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Steuersensitive Geldanlage

Steuersensitive Geldanlage

Titel: Steuersensitive Geldanlage Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anton Rudolf Goetzenberger
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Wissen des Kontoinhabers Konten abzurufen.
    Der europaweite Bankkontenabruf geht auf eine Initiative Frankreichs vom Juni 2000 zurück. Ursprünglich hätte ein neues Übereinkommen lanciert werden sollen, welches das Übereinkommen des Europarates über die Rechtshilfe in Strafsachen von 1959 und des am 29.5.2000 angenommenen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hätte ablösen sollen. Im Laufe der Verhandlungen wurde jedoch im Jahr 2000 aus dem Rechtsakt ein Protokoll zum Rechtshilfeübereinkommen der EU-Staaten.
    Das europaweite Kontenabfrage- und Ausforschungssystem zu Bankkonten und Bankgeschäften gliedert sich in ein dreistufiges Eingriffsverfahren:
    In der ersten Stufe sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, auf Antrag in konkreten Fällen in ihrem Gebiet bestehende Bankkonten ausfindig zu machen. Damit sind sie auch indirekt verpflichtet, einen Mechanismus einzurichten, über den sie die beantragten Informationen zur Verfügung stellen können. Die Verpflichtung geht so weit, dass es möglich sein muss, Bankkonten im gesamten Gebiet des ersuchten Mitgliedsstaats ausfindig zu machen. Der Bankkontenabrufmechanismus muss dabei auch geeignet sein, solche Konten zu ermitteln, die eine Person „kontrolliert“ oder für die eine Person eine Vollmacht besitzt. Diese Formulierung entspricht dem allgemeinen Erfordernis, auch die Bankkonten von „abweichend wirtschaftlich Berechtigten“ 65 bzw. des wirtschaftlichen Eigentümers ausfindig zu machen. Damit können auch (verdeckte) treuhänderisch gehaltene Vermögenswerte bei Banken im EU-Gebiet aufgespürt werden.
Die Aufspürung von Bankkonten reicht allein für konkrete Ermittlungen der Vermögensverhältnisse eines steuersensitiven Geldanlegers selbstverständlich nicht aus. Für die Finanzbehörden ist es vielmehr wichtig, Kenntnisse über die darauf getätigten Bankgeschäfte zu erlangen.
    Hierzu sieht das Protokoll in einer zweiten Stufe vor, dass die Mitgliedsstaaten auf Antrag die Angaben über bestimmte Bankkonten und über Bankgeschäfte, die während eines bestimmten Zeitraums im Zusammenhang mit einem oder mehreren in dem Ersuchen angegebenen Bankkonten getätigt wurden, einschließlich der Angaben über sämtliche Überweisungs- und Empfängerkonten, mitteilen.
    Damit werden auch Bankgeschäfte erfasst, die ein steuersensitiver Geldanleger während eines bestimmten Zeitraums auf bereits festgestellten Bankkonten getätigt hat.
    Die Ausforschung von Bankkonten und Bankgeschäften eines steuersensitven EU-Geldanlegers wird schließlich in Stufe 3 mit der Überwachung von Bankgeschäften komplettiert. Artikel 3 des Protokolls sieht vor, dass sich jeder Mitgliedsstaat verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auf Ersuchen eines anderen Mitgliedsstaats Bankgeschäfte, die während eines bestimmten Zeitraums im Zusammenhang mit einem oder mehreren in dem Ersuchen angegebenen Bankkonten getätigt werden, überwacht werden können. Vorgesehen sind je nach Vereinbarungen zwischen den Behörden des ersuchenden und des ersuchten Staates tägliche oder wöchentliche Überwachungen sowie eine Verfolgung von Bankgeschäften in Echtzeit.

Neue Vermögensanlagekonzepte für Auslandsgeldvermögen müssen vor allem unter folgenden neuen Rahmenbedingungen entwickelt bzw. umgesetzt werden:
    - Verbesserungen bei der internationalen Zusammenarbeit bei der Jagd auf Steuersünder sowie einer immer besser und schneller werdenden Amtshilfe zwischen den Fiskalbehörden der Staaten untereinander.
    - Kompensierung künftig anfallender Steuern auch im Auslandsdepot: Das neue Steuerabkommen mit der Schweiz hat gezeigt, dass nationale Steuern auch auf ausländisches Territorium verlagert werden können und dass Banken sowie alle sonstigen Zahlstellen, die Erträge aus Kapitalanlagen ausländischen Kunden gutschreiben, verpflichtet werden können, Steuern nach nationalen Bestimmungen anderer Länder zu berechnen und zu vereinnahmen.
Vorbemerkung
    Die Kompensierung fälliger Steuern kann nur durch qualitativ hochwertige Geldanlagekonzepte und besondere Produktkreativität bei gleichzeitiger Tax Compliance erfolgen. Je nach Fallgestaltung empfiehlt es sich, Auslandsgeldvermögen in einem ersten Schritt zu legalisieren.
    Die wesentlichen Eckpunkte einer neuen

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