Steuersensitive Geldanlage
Steueramtshilfe reicht es, dass die Bankdaten für Besteuerungszwecke relevant sind, was bei Daten, die in Verbindung mit einem Nummern- oder einem Pseudonymkonto stehen, besonders der Fall ist. Es stellt sich also die Frage, ob die Unterhaltung eines Nummern- oder Pseudonymkontos weiterhin sinnvoll ist.
Diskrete Nummern- und Pseudonymkonten sind Geheimkonten, die nicht auf den bürgerlichen Namen des Kontoinhabers lauten, sondern auf eine bestimmte Nummer oder auf ein frei erfundenes Pseudonym (was nichts anderes ist als ein gewöhnlicher Name). Grundsätzlich kann jeder Kontotyp in Form eines Nummern- oder Pseudonymkontos eröffnet werden.
Kontoeröffnung und Legitimation
Für Nummern- und Pseudonymkonten gelten in den entsprechenden Anlageländern, in denen solche Konten nach geltendem Recht errichtet werden können, dieselben Identifizierungs- und Legitimationspflichten wie für Namenskonten, nur mit dem kleinen Unterschied, dass die Bank für ein Nummernkonto zwei Kundenakte anlegt. Nur auf dem âersten Kundenaktblattâ muss sich der steuersensitive Geldanleger der Bank gegenüber legitimieren. Das âersteâ Dossier, das die persönlichen Daten und die Originalunterschriften sämtlicher Kontoinhaber und Zeichnungsberechtigten enthält, unterliegt der sogenannten âLeitungsverwahrungâ, das heiÃt, die Dokumente werden in einer Security-Zone unter Verschluss aufbewahrt. Eine Zutrittsberechtigung zu dieser Security-Zone haben nur bestimmte Führungskräfte und mit besonderen Vollmachten ausgestattete Mitarbeiter. Allgemein zugänglich ist nur das zweite Kundenaktblatt. Dieses zweite Kundendossier enthält jedoch nur den Wortlaut der Pseudonym-Unterschriften sowie das Abbild der Pseudonymunterschrift selbst, sonst nichts.
Nach der Nennung der Kontonummer, des vereinbarten Losungswortes und der geleisteten Pseudonym-Unterschrift können Wertpapieraufträge und Auszahlungen vom Basiskonto sowie von allen Unterkonten durch jeden Zeichnungsberechtigten veranlasst werden. Die persönlichen Daten des steuersensitiven Geldanlegers werden zur Abwicklung des täglichen Geschäftsverkehrs somit nicht benötigt. In aller Regel können bis zu maximal vier Personen als Kontoinhaber (Zeichnungsberechtigte) über das Depot allein oder gemeinsam jeweils unter ihren eigenen Pseudonymen verfügen. Das ausgeschriebene Pseudonym ersetzt die Originalunterschrift des Kunden. Die Kontodokumentationen sowie alle Wertpapierabrechnungen erfolgen selbstverständlich ohne Namenseindruck.
Für die Legitimierung im ersten Kundenaktblatt gilt im Einzelnen Folgendes:
Schweiz
Schweizer Banken sind nach ihren âStandesregeln zur Sorgfaltspflichtâ 68 angehalten, âbei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung den Vertragspartner zu identifizierenâ (Art. 2 VSB 08). Entsprechendes verlangen die Geldwäscherei-Richtlinien der Eidgenössischen Bankenkommission âmit der nach den Umständen gebotenen Sorgfaltâ.
Identifizierungspflichtige Geschäftsfälle i.S.d. Sorgfaltspflichtvereinbarung sind die Eröffnung von Konten oder Heften, die Eröffnung von Depots, die Vornahme von Treuhandgeschäften oder die Vermietung von SchlieÃfächern. Bei persönlicher Vorsprache prüft die Bank die Identität des Vertragspartners, indem sie einen amtlichen Ausweis einsieht und fotokopiert und folgende Angaben festhält: Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzadresse. Bei der Eröffnung eines Kontos auf dem Postweg benötigt das Schweizer Kreditinstitut zur ausreichenden Legitimation die Beglaubigung der Unterschrift des Kontoeröffners. Eine Echtheitsbescheinigung kann durch eine der das Konto einrichtenden Bank bekannte Korrespondenzbank ausgestellt werden. AuÃerdem lässt sich das Kreditinstitut die Wohnsitzadresse durch Postzustellung bestätigen.
Nach Rücksendung der erforderlichen Kontoeröffnungsunterlagen (Antragsformular, Formular A, beglaubigtes Unterschriftenspecimen) wird die Kontoeröffnung per Einschreiben unter Angabe der vergebenen Kontonummer bestätigt. Gleichzeitig versendet die Schweizer Bank eine Unterschriftenkarte, die vom Kontoeröffner zu unterzeichnen und zurückzusenden ist. Nach Eingang der Unterschriftenkarte kann über das Konto verfügt werden.
Bei der Eröffnung von Konten und Depots bzw. bei der Anknüpfung dauernder
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