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Steuersensitive Geldanlage

Steuersensitive Geldanlage

Titel: Steuersensitive Geldanlage Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anton Rudolf Goetzenberger
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Färöer Inseln, Finnland, Grönland, Island, Norwegen und Schweden) unterzeichnet. Zuvor haben die Bahamas bereits elf solche Vereinbarungen abgeschlossen – einschließlich der Vereinbarungen mit den wichtigen ökonomischen Partnern Mexiko, den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich. Die aktuelle Unterzeichnung bringt die Summe der Abkommen auf 18, was dem international zulässigen Steuerstandard entspricht.
    Die Bahamas sind außerdem Mitglied des OECD Global Forums für Transparenz und Informationsaustausch bei Steuerangelegenheiten (OECD Global Forum on information exchange for tax purposes) und aktives Mitglied der Begutachtungsgruppe des Global Forums. Sie beteiligen sich an der Bewertung der Gesetze und Methoden in diesem Bereich.
Turks- und Caicosinseln
    Am 4.6.2010 haben die Regierungen von Deutschland und der Turks- und Caicosinseln ein Abkommen über einen steuerlichen Informationsaustausch abgeschlossen. Die Turks- und Caicosinseln sind tatsächlich seit 2002 keine „Steueroase“ mehr, haben sich diese doch am 8.3.2002 förmlich und schriftlich zur Einhaltung der OECD-Standards zu Transparenz und Informationsaustausch verpflichtet und nehmen seitdem aktiv am Global Forum on Taxation der OECD teil.
    Art. 5 Abs. 1 des Abkommens über den steuerlichen Informationsaustausch sieht eine Amtshilfe auf schriftliches Ersuchen vor. Nicht Gegenstand des Abkommens ist demnach ein automatischer Informationsaustausch. Die Inseln gewähren diese Informationen ohne Rücksicht darauf, „ob das Verhalten, das Gegenstand der Ermittlungen ist, nach dem Recht der ersuchten Partei eine Straftat darstellen würde, wäre es im Hoheitsgebiet der ersuchten Vertragspartei erfolgt“ (positiver dual criminal test).
    Art. 5 Abs. 2 sieht eine allgemeine Ermittlungspflicht der dortigen Behörden vor. Reichen die der zuständigen Behörde der ersuchten Partei vorliegenden Informationen nicht aus, um dem Auskunftsersuchen entsprechen zu können, so muss die ersuchte Partei alle geeigneten Maßnahmen zur Beschaffung von Informationen ergreifen, um der ersuchenden Partei die erbetenen Informationen zu erteilen, auch wenn die ersuchte Partei diese Informationen nicht für eigene steuerliche Zwecke benötigt. Die Amtshilfe umfasst nach Abs. 3 auch die Einvernahme von Zeugen, die Übermittlung beglaubigter Kopien von Originaldokumenten in dem nach innerstaatlichem Recht zulässigen Umfang.
    Gemäß Art. 5 Abs. 4 des Abkommens umfasst der Informationsaustausch insbesondere:
    a) Informationen von Banken, anderen Finanzinstituten oder Personen, einschließlich Bevollmächtigten und Treuhändern, die als Vertreter oder Treuhänder handeln,
    b) Informationen über die Eigentumsverhältnisse an Gesellschaften, Gemeinschaften und anderen Personen; dies umfasst bei Investmentfonds oder Investmentsystemen für gemeinsame Anlagen Informationen über Gesellschaftsanteile, Fondsanteile und sonstige Anteile; bei Trusts Informationen über Treugeber, Treuhänder, Treuhandbegünstigte und Protektoren; bei Stiftungen Informationen über Stifter, Mitglieder des Stiftungsrats und Begünstigte.
Dubai und Dubai International Financial Centre
Allgemeines
    Dubai ist Teil der sieben Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). In Dubai gibt es wie in den übrigen Vereinigten Arabischen Emiraten kein gesetzlich verankertes Bankgeheimnis nach europäischem bzw. nach Schweizer Muster. Verschwiegenheitspflichten der Banken haben in den GCC-Staaten keinen so großen Stellenwert, wie beispielsweise in Europa. Dies liegt unter anderem daran, dass Steuern dort eine geringe Bedeutung haben und die Vermögensverhältnisse der Bürger daher gegenüber dem Staat nicht geheimgehalten werden müssen. Für natürliche Personen gibt es in den VAE gar keine Steuern; juristische Personen werden nur in sehr wenigen Wirtschaftssektoren besteuert. 58
    Geschäftsbanken, die der Central Bank unterliegen, verpflichten sich jedoch bei Abschluss eines Kontoführungs- bzw. Vermögensverwaltungsvertrages zu entsprechender privatvertragsrechtlicher Verschwiegenheit. Geschäftsbanken und Finanzdienstleister, die im Dubai International Financial Centre (DIFC) tätig sind und Konten in der Schweiz eröffnen, machen ihre Kundschaft darauf aufmerksam, dass das Schweizer Bankgeheimnis für Daten, die im DIFC aufbewahrt werden, nicht gilt.
Bisherige Amts- und

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