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Personalgespraeche richtig fuehren

Personalgespraeche richtig fuehren

Titel: Personalgespraeche richtig fuehren Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Uwe Drzyzga
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werden“.
    Bewerberin: „Das ist gut, dass Sie das sagen, da in meiner jetzigen Firma niemand weiß, dass ich mich bei Ihnen beworben habe“.
    Arbeitgeber: „Frau Müller, wir haben Sie zu diesem Gespräch eingeladen, da Sie bereits über umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten und über langjährige Berufserfahrung in dem von uns gesuchten Bereich verfügen. Seien Sie doch bitte so nett und schildern mir Ihren beruflichen Werdegang“.
    Erläuterung: Der Mitarbeiter der Personalabteilung stellt den Kontakt auf der Beziehungsebene mit der Bewerberin her, indem er sie freundlich mit Namensnennung begrüßt und Ihr einen Sitzplatz anbietet. Dabei achtet der Arbeitgeber auf seine non-verbalen Verhaltensweisen. Durch seine einleitenden Worte nimmt er der Bewerberin eine mögliche Befangenheit. Der emotionale Kontakt wird verstärkt, da der Arbeitgeber sich für das Interesse bedankt und einen Hinweis auf die Vertraulichkeit gibt. Mit diesem Hinweis und einer Begründung der Einladung berücksichtigt der Arbeitgeber die Erwartungen der Bewerberin. Da eine Mobilität (Phase II) für die Tätigkeit nicht erforderlich ist, geht der Arbeitgeber direkt zur Phase III über.
    PHASE III
    BEISPIEL:
    Bewerberin: „Also, ich habe eine Berufsausbildung zur Rechtsanwalts- und Notariatsgehilfin. Nach der Ausbildung war ich noch zwei Jahre in diesem Beruf tätig. Dann lernte ich meinen jetzigen Mann kennen und schied aus diesem Beruf aus, da wir zwei Kinder bekamen. Nach acht Jahren habe ich meine Berufstätigkeit wieder aufgenommen und habe als Sekretärin in der Einkaufsabteilung der Firma XY angefangen. Dort bin ich nach wie vor in ungekündigter Stellung tätig“.
    Arbeitgeber: „Ist Ihnen der Einstieg nach acht Jahren Pause nicht schwergefallen?“
    Bewerberin: „Nein, denn ich habe bereits vor dem Einstieg in die Berufstätigkeit sowohl einen Stenographie-Kurs als auch einen umfangreichen Computer-Kurs besucht“.
    Arbeitgeber: „Das ist gut, dass Sie diese Kurse gerade erwähnen, da ich aus Ihren Bewerbungsunterlagen nicht entnehmen konnte, wie es um Ihre Kenntnisse im Umgang mit Computern steht. Was haben Sie denn bei diesem Kurs genau behandelt?“
    Bewerberin: „Im wesentlichen habe ich mich mit verschiedenen Textverarbeitungsprogrammen beschäftigt. Hier insbesondere mit Word. Zusätzlich habe ich mich noch mit Tabellenkalkulations-Programmen beschäftigt, aber nicht so tiefgreifend wie mit den Textverarbeitungsprogrammen“.
    Arbeitgeber: „Das ist ja sehr erfreulich, dann werden Sie bei dem Umgang mit unseren Computern keine Schwierigkeiten haben. Frau Müller, haben Sie sich denn im Laufe Ihrer Tätigkeit in Ihrer jetzigen Firma beruflich verändern können?“
    Erläuterung: Der Arbeitgeber befragt die Bewerberin nach ihrem beruflichen Werdegang und gibt ihr die Möglichkeit, sich frei zu äußern. Zusätzlich zum beruflichen Werdegang erhält der Arbeitgeber Informationen über die familiäre Situation der Bewerberin. Der Arbeitgeber hinterfragt ihre Auskunft (aktives Zuhören) und bekundet, dass er sich in die Lage der Bewerberin versetzt hat. Er erhält Aufschluss über die Entwicklung und Initiative der Bewerberin. Ein Nachfragen der Inhalte (aktives Zuhören) der Weiterbildungsmaßnahmen gibt Auskunft über die erlangten Kenntnisse und Fertigkeiten. Diese ergänzen die schriftlichen Bewerbungsunterlagen.
    PHASE IV
    BEISPIEL:
    Bewerberin: „Ja, durch interne und externe Fortbildungsmaßnahmen konnte ich bis zur Chefsekretärin des Einkaufsleiters aufsteigen. Diese Tätigkeit übe ich seit zwei Jahren aus“.
    Arbeitgeber: „Das ist ja eine beachtliche Leistung. Wie kommt es denn, dass Sie die Stelle wechseln möchten?“
    Bewerberin: „Nun, mein jetziger Vorgesetzter wird Ende des Jahres pensioniert und mit dem in Frage kommenden Nachfolger möchte ich nicht zusammenarbeiten. Mit ihm habe ich bereits früher zusammengearbeitet, hatte aber leider persönliche Differenzen“.
    Arbeitgeber: „Würde es Ihnen etwas ausmachen, Frau Müller, mir zu sagen, worum es sich bei diesen Differenzen handelte?“
    Bewerberin: „Nein, das kann ich gerne sagen. Ich wurde von dem betreffenden Herrn nicht immer über Veränderungen in terminlicher und auch organisatorischer Hinsicht unterrichtet. Eine korrekte Ausübung meiner Aufgaben war somit nicht immer möglich“.
    Erläuterung: Die Frage nach der beruflichen Veränderung gibt dem Arbeitgeber Auskunft über die Initiative der Bewerberin. Im Anschluss werden

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