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Richtig vererben und verschenken

Richtig vererben und verschenken

Titel: Richtig vererben und verschenken Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Otto N Bretzinger
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unwirksam. Entsprechendes gilt, wenn während eines Scheidungsverfahrens der Erblasser stirbt und er die Scheidung beantragt oder dem Scheidungsantrag des überlebenden Ehegatten zugestimmt hat. In diesen Fällen bleiben allerdings ausnahmsweise die Verfügungen insoweit in Kraft, als anzunehmen ist, dass sie auch für den Fall der Scheidung getroffen sein würden. Maßgebend ist dabei der Wille jedes einzelnen Ehegatten zum Zeitpunkt der Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments. Wenn der wirkliche oder mutmaßliche Wille nicht festgestellt werden kann, ist davon auszugehen, dass das Testament unwirksam ist. Wer sich auf die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments oder einzelner Verfügungen nach rechtskräftiger Scheidung der Ehe beruft, muss dies im Streitfall beweisen.
    Tipp
    Überprüfen Sie nach Scheidung Ihrer Ehe die in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen Verfügungen. Gegebenenfalls sollten Sie das Testament oder einzelne Verfügungen in notarieller Form widerrufen, damit sie unwirksam werden. Danach können Sie eine neue Verfügung von Todes wegen treffen und gegebenenfalls auch Ihren geschiedenen Ehegatten wiederum bedenken.
    Haben Eheleute während der Ehezeit ein gemeinschaftliches Testament errichtet und wurden danach geschieden, lebt das Testament nach der Wiederverheiratung des Paares nicht wieder auf (OLG Hamm, Beschluss vom 26.8.2010, Az. I-15 Wx 317/09).
Inhalt
    Wechselbezügliche Verfügungen
    In einem gemeinschaftlichen Testament können dieselben Verfügungen wie in einem Einzeltestament getroffen werden. Möglich sind jedoch – und hier liegt die entscheidende Besonderheit – sogenannte wechselbezügliche Verfügungen (§ 2270 Abs. 1 BGB). Hier trifft der eine Ehegatte eine Verfügung „im Hinblick darauf“, dass auch der andere eine entsprechende Verfügung vornimmt. Beide Verfügungen stehen gewissermaßen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zueinander. Wechselbezügliche Verfügungen sind solche Bestimmungen in einem gemeinschaftlichen Testament, die ein Ehegatte gerade deshalb trifft, weil der andere Ehegatte eine entsprechende Verfügung vorgenommen hat. Notwendig ist also, dass ein Ehegatte gerade wegen der Verfügung des anderen so verfügt hat und dass seine Verfügung mit der des anderen stehen und fallen soll.
    Vorsicht
    Berücksichtigen Sie, dass der längerlebende Ehegatte durch eine wechselbezügliche Verfügung in seiner Testierfreiheit beschränkt wird (vgl. unten). Er hat also kaum Gelegenheit, nach dem ersten Erbfall auf überraschende Lebensumstände zu reagieren.
    Welche Verfügungen wechselseitig sein sollen, entscheiden die Ehegatten. Als wechselseitige Verfügungen kommen allerdings nur die Erbeinsetzung (vgl. → Erbeinsetzung ), Vermächtnisse (vgl. → Vermächtnis ) und Auflagen (vgl. → Auflage ) in Betracht (§ 2270 Abs. 3 BGB). Nicht wechselbezüglich ausgestaltet werden können also insbesondere die Enterbung oder der Verzicht auf Erb- oder Pflichtteilsansprüche.
    Häufig ist es schwierig, Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament nach ihrer Wechselbezüglichkeit zu beurteilen. Wenn die Ehegatten keine klaren und eindeutigen Anordnungen getroffen haben, bedürfen die Verfügungen der Auslegung. In einem gemeinschaftlichen Testament ist deshalb ausdrücklich und eindeutig festzulegen, welche Verfügungen wechselbezüglich sein sollen.
    Musterformulierung: wechselbezügliche Verfügung
    Wir, ……….. und …….., setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Bestimmungen für den etwaigen Fall der Wiederverheiratung des Überlebenden von uns treffen wir nicht.
    Diese Verfügung ist gegenseitig wechselbezüglich. Nach dem Tod eines der Ehegatten kann der andere Ehegatte nach Annahme der Zuwendung seine eigenen Verfügungen nicht mehr widerrufen.
    Auslegungsregel
    Wenn nach dem Wortlaut und dem Inhalt des Testaments die Wechselbezüglichkeit einer Verfügung nicht festgestellt werden kann, ist die gesetzliche Auslegungsregel maßgebend. Danach ist eine wechselbezügliche Verfügung im Zweifel anzunehmen, wenn sich die Ehegatten gegenseitig bedenken. Aber auch, wenn dem einen Ehegatten von dem anderen eine Zuwendung gemacht wird und für den Fall des Überlebens des Bedachten eine Verfügung zugunsten einer Person getroffen wird, die mit dem anderen Ehegatten verwandt ist oder ihm sonst nahe steht (§ 2277 Abs. 2 BGB), wird von einer wechselbezüglichen Verfügung ausgegangen
    Beispiel: wechselbezügliche Verfügung
    Die Eheleute

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