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Marco Polo der Besessene 1

Marco Polo der Besessene 1

Titel: Marco Polo der Besessene 1 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Gary Jennings
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chimtaMundorgeln und Handtrommeln an, der Mann fing mit wirbelnden Armen springend den luddi-Tanz an zu tanzen, und schließlich schloß sich die gesamte Familie diesem Tanz an. Als nächstes sah ich den Mann den luddi-Tanz beginnen, dem die Kamelglocken gestohlen worden waren. Als es dem Gericht nicht möglich war, die Glocken wiederzubeschaffen, noch den Schuldigen zu finden, den man bestrafen konnte, gebot es, eine Sammlung bei allen Haushaltsvorständen im gesamten Lager zu veranstalten, um dem Bestohlenen den Verlust zu ersetzen. Das bedeutete zwar nur wenige Kupferlinge von jedem, doch war die Summe, die dabei zusammenkam, wahrscheinlich mehr wert als die gestohlenen Glocken. Als dem Bestohlenen das bei der Sammlung zusammengekommene Geld übergeben wurde, hob die gesamte Kalash-Gemeinde -der Beschuldigte eingeschlossen -wiederum ein ohrenbetäubendes Konzert von Flöten, Mundorgeln und Trommeln an, und dieser Mann tanzte den wirbelnden, springenden luddi-Tanz, dem sich gleich darauf die ganze Familie anschloß. Der luddi-Tanz, so erfuhr ich, ist ein Kalash-Tanz, den die glücklich streitenden Kalash ausschließlich und nur in der Absicht tanzen, einen Sieg bei einem Streit zu feiern. Ich wünschte, ich könnte für das streitsüchtige Venedig etwas Ähnliches einführen.
    Ich fand, daß der bunt zusammengewürfelte Gerichtshof in diesem Falle sehr weise geurteilt hatte, wie er es meiner Meinung nach in den meisten Fällen tat, die immerhin häufig recht heikel waren. Von allen in Buzai Gumbad versammelten Menschen waren vermutlich keine zwei gewohnt, sich nach denselben Gesetzen zu richten (oder gegen sie zu verstoßen). Trunkenheit und Vergewaltigung schien unter den nestorianischen Russniaken genauso an der Tagesordnung zu sein wie die Sodomie unter den muslimischen Arabern; beides galt den heidnischen und religionslosen Kalash als Gipfel der Verworfenheit. Kleinere Diebereien gehörten für die Hindus zum täglichen Leben, was die Bho wiederum nachsichtig verziehen, die alles, was nicht ausdrücklich angebunden war, als niemandem gehörig und vogelfrei betrachteten. Den ebenso verdreckten wie aufrechten Tazhiken hingegen galt Diebstahl als großer Frevel. Infolgedessen mußten die Mitglieder des Gerichtshofs sich schon auf einem äußerst schmalen Pfad bewegen, um auf annehmbare Weise Gerechtigkeit walten zu lassen, ohne gegen die anerkannten Sitten und Gebräuche einer jeden Gruppe zu verstoßen. Dabei war nicht jedes vor Gericht gebrachte Vergehen so trivial wie die Sache mit den gestohlenen Kamelglocken.
    Einer der Fälle, die vor dem Eintreffen von uns Polos in Buzai Gumbad vor diesem Gericht verhandelt wurden, wurde immer wieder leidenschaftlich diskutiert. Ein älterer arabischer Händler hatte der jüngsten und hübschesten seiner vier Frauen vorgeworfen, ihn verlassen zu haben und in das Zelt eines jungen und gutaussehenden Russniaken gezogen zu sein. Der Gatte war außer sich, wollte sie aber nicht zurückhaben; vielmehr wollte er, daß sie und ihr Liebhaber zum Tode verurteilt würden. Der Russniake machte geltend, daß nach den Gesetzen seiner Heimat eine Frau Freiwild sei und dem gehöre, der sie sich genommen habe. Außerdem, behauptete er, liebe er sie aufrichtig. Bei der Frau handelte es sich um eine Kirgisin, die erklärte, sie finde ihren rechtmäßigen Gatten abstoßend, da er nie anders als auf die unanständige arabische Weise in sie eindringe -nämlich in den Hintereingang -, und sie meine, ein Recht darauf zu haben, sich einen anderen Partner zu suchen, und sei es nur, um endlich einmal eine andere Position einnehmen zu können. Doch abgesehen davon, sagte sie, liebe sie den Russniaken aufrichtig. Ich fragte unseren Wirt Iqbal, was denn bei der Verhandlung herausgekommen sei. (Iqbal als einer der wenigen ständigen Bewohner Buzai Gumbads und führender Bürger wurde selbstverständlich in das neue Gericht eines jeden Winters gewählt.)
    Achselzuckend meinte er: »Eine Ehe ist in jedem Land eine Ehe, und die Ehefrau ist der Besitz des Ehemanns. Das mußten wir dem gehörnten Ehemann in diesem Falle zugute halten. Infolgedessen erhielt er die Erlaubnis, die ungetreue Gattin zu töten. Nur versagten wir ihm jede Teilnahme, als es darum ging, das Schicksal des Liebhabers zu bestimmen.«
    »Und wie wurde der bestraft?«
    »Er wurde nur dazu gebracht aufzuhören, sie zu lieben.«
    »Aber wo sie doch tot war... Welchen Sinn hatte es da...?«
    »Wir beschlossen, auch seine Liebe zu ihr müsse

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