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Steuersensitive Geldanlage

Steuersensitive Geldanlage

Titel: Steuersensitive Geldanlage Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anton Rudolf Goetzenberger
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Amtshilfepraxis der Steuer- oder Staatsbehörden im Auge haben, für dessen Anlageland er sich entscheidet. Zu Beginn steht das Territorialitätsprinzip, das beispielsweise eigenständige Ermittlungen deutscher Steuerfahnder in Österreich, Luxemburg oder in der Schweiz verbietet. Daher hat Deutschland, aber auch Österreich mittlerweile mit fast allen Staaten Steueramtshilfeabkommen geschlossen oder bestehende Doppelbesteuerungsabkommen den OECD-Richtlinien über den Informationsaustausch entsprechend angepasst. Die eigentliche Amtshilfe-Entscheidung richtet sich nach den jeweiligen nationalen Amtshilfedurchführungsgesetzen des ersuchten Staates. Die Normen über gesetzlich verankerte Bankgeheimnisse enthalten „Öffnungsklauseln“, nach denen Konten offengelegt werden müssen, wenn dies nach dem jeweils geltenden nationalen Amtshilferecht geboten ist.
Steuer-Informationsaustausch unter
Anwendung der OECD-Standards
Allgemeines
    Die Bemühungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), klassische außereuropäische Steueroasenländer zu mehr Kooperation in der Bekämpfung von unfairem Steuerwettbewerb zu bewegen, haben eine lange Tradition. Erstmals im Mai 1996 forderten Vertreter der G7-Länder sowie diverser Staaten 40 die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf, Maßnahmen auszuarbeiten, die den verzerrenden Effekt eines volkswirtschaftlich nachteiligen Steuerwettbewerbs (harmful tax competition) auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen sowie deren Auswirkungen auf die jeweiligen nationalen Steuerbemessungsgrundlagen entgegenwirken. Als Antwort auf die Aufforderung der Minister begann der OECD-Ausschuss für Steuerfragen mit dem Projekt über volkswirtschaftlich nachteiligen Steuerwettbewerb. Ergebnis dieses Projekts war der sogenannte „1998-Report“. Der 1998-Report gilt als Debüt für die Bekämpfung von schädlichem Steuerwettbewerb („harmful tax competition“) und schädlicher Steuerpraktiken („harmful tax practices“). Der Bericht beschäftigte sich mit volkswirtschaftlich nachteiligen Steuerpraktiken in Form von nachteiligen Steuervergünstigungen in den OECD-Mitgliedsstaaten. Zur Bekämpfung von schädlichem Steuerwettbewerb („harmful tax competition“) und schädlicher Steuerpraktiken („harmful tax practices“) hatten die OECD-Experten- und Autorengruppe des 1998-Reports bereits diverse Empfehlungen ausgesprochen und dabei verstärkt Ratschläge bezüglich des Zugriffs auf Bankdaten für Steuerzwecke erteilt. Die Empfehlungen zielten bereits damals alle auf die Beseitigung existierender Bankgeheimnisse für Steuerzwecke ab.
    Ein weiterer Fortschritt gelang schließlich im Jahr 2002. Basierend auf den Erkenntnissen aus dem OECD-1998-Report „Harmful Tax Competition: An Emerging Global Issue“ präsentierte die OECD im April 2002 ein von einer Sondereinheit der Organisation – der „Global Forum Working Group on Effective Exchange of Information“ – ausgearbeitetes „Muster-übereinkommen über einen effektiven Austausch von Informationen in Steuersachen“ („agreement for effective exchange of information in tax matters“). Dieses Musterübereinkommen dient aktuell als „Richtschnur“ für die Ausarbeitung bilateraler Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen. Eine wesentliche Neuerung war, dass die zur Steuerfestsetzung voraussichtlich erforderlichen Informationen vom ersuchten Staat unabhängig von der Tatsache zu übermitteln sind, ob das dem Ersuchen zugrunde liegende Steuerdelikt nach dem Recht des ersuchten Staates, wäre es dort begangen worden, als Straftat zu qualifizieren wäre („dual criminal test“). 41
    Der eigentliche Durchbruch erfolgte schließlich rund zehn Jahre später – im Jahr 2009. Bereits seit 2009 erfolgt eine Adaption der OECD-Standards über die Auskunftspflichten im Rahmen der Amtshilfe in Steuersachen in fast allen namhaften Anlageländern. Insgesamt haben etwa 84 Länder die OECD-Standards akzeptiert. Entsprechend straff vollziehen bzw. vollzogen sich bereits die Anpassungen sämtlicher bestehender Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hinsichtlich ihrer enthaltenen Informationsaustauschvereinbarungen. Seit 2010 stehen Bankgeheimnisse einem Informationsaustausch für

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