Patientenverfügung
den 4. September 2009, Unterschrift
Martin Müller
Ich, Maria Schmidt, kenne den Inhalt dieser Vollmacht und bin bereit, die Bevollmächtigung anzunehmen.
Städtchen, den 4. September 2009, Unterschrift
Maria Schmidt
Ich, Monika Müller, kenne den Inhalt dieser Vollmacht und bin bereit, die Bevollmächtigung anzunehmen.
Städtchen, den 4. September 2009, Unterschrift
Monika Müller
Ich, Rechtsanwalt Klaus Mustermann, bestätige, dass Martin Müller diese Vollmacht heute in meiner Gegenwart eigenhändig unterschrieben hat und ich keinen Zweifel daran habe, dass er selbstbestimmt mit eigenem Willen die bezeichneten Entscheidungen getroffen hat.
Städtchen, den 4. September 2009, Unterschrift
Klaus Mustermann
Muster Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten
Vereinbarung zwischen
Martin Müller, geboren am 23.08.1970 in Dörfchen, wohnhaft LandstraÃe 25, 12345 Städtchen,
und
Maria Schmidt, geboren am 27.04.1973 in Dörfchen, wohnhaft LandstraÃe 25, 12345 Städtchen,
sowie
Monika Müller, geboren am 24.12.72in Städtchen, wohnhaft Am See 10, 98765 Bergstadt-Neukirchen, Telefon 09876/123456
â nachfolgend Bevollmächtigte genannt â
Die folgende Vereinbarung ist eine Anweisung von mir an meine Bevollmächtigten im Innenverhältnis. Im AuÃenverhältnis gegenüber dritten Personen und Behörden gilt meine Vollmacht unbeschränkt.
Meine Bevollmächtigten verpflichten sich mir gegenüber, von dieser Vollmacht in meinem Interesse und zu meinem Wohlergehen sowie erst dann Gebrauch zu machen, wenn ich zeitweise oder dauerhaft meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann und nach ärztlicher Feststellung nicht mehr in der Lage bin, einen eigenen Willen zu bilden und Entscheidungen selbstbestimmt zu treffen.
Den Eintritt meiner Entscheidungsunfähigkeit soll Herr Dr. Friedrich Gesmann, BachstraÃe 4, 12345 Städtchen, Telefon 06543/7890, feststellen und schriftlich bestätigen. Wenn er verhindert ist, soll Frau Dr. Frieda Mann, BachstraÃe 4, 12345 Städtchen, Telefon 06543/7890, dies übernehmen.
Meine Lebenspartnerin Maria Schmidt soll allein alle Aufgaben als Bevollmächtigte wahrnehmen. Nur wenn sie nicht in der Lage ist, meine Rechte wahrzunehmen, oder sie ausdrücklich Unterstützung wünscht, bestimme ich meine Schwester Monika Müller als Ersatzbevollmächtigte.
Meine Schwester Monika Müller ist nicht berechtigt, die Vollmacht meiner Lebenspartnerin Maria Schmidt zu widerrufen.
Bei der Vertretung in medizinischen Angelegenheiten sollen meine Bevollmächtigten meine Vorstellungen berücksichtigen, die ich in meiner Patientenverfügung festgelegt habe.
Das Anbringen von Bauchgurten, Bettgittern und anderen Vorrichtungen sowie Freiheitsbeschränkung durch Medikamente ist für mich nur akzeptabel, wenn alle anderen MaÃnahmen nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand der pflegerischen Erkenntnisse ausgeschöpft sind.
Meine Bevollmächtigten sollen für die Zeit, in der sie aktiv Aufgaben als Bevollmächtigte wahrnehmen, für ihre Tätigkeit jeweils eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro pro Monat aus meinem Vermögen erhalten.
Meine Kinder Simone und Susanne Müller sollen zum Geburtstag, zu Weihnachten und Ostern Sach- oder Geldgeschenke in Höhe von maximal 100 Euro aus meinem Vermögen erhalten. Für die folgenden Ereignisse sollen sie jeweils 500 Euro aus meinem Vermögen erhalten: Konfirmation, bestandenes Abitur, Erwerb des Führerscheins. AuÃerdem sollen sie für Zeiten der ersten Ausbildung bzw. des Erststudiums, maximal 5 Jahre, eine monatliche Unterstützung in Höhe der dann geltenden BAföG-Sätze erhalten.
Mein Vermögen ist mündelsicher zu verwalten.
Falls meine Pflege nicht aus meinem laufenden Einkommen finanziert werden kann, soll meine Münzsammlung verkauft werden.
Mein Freund Helmut Meier will und soll sich um meinen Hund kümmern; dafür erhält er 20 Euro monatlich.
Meine Bevollmächtigten haften gegenüber mir und meinen Erben nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen sowie für eine grobe Missachtung meiner in dieser Vereinbarung festgelegten Wünsche. Den Bevollmächtigten muss dies nachgewiesen werden.
Ich entbinde die Bevollmächtigten von der Beweislast der weisungsgemäÃen Erfüllung dieser
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