Steuersensitive Geldanlage
Amtshilfepraxis der Steuer- oder Staatsbehörden im Auge haben, für dessen Anlageland er sich entscheidet. Zu Beginn steht das Territorialitätsprinzip, das beispielsweise eigenständige Ermittlungen deutscher Steuerfahnder in Ãsterreich, Luxemburg oder in der Schweiz verbietet. Daher hat Deutschland, aber auch Ãsterreich mittlerweile mit fast allen Staaten Steueramtshilfeabkommen geschlossen oder bestehende Doppelbesteuerungsabkommen den OECD-Richtlinien über den Informationsaustausch entsprechend angepasst. Die eigentliche Amtshilfe-Entscheidung richtet sich nach den jeweiligen nationalen Amtshilfedurchführungsgesetzen des ersuchten Staates. Die Normen über gesetzlich verankerte Bankgeheimnisse enthalten âÃffnungsklauselnâ, nach denen Konten offengelegt werden müssen, wenn dies nach dem jeweils geltenden nationalen Amtshilferecht geboten ist.
Steuer-Informationsaustausch unter
Anwendung der OECD-Standards
Allgemeines
Die Bemühungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), klassische auÃereuropäische Steueroasenländer zu mehr Kooperation in der Bekämpfung von unfairem Steuerwettbewerb zu bewegen, haben eine lange Tradition. Erstmals im Mai 1996 forderten Vertreter der G7-Länder sowie diverser Staaten 40 die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf, MaÃnahmen auszuarbeiten, die den verzerrenden Effekt eines volkswirtschaftlich nachteiligen Steuerwettbewerbs (harmful tax competition) auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen sowie deren Auswirkungen auf die jeweiligen nationalen Steuerbemessungsgrundlagen entgegenwirken. Als Antwort auf die Aufforderung der Minister begann der OECD-Ausschuss für Steuerfragen mit dem Projekt über volkswirtschaftlich nachteiligen Steuerwettbewerb. Ergebnis dieses Projekts war der sogenannte â1998-Reportâ. Der 1998-Report gilt als Debüt für die Bekämpfung von schädlichem Steuerwettbewerb (âharmful tax competitionâ) und schädlicher Steuerpraktiken (âharmful tax practicesâ). Der Bericht beschäftigte sich mit volkswirtschaftlich nachteiligen Steuerpraktiken in Form von nachteiligen Steuervergünstigungen in den OECD-Mitgliedsstaaten. Zur Bekämpfung von schädlichem Steuerwettbewerb (âharmful tax competitionâ) und schädlicher Steuerpraktiken (âharmful tax practicesâ) hatten die OECD-Experten- und Autorengruppe des 1998-Reports bereits diverse Empfehlungen ausgesprochen und dabei verstärkt Ratschläge bezüglich des Zugriffs auf Bankdaten für Steuerzwecke erteilt. Die Empfehlungen zielten bereits damals alle auf die Beseitigung existierender Bankgeheimnisse für Steuerzwecke ab.
Ein weiterer Fortschritt gelang schlieÃlich im Jahr 2002. Basierend auf den Erkenntnissen aus dem OECD-1998-Report âHarmful Tax Competition: An Emerging Global Issueâ präsentierte die OECD im April 2002 ein von einer Sondereinheit der Organisation â der âGlobal Forum Working Group on Effective Exchange of Informationâ â ausgearbeitetes âMuster-übereinkommen über einen effektiven Austausch von Informationen in Steuersachenâ (âagreement for effective exchange of information in tax mattersâ). Dieses Musterübereinkommen dient aktuell als âRichtschnurâ für die Ausarbeitung bilateraler Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen. Eine wesentliche Neuerung war, dass die zur Steuerfestsetzung voraussichtlich erforderlichen Informationen vom ersuchten Staat unabhängig von der Tatsache zu übermitteln sind, ob das dem Ersuchen zugrunde liegende Steuerdelikt nach dem Recht des ersuchten Staates, wäre es dort begangen worden, als Straftat zu qualifizieren wäre (âdual criminal testâ). 41
Der eigentliche Durchbruch erfolgte schlieÃlich rund zehn Jahre später â im Jahr 2009. Bereits seit 2009 erfolgt eine Adaption der OECD-Standards über die Auskunftspflichten im Rahmen der Amtshilfe in Steuersachen in fast allen namhaften Anlageländern. Insgesamt haben etwa 84 Länder die OECD-Standards akzeptiert. Entsprechend straff vollziehen bzw. vollzogen sich bereits die Anpassungen sämtlicher bestehender Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hinsichtlich ihrer enthaltenen Informationsaustauschvereinbarungen. Seit 2010 stehen Bankgeheimnisse einem Informationsaustausch für
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