerholung: Wir wollen Angebote der Familienerholung als wichtigen Teil der Kinder- und Jugendhilfe anerkennen, attraktiv ausgestalten und zukunftsfest machen, verbindliche Qualit ä tsstandards entwickeln und Wege zur Weiterentwicklung der Familienerholung aufzeigen.
Mutterschutzgesetz: Eine Reform des Mutterschutzgesetzes wird erarbeitet. Unser Ziel hei ß t umfassender Schutz, mehr Transparenz und weniger B ü rokratie. Dazu bedarf es einer Anpassung der mutterschutzrechtlichen Regelungen an den neuesten Stand der Erkenntnisse ü ber Gef ä hrdungen f ü r Schwangere und stillende M ü tter am Arbeitsplatz.
Wir wollen gemeinsam nach L ö sungen suchen, um die erg ä nzenden finanziellen Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind vor Pf ä ndung auf den Konten der Hilfeempf ä ngerinnen zu sch ü tzen, damit die Mittel ihre beabsichtigte Wirkung entfalten k ö nnen.
Gleichstellung sicherstellen
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes leistet einen wichtigen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen in unserem Land. Wir werden die Ergebnisse der Evaluierung der ADS umsetzen.
Frauenquote/Gleichstellung im Erwerbsleben
Frauen in Führungspositionen: Wir wollen den Anteil weiblicher F ü hrungskr ä fte in Deutschland erh ö hen. Deshalb werden wir zu Beginn der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Geschlechterquoten in Vorst ä nden und Aufsichtsr ä ten in Unternehmen gesetzlich einf ü hren.
Aufsichtsr ä te von voll mitbestimmungspflichtigen und b ö rsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, sollen eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent aufweisen.
Wir werden eine Regelung erarbeiten, dass bei Nichterreichen dieser Quote die f ü r das unterrepr ä sentierte Geschlecht vorgesehenen St ü hle frei bleiben.
Wir werden b ö rsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen gesetzlich verpflichten, ab 2015 verbindliche Zielgr öß en f ü r die Erh ö hung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festzulegen und zu ver ö ffentlichen und hier ü ber transparent zu berichten. Die ersten Zielgr öß en m ü ssen innerhalb der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages erreicht werden und d ü rfen nicht nachtr ä glich nach unten berichtigt werden.
Dar ü ber hinaus werden wir Ma ß nahmen f ü r die Privatwirtschaft ergreifen, die eine F ö rderung von Frauen in allen Betriebshierarchien zum Ziel haben.
Die Koalition wird im Einflussbereich des Bundes eine gezielte Gleichstellungspolitik vorantreiben, um den Anteil von Frauen in F ü hrungspositionen und in Gremien zu erh ö hen und Entgeltungleichheit abzubauen. Dazu entwickeln wir einen Gleichstellungsindex und f ü hren f ü r die Bundesverwaltung eine proaktive Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes ein.
Auch f ü r die wissenschaftlichen F ü hrungsgremien wollen wir einen Anteil von mindestens 30 Prozent erreichen. Generell werden wir den Frauenanteil im Wissenschaftssystem durch am Kaskadenmodell orientierte Zielquoten nachhaltig erh ö hen.
Entgeltgleichheit
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die bestehende Lohndifferenz zwischen M ä nnern und Frauen nicht zu akzeptieren ist.
Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir die Feststellung des Wertes von Berufsfeldern, von Arbeitsbewertungen und die Bewertung von F ä higkeiten, Kompetenzen und Erfahrungen voranbringen.
Ziel muss es sein, unter anderem die Arbeit in der Pflege,
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