Rasterfrau: Knobels achter Fall (Krimi im Gmeiner-Verlag) (German Edition)
Löffke. »Jede Suchmaschine wird Sie sofort auf das Video leiten.«
Stephan tat, was der andere wünschte, und kurze Zeit später erschien Hubert Löffke mit der Fülle seines Körpers, eingehüllt in seine schwarze Anwaltsrobe, auf dem Bildschirm. Der Wind blies ihm ins Gesicht, das Segel des Bootes wölbte sich prall und Löffkes Haare wehten stramm nach hinten. Marie war hinter Stephan getreten, der sich vor den Computer gesetzt hatte, und amüsierte sich still.
Einige Sekunden später schrie Hubert Löffke gegen den Wind die einstudierten Worte: »Vor Gericht und auf hoher See, so sagt man, bist du mit Gott allein. Drum lass einen Anwalt von Format deine Hilfe sein …«
Am Ende der Szene hob Löffke die rechte Hand zum Victory-Zeichen, dann endete das Video.
Stephan biss sich auf die Lippen.
»Lachen Sie bloß, Knobel, das passt zu Ihnen! Dieser Mist soll 4.500 € kosten.«
»Das tut mir aufrichtig leid«, bedauerte Stephan und gluckste.
»Jetzt schauen Sie doch mal genauer hin, Knobel, es muss Ihnen doch auffallen, was ich meine. Soll ich Ihnen das Video nochmals vorspielen?«
»Das ist wirklich auf dem Phönix-See gedreht worden?«, fragte Marie.
»Ja. – Verdammt, Ihnen muss doch etwas auffallen!«
Löffke startete das Werbevideo erneut. Kurz nachdem Löffke seinen Spruch aufgesagt hatte, hielt Löffke das Video an. Das Standbild zeigte den mit verzerrtem Gesicht und zur Fratze erstarrten, sich gegen den Wind stemmenden Löffke. Das aufgeblähte weiße Segel und Löffkes schwarze Robe kontrastierten in interessanter Weise.
»Es muss heißen: Vor Gericht und auf kleinem See statt vor Gericht und auf hoher See«, feixte Stephan.
»Sie sind wie immer ein Arschloch, Herr Knobel, wenn Sie nur eine kleine Chance wittern, sich über andere lustig machen zu können.«
»Nur, weil Sie mir eine solche Gelegenheit bieten«, korrigierte Stephan. »Ernsthaft: Was meinen Sie denn?«
Hubert Löffke schüttelte verzweifelt den Kopf.
»Schauen Sie doch mal auf den Hintergrund! Sie sehen dort das andere Seeufer und darauf das Gebäude, in dessen Erdgeschoss sich das Lokal Fénix befindet. Es ist schon grauenhaft, überhaupt ein Gebäude im Hintergrund sehen zu müssen. Und was sehen Sie davor?«
Stephan schaute näher hin.
»Da sitzen Leute«, stellte er fest.
»Da sitzen Leute«, wiederholte Löffke gedehnt. »In der Tat: Dort sitzen Gäste des Lokals an Tischen und genießen Kaffee und Kuchen, Eis und Bier. – Und? – Meinen Sie, die könnten da sitzen, wenn ein Sturm herrscht? Das Ganze ist höchst albern. Eine Produktionsfirma muss doch auf solche Details achten!«
Stephan verdrehte die Augen.
»Geschenkt, Herr Knobel! Das ganze Video ist eine Katastrophe! Ich gebe es zu. Lachen Sie mich meinetwegen aus. Aber helfen Sie mir bitte, die Forderung dieser dilettantischen Agentur abzuwehren. Vielleicht hört dieser Typ da unten ja auf Sie. – Bitte, kommen Sie! – Auch Sie, Frau Schwarz! Tun Sie einfach so, als seien Sie eine Anwältin dieses Hauses.«
Löffke lief nach unten und bat dann über die Gegensprechanlage Marie und Stephan in sein Büro. Die kleine Elisa schlief in ihrer Tasche und fand in der Empfangssekretärin ihre vorübergehende Betreuung. Marie blieb in der geöffneten Bürotür stehen und hielt Blickkontakt zum Empfang. Löffke stellte Stephan als den Kollegen Prof. Dr. Knobel und Marie als Rechtsanwältin Dr. Schwarz, Fachanwältin für Medienrecht, vor.
Der smarte Geschäftsführer der Firma ›Successtainment‹, ein Herr Jean van Drahten, blieb unbeeindruckt. Ungerührt zückte er seine Visitenkarten aus der Reverstasche seines schwarzen Anzugs und überreichte sie Stephan und Marie. Stephan sah flüchtig auf die Karte, die Herrn van Drahten zusätzlich als Manager und Director of Arts auswies. Er nickte anerkennend. Löffke war an den Richtigen geraten.
»Meine Kollegen teilen meine Rechtsansicht«, schnarrte Löffke mit wichtiger Miene an und ermunterte Stephan mit einem Seitenblick, das Wort zu ergreifen und das Erwartete zu sagen.
»Es gibt in der Tat einschlägige Rechtsprechung«, erklärte Stephan ins Blaue hinein, »die die von Herrn Löffke vertretene Auffassung in vollem Umfang stützt. Die Judikatur stellt bei der Produktion der hier fraglichen Art stets darauf ab, ob der künstlerisch gestalterische Wert einer Produktion in einen glaubhaften Zusammenhang eingebettet ist. Die höchstrichterliche Rechtsprechung folgt dabei der sogenannten
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