Rausfliegen mit Erfolg
und wären nach jahrzehntelanger Ehe zu einer spontanen Blitzscheidung nach Vegas gejettet.
Was treibt also Unternehmen dazu, bei Freisetzungen so aufs Tempo zu drücken? Ist es der plumpe Spruch âZeit ist Geldâ? Oder wollen unangenehme Dinge schnellstmöglich erledigt sein?
Offensichtlich ist es die Kombination zweier alter Kämpfertaktiken: Ãberraschungsangriff und âkeine Gefangenenâ. Es fällt Ihrem Arbeitgeber schwer, Ihnen die stets bewiesene Loyalität und Motivation auch nach Ausspruch der Kündigung weiterhin zuzutrauen. Er fürchtet plötzlich, von Ihnen aus Rache geschädigt oder betrogen zu werden. Ob zu Recht oder zu Unrecht ist von Fall zu Fall verschieden.
In jedem Fall liegt es an Ihnen, sich, statt den plötzlich verlorenen Arbeitsplatz zu beklagen, des erhaltenen Extrageldes zu freuen und die spontan gewonnene Chance eines Neubeginns zu wahren.
Verhandlung ohne Richter
Wer glaubt, mit seiner Firma verheiratet zu sein, hat die Rechtsprechung verkannt. Wenn Sie Ihre eheliche Verbindung mit Ihrem Dienstverhältnis vergleichen, werden Sie erkennen, dass Letzteres eine ziemlich lose Beziehung darstellt.
Wie kurz und bündig Ihre EheschlieÃung auch immer vollzogen wurde, es handelte sich doch um einen Formalakt vor einem Amtsträger. Sie haben sich unter Zeugen zum Eingehen eines Bündnisses verpflichtet. Dieser Bund wurde für das ganze Leben geschlossen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit einer vorherigen Auflösung bei 50 Prozent liegt.
Im Gegensatz dazu wird ein Dienstverhältnis lediglich durch beidseitiges Unterfertigen eines Vertrags mit anschlieÃendem Handschlag geschlossen, und zwar mit etwas unverbindlichem Charakter âauf unbestimmte Zeitâ. Nicht, ohne gleich die Bedingungen für eine etwaige Auflösung zu inkludieren. Der Vertrag wird unter Ausschluss externer Beteiligter besiegelt. Oder haben Sie zum Abschluss Ihres Dienstvertrags eine Vertrauensperson hinzugezogen oder gar Ihre Familie zur seelischen Unterstützung mitgenommen? Bei entsprechender Sorglosigkeit des Arbeitnehmers erfolgt nicht einmal die Prüfung des Vertrags durch neutrale Dritte mit entsprechender Fachkompetenz.
Was der Standesbeamte für den Anfang ist der Familienrichter am Bezirksgericht für die Beendigung einer Ehe. Als unabhängige, übergeordnete Instanz sorgt er unbefangen für die Rechtsbelehrung und Rechtsprechung im Scheidungsverfahren. Es ist seine Verantwortung, dass beide Konfliktparteien ausreichende Information über die Scheidungsfolgen erhalten, und zwar auch in jenen Fällen, wo Einvernehmlichkeit zwischen den Parteien herrscht. Die umfassende und detaillierte Aufklärung schützt vor Unwissenheit und vermeidet böse Ãberraschungen im Nachhinein. Die Aufgabe des Richters ist es weiterhin, zu Beginn und in weiterer Folge während der gesamten Verhandlung auf die Aussöhnung der Parteien hinzuarbeiten. Wäre die Erfolgsquote dafür Bestandteil der Gehaltsbemessung, das Interesse an diesem Berufsbild hielte sich stark in Grenzen. Die Scheidungsvereinbarung selbst wird erst bei Gericht unterfertigt. Die Auflösung einer Ehe bedarf also in jedem Fall eines juristischen Formalaktes.
Unternehmen bedienen sich bei PersonalmaÃnahmen lieber der Kontrollinstanzen im eigenen Haus. Sie geben sich gegenüber offiziellen Stellen höchst zugeknöpft und argumentieren mit Datenschutz. Zudem verweist man auf die Einvernehmlichkeit, die man ohnedies bei jeder Freisetzung von Mitarbeitern anstrebe. Stolz verkünden die Vertreter der Personalabteilungen: âBei uns gibt es keine Kündigungen. Alles wird im besten Einvernehmen abgehandelt.â
Nun bestreitet keiner die Sinnhaftigkeit einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses. Die Frage ist nur: Wie kommt die Einvernehmlichkeit zustande? Wurde mit dem âeinmaligen Ansatzâ (âUnterschreibe hier und jetzt, morgen gilt dieses tolle Offert nicht mehr.â) gelockt, Druck ausgeübt, oder hatte der betroffene Dienstnehmer genügend Zeit, um sich ausreichend zu informieren und die Unterschrift mit allen Konsequenzen reiflich zu überlegen?
Ist der Gefeuerte nun wirklich gut beraten, einen gar faulen Kompromiss statt eines gesunden Rechtsstreits einzugehen? Lohnt es sich, gegen vermeintliche Ungerechtigkeiten zu kämpfen?
âJEINâ, meinen unisono Betroffene wie Berater. Es kommt darauf an, in
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