Sklaverei
reguliert, doch bei den Nachforschungen zur Geldwäsche seien die Behörden vor allem auf die Kooperationsbereitschaft der Banken angewiesen. Fast überall auf der Welt beträgt die Höchstsumme, die man ohne Herkunftsnachweis bar auf ein Konto einzahlen kann, umgerechnet rund 10 000 US-Dollar. Bankangestellte, Autohändler, Börsenmakler, Immobilienhändler oder Betreiber von Spielkasinos sind verpflichtet, den Behörden »verdächtige Kunden« zu melden, die mit Bargeld bezahlen, doch daran hält sich kaum jemand. Geld sei eben mächtiger als Moral, meinte der Drogenermittler. Dazu kommt, dass einige Unternehmungen, beispielsweise die Spielkasinos, ihre Existenz allein der Geldwäsche verdanken.
Die Antwort des Ermittlers stachelte meine Neugierde weiter an. Nun wollte ich genau verstehen, wie die Geldwäsche funktioniert und warum die Behörden der mächtigsten Nationen der Welt die Augen vor den Aktivitäten der Banken verschließen, die Schwarzgeld in alle Welt verschieben. Mitte der 1980 er Jahre wurde deutlich, dass auch der amerikanische Geheimdienst CIA Geld in dubiosen Banken wusch, als die Iran-Contra-Affäre ans Licht kam und bekannt wurde, dass die CIA mit Einnahmen aus illegalen Waffenverkäufen an den Iran rechtsgerichtete Widerstandsgruppen in Nicaragua finanzierte, um den amerikanischen Einfluss in der Golfregion und in Mittelamerika zu vergrößern. Die »Weltpolizei«, als die sich die Vereinigten Staaten gern sehen, verstößt selbst gegen internationales Recht, wenn sie ihre »Sicherheitsinteressen« gefährdet sieht. Wenn es um andere Nationen geht, beharrt sie dagegen unerbittlich auf der Einhaltung der internationalen wie der amerikanischen Gesetze.
Wie läuft die Geldwäsche in groben Zügen ab? Stellen wir uns den Fall eines Mannes argentinischer Herkunft vor, der in Argentinien, Mexiko und Florida mehrere Bordelle und Bars besitzt. In Mexiko und Argentinien beutet er Frauen aus, die er über Schulden in seine Abhängigkeit gebracht hat, und in Florida besitzt er zwei Restaurants, die auf den Namen seiner Frau laufen und in denen man nur mit Bargeld, nicht mit Kreditkarte bezahlen kann. Dieser Unternehmer verfügt über gewaltige illegale Einnahmen, die er waschen muss. Dazu wendet er sich an seinen Anwalt, der wiederum einen Kontakt zu einer Schweizer Bank herstellt.
Der Anwalt und ein Vertreter der Bank treffen sich in einem eleganten Büro und plaudern darüber, wie wichtig es ist, wohlsituierte Klienten zu haben. Sie lächeln. Dann überreicht der Mitarbeiter der Bank dem Anwalt eine Informationsbroschüre, in der es unter anderem heißt:
Die Schweizer Banken sind verpflichtet, jegliche Information über Sie und Ihr Konto mit absoluter Vertraulichkeit zu behandeln.
Das Schweizer Bankgeheimnis ist eines der strengsten der Welt und hat seine Wurzeln in einer langen Tradition. Es ist fest in der Schweizer Gesetzgebung verankert. Mitarbeiter einer Bank, die Dritten ohne Ihre Zustimmung Auskünfte über Sie erteilen, riskieren eine mehrmonatige Haftstrafe. Die einzige Ausnahme von dieser Regel stellen schwere Delikte wie der Handel mit Waffen oder Drogen dar.
Das Bankgeheimnis hat auch bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Bestand. In der Schweiz gilt es nicht als Delikt, dem Staat Einkommen oder Vermögenswerte zu verschweigen. Das heißt, weder die Regierung der Schweiz noch die eines anderen Staates ist in der Lage, Auskunft über Ihr Konto einzuholen. Dazu ist ein ausdrücklicher Durchsuchungsbefehl eines Schweizer Richters nötig, und dieser wird nur dann erteilt, wenn der begründete Verdacht auf ein Verbrechen im Sinne des Schweizer Strafgesetzbuches besteht.
Handelt es sich um ein vertrauliches Konto, wird das Bankgeheimnis auch in privaten Angelegenheiten wie einer Erbschaft oder einer Scheidung nicht aufgehoben. Um eine Klage einreichen zu können, müssen potentielle Kläger die Existenz des Kontos nachweisen können. Hier bieten Nummernkonten ein Höchstmaß an Vertraulichkeit.
Der Anwalt lügt nicht, als er dem Bankangestellten versichert, sein Mandant habe nichts mit Drogen- und Waffenhandel zu tun und finanziere keine terroristischen Aktivitäten. Er beschränkt sich ausschließlich auf den Ankauf, die Ausbeutung und den Weiterverkauf von Frauen zwischen 17 und 25 Jahren zum Zweck der Prostitution.
Die Nummernkonten sind anonym. Wer ein solches Konto eröffnen will, benötigt ein Startkapital von mindestens 250 000 Schweizer Franken. Der Bankangestellte erklärt
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