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Polizei-Geschichten

Polizei-Geschichten

Titel: Polizei-Geschichten Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Ernst Dronke
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herrschenden
    Grundsätzen im Widerspruch steht. Aber die Geschichte
    kann uns überall zeigen, daß der sogenannte beschränkte
    Unterthanenverstand doch zuletzt immer über die privi-
    legirte Weisheit den Siegespreis davongetragen hat, so-
    wohl den Preis der Vernunft als den des thatsächlichen
    Kampfes.“ —
    „Daß Jemand im Widerspruch mit den herrschenden An-
    sichten steht , kann kein Vorwurf für ihn sein, zumal wenn
    seine Ueberzeugung aus wahrer Kritik der Verhältnisse
    hervorgegangen ist,“ bemerkte der Angegriffene. „Wenn
    er aber als Einzelner auch äußerlich in offenen, schroffen
    Widerspruch und Kampf mit ihnen tritt , so kann man das
    wohl eine Thorheit nennen.“ —
    „Wenn es seine wahre Ueberzeugung ist, so muß er
    auch damit ans Licht treten und sie vertheidigen dürfen.
    Der Muth einer Meinung ist immer achtungswerth, und
    das Bischen Verfolgung trifft seine Sache nicht. — Wenn
    Sie es aber für Thorheit erachten, daß er allein mit der
    Wahrheit beim Volke durchzudringen hofft, so mögen
    Sie Recht haben. Die Wahrheit selbst ist den Leuten
    gleichgültig, ja sie fürchten sich sogar davor. Bei der Er-
    ziehung schon suchen die Aeltern ihre Kinder ängstlich
    vor solchen Meinungen zu hüten, die sie doch in ihrem
    Innern als die einzig auf Wahrheit beruhenden erkennen,
    blos weil dieselben mit den herrschenden Ansichten in
    Widerspruch stehen. Diese Feigheit ist die nothwendige
    Folge gewisser demoralisirenden Einrichtungen. Wo die
    Wahrheit aber wirklich mit den Massen durchgedrun-
    gen ist, waren es immer nur andere äußere Verhältnisse,
    die den Kampf veranlaßten. Für die bloße Wahrheit tritt
    selten ein Volk, am wenigsten das unsre, thätlich in die
    Schranken.“ —
    „Da sieht man die echten Politiker,“ sagte die Hausfrau,
    sich an den Tisch setzend. „Kaum hat man den Rücken
    gewendet, so liegen sie auch schon in Hader.“
    „Und wir Andern haben noch gar nicht einmal erfahren,
    was denn dem Doktor geschehen ist, und weshalb er an
    der Gesellschaft keinen Theil mehr nehmen könnte?“ be-
    merkte eine junge Dame.
    „Der Doktor,“ sagte die Hausfrau, „war mit einigen sei-
    ner Bekannten an einem öffentlichen Ort, und man sprach
    darüber, daß der Gensd’arme ohne Strafe ausgegangen sei,
    der jüngst den Schneider in der Friedrichsstraße auf den
    Tod verwundet hatte. Die Aeußerungen des Doktors müs-
    sen nicht eben sehr vorsichtig gewesen sein, denn in Folge
    einer Denunciation wurde er zur polizeilichen Untersu-
    chung gezogen und aus der Stadt verwiesen.“ —
    „Da man ihm Form Rechtens nichts anhaben konnte,“
    sagte der Maler.
    „Also der Gensd’arme ist wirklich leer ausgegangen?“
    fragte der Referendar, ein Verwandter der Hausfrau, wel-
    cher auf Besuch in der Residenz war.
    „Und der arme Doktor hat wirklich die Stadt verlassen
    müssen?“ fügte theilnehmend die junge Dame hinzu.
    „Der Gensd’arme ist leer ausgegangen, wenigstens ohne
    Strafe, wie es vielleicht Manche erwartet hatten; denn das
    Polizei-Präsidium war der Ansicht, daß ihm gegen einen
    Verhafteten, der ihm thätlichen Widerstand leistete und
    ihn insultirte, die Anwendung seiner Gewalt zugestanden
    habe, also ein Vergehen von seiner Seite nicht vorliege,“ er-
    widerte der Kriminalrath wohlgefällig, „ganz wie ich die
    Sache von vornherein betrachtete. Und der Doktor hat vor-
    gestern die Stadt verlassen müssen, obwohl er sich sehr
    auf sein Indigenat und seine Rechte als Landeskind berief.
    Indeß eine polizeiliche Verfügung — “
    „Hat mit Rechten nichts zu schaffen,“ bemerkte der Maler.
    „Die Polizeibehörde muß jedoch diesmal wohl ganz be-
    stimmte Gründe gehabt haben,“ sagte der Kriminalrath,
    „denn der Doktor hat auf seine Beschwerde beim Ministe-
    rium den Bescheid bekommen, daß es bei der Verfügung
    der Polizeibehörde sein Bewenden haben müsse.“ —
    „Man weiß ja, was eine Beschwerde in dem Labyrinth
    unserer Bureau-Wege erreichen kann, wo ein Dritter bei
    einem Beamten gegen einen Beamten, bei der Polizei gegen
    die Polizei Schutz sucht,“ warf der Maler ein. „Ueberdies
    scheinen die Gründe bei des Doktors Ausweisung nicht
    sehr dringend gewesen zu sein, denn der Polizeidirektor
    sagte ihm, daß man das Dekret wohl zurückgenommen
    hätte, wenn er statt auf sein Recht als Landeskind zu po-
    chen, bescheiden um Rücknahme der Verfügung nachge-
    sucht hätte: so aber hätte man zeigen müssen, daß man
    die einmal erlassene

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