Kurs auf Spaniens Kueste
schäbigen, übellaunigen Neulingen ziemlich verloren dazwischen.
»Alle Mann zur Musterung angetreten, Sir«, meldete James Dillon und lüftete respektvoll den Hut.
»Sehr schön, Mr. Dillon«, antwortete Jack. »Weitermachen.«
Nach einem auffordernden Rippenstoß vom Zahlmeister reichte der neue Schreiber dem Ersten Offizier die Musterrolle, und dieser rief den ersten Namen auf: »Charles Stallard.«
»Hier, Sir«, rief Charles Stallard, Vollmatrose, mit zwanzig Jahren am 6. Mai 1795 auf der Sophie als Freiwilliger von der St. Fiorenzo angemustert. Kein Eintrag unter »Disziplinarverstöße« keiner unter »Geschlechtskrankheiten« oder unter »Krankentage«; und er hatte zehn Pfund von seinem Sold nach Hause geschickt. Offenbar ein wertvoller Mann. Stallard wurde auf die Steuerbordseite gewiesen.
»Thomas Murphy.«
»Hier, Sir«, sagte Thomas Murphy, tippte grüßend mit dem abgewinkelten Zeigefinger an die Stirn und ging hinüber zu Stallard. Die nächsten taten es ihm nach, bis James Dillon zu Assei und Assou kam, beide ohne Vornamen, beide in Bengalen geboren. Welch launischer Wind hatte dieses Matrosenpaar auf die Sophie verschlagen? Vor dem Wegtreten führten alle beide, trotz vieler Dienstjahre in der Royal Navy, mit einer schnellen Verbeugung die gefalteten Hände erst an die Stirn und dann zum Herzen.
»John Codlin. William Witsover. Thomas Jones. Francis Lacanfra. Joseph Busseil. Abraham Vilheim. James Courser. Peter Petersen. John Smith. Guiseppe Laleso. William Cozens. Lewis Dupont. Andrew Karouski. Richard Henry ...« So ging es weiter. Nur der kranke Stückmeister und ein gewisser Isaac Wilson meldeten sich nicht. Schließlich endete die Liste mit den Neuzugängen und den Schiffsjungen — alles in allem neunundachtzig Seelen, Offiziere, Matrosen und Seesoldaten eingeschlossen.
Es folgte die Verlesung der Kriegsartikel, ein Ritual, das häufig den Gottesdienst begleitete und in den Köpfen so eng mit ihm assoziiert wurde, daß die meisten Gesichter unwillkürlich in ehrfürchtiger Leere erstarrten, als es hieß: »Zwecks Aufrechterhaltung von Zucht und Ordnung in der Marine Seiner Majestät, in ihren Linienschiffen und anderen Einheiten, auf welchen dank der Gnade des Allmächtigen der Wohlstand, die Sicherheit und die Stärke des Königsreichs beruhen, wird kraft des Königs Allerhöchster Souveränität, mit dem Rat und der Zustimmung des Ober- und des Unterhauses, versammelt in diesem gegenwärtigen Parlament und von ihm dazu ermächtigt, hiermit verfügt, daß ab diesem 25. Dezember 1749 die nachstehenden Paragraphen und Befehle sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten gehorsam zu befolgen und durchzusetzen sind mittels der anschließend im einzelnen aufgeführten Maßnahmen ...«
Die steinernen Mienen belebten sich auch nicht, als es weiterging: »Alle Flaggoffiziere und anderen Personen in Seiner Majestät Schiffen und Seestreitkräften oder diesen angehörend, die sich schuldig machen der Gotteslästerung durch Fluchen oder der Beleidigung anderer durch Schimpfworte und Verwünschungen, der Verfehlung durch Trunkenheit, Unsauberkeit oder anstößiges Benehmen jeder Art, unterliegen der Bestrafung durch ein Kriegsgericht.« Selbst die ständige Wiederholung der Drohung »wird mit dem Tode bestraft« wurde stoisch hingenommen: »Jeder Flaggoffizier, Kapitän oder Kommandant der Kriegsmarine, der es unterläßt, seine ihm unterstellten Offiziere und Mannschaften zur Tapferkeit im Kampf anzuhalten, wird mit dem Tode bestraft ... Jeder Angehörige der Kriegsmarine, der in verräterischer Absicht oder aus Feigheit sich ergibt, zum Feinde überläuft oder um Gnade ersucht und durch ein Kriegsgericht dessen schuldig befunden ist, wird mit dem Tode bestraft ... Jeder, der im Gefecht feige flieht oder sich untätig zurückhält, wird mit dem Tode bestraft ... jeder, der aus Feigheit, Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit es unterläßt, einen geschlagenen oder fliehenden Feind, Piraten oder Rebell zu verfolgen, wird mit dem Tode bestraft ... jeder Offizier, Matrose, Soldat oder andere Angehörige der Kriegsmarine, der einen Vorgesetzten schlägt, gegen ihn die Hand erhebt, eine Waffe zieht, ihn mit einem anderen Werkzeug bedroht oder all dies nur androht, wird mit dem Tode bestraft ... Jeder Angehörige der Kriegsmarine, der die widernatürliche und verabscheuungswürdige Sünde der Unzucht oder Sodomie mit Mensch oder Tier begeht, wird mit dem Tode bestraft ...«
Der Tod dräute in fast
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