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Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition)

Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition)

Titel: Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Jörg Kachelmann , Miriam Kachelmann
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den Kindern in Kanada gewesen war. Das bemerkte auch Dinkel, was dann zur Erklärung Nummer drei führte, dass die Hämatome aus 2009 beim Spiel mit ihrem wilden Neffen entstanden seien, der sei ner Tante offenbar immer auf dieselbe Stelle an den Oberschenke linnenseiten getreten habe. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Erklärung wahrhaftiger ist als die vorangegangenen; wenn ja, wird von diesem Neffen in ein paar Jahren vielleicht noch zu hören sein.
    Dinkel muss sich in der Falschbeschuldigungsnacht, denn ich war es nicht, schließlich auch am Bauch und am linken Unterarm und Unterschenkel drei oberflächliche, ebenmäßige Ritzungen beigebracht haben, um das Ganze noch ein bisschen dramatischer aussehen zu lassen – ein Messer als Tatwaffe kommt immer gut und hebt die Mindeststrafe auf fünf und die Höchststrafe auf fünfzehn Jahre. Bei den Ritzungen hatte Dinkel dann offenbar schon aus den bisherigen Aussagen gelernt und sich gar nicht erst genau daran erinnert, wann und wie sie entstanden seien. Dass der »Untersuchungsbericht Mo lekulargenetische Untersuchungen des Landeskriminalamtes vom 26 . 04 . 2010« keinerlei Dinkel- DNA an der Messerspitze feststellte – ach, man muss aber als Falschbeschuldigerin an so viele Dinge denken –, war ebenfalls nicht hilfreich. Und noch mal: Das war bereits am 26. April 2010 bekannt. Hat aber in Mannheim niemanden gekümmert. Augen zu und durch.
    Professor Rothschild hielt zu den Ritzungen schon am 20. April 2010 fest, einen Monat nachdem mich die baden-württembergische Staatsgewalt zu Unrecht eingesperrt hatte:
    »Lokalisation und Morphologie der Verletzungen lassen zunächst an eine Selbstbeschädigung denken. Insbesondere die Gleichsinnigkeit und feine Parallelität der beiden ritzartigen Kratzspuren weisen auf eine gleich bleibende Druckausübung bei der Führung des Gegenstandes während der Verletzungsentstehung hin. Eine Verursachung durch fremde Hand während eines dynamischen Geschehens, wie es von der Verletzten geschildert wurde, ist ausgesprochen unwahrscheinlich.«
    Professor Püschel vom Institut für Rechtsmedizin am Hambur ger Universitätsklinikum fand noch deutlichere Worte und machte vor Gericht klar, dass man es hier mit einer Selbstbeibringung der Verletzungen zu tun habe. Dass ich Professor Mattern aufgrund seines sogenannten Gutachtens und der Vorgehensweise bei der Er stellung desselben wegen des Verdachts der Befangenheit ablehnen musste, war nur konsequent, aber wie immer vergeblich vor diesem Gericht. Dennoch möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, was Johann Schwenn im Befangenheitsantrag über den Herrn for mulierte:
    I.
    »1.a) Nicht anders als in anderen Strafverfahren, in denen sich früh das Erfordernis eines rechtsmedizinischen Sachverständigengutachtens abzeichnet, war der Sachverständige Prof. Dr. Mattern mit der Erstattung eines solchen Gutachtens von der Staatsanwaltschaft betraut worden. Der Sachverständige nahm den Auftrag an, erstattete das Gutachten und ergänzte seine Ausführungen noch im Ermittlungsverfahren. Erforderlich geworden war die Ergänzung, weil weitere, von dem früheren Wahlverteidiger des Angeklagten beauftragte rechtsmedizinische Sachverständige zu anderen Ergebnissen gelangt waren als Prof. Dr. Mattern.
    Zur Hauptverhandlung war der Sachverständige – wie die ebenfalls während der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft mit einem aussagepsychologischen Gutachten betraute Sachverständige Prof. Dr. Greuel – nicht von der ursprünglichen Auftraggeberin, sondern auf die entsprechende Anordnung des Vorsitzenden geladen worden. Das hinderte den Sitzungsvertreter Oltrogge nicht, am ersten Hauptverhandlungstag dem von der Verteidigung geladenen Sachverständigen Prof. Dr. Brinkmann das Einnehmen des ihm von einem der Saalwachtmeister gewiesenen Platz am Tisch der Sachverständigen mit der Begründung zu verwehren, dort sässen die ›Sachverständigen der Staatsanwaltschaft‹.
    b) Gegenstand des Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. Mattern war eine Stellungnahme zur Vereinbarkeit der bei den Untersuchungen am 9.2. und 11.2.2010 festgestellten Verletzungen der Nebenklägerin ›mit der objektiven Spurenlage und dem Tatgeschehen nach Schilderung der Geschädigten‹, wie die Nebenklägerin auch von anderer Seite unter Vorgriff auf das erwartete Urteil genannt worden ist.
    Obwohl der Sachverständige weder durch den Vorsitzenden noch durch ein anderes Mitglied des Gerichts zum Anstellen

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