Steuersensitive Geldanlage
hat bestimmte bzw. bestimmbare Begünstigte (zu denen auch der Stifter als Familienmitglied gehören kann) und gewährt keine regelmäÃigen bzw. wiederkehrenden Bezüge, die auf einer einzigen Entscheidung basieren. Der Stiftungsrat agiert bei der Ermessens-(Discretionary)-Stiftung nach freiem Ermessen. Dieses freie Ermessen ist allerdings eingeschränkt und durch das Gesetz, die Statuten, die Beistatuten sowie die Geschäftsreglemente gebunden. Der Stifter einer Ermessens-(Discretionary)-Stiftung verzichtet auf jegliche Einflussmöglichkeit hinsichtlich der Stiftung bzw. des Stiftungsrats; insbesondere kommen ihm keine organschaftlichen Funktionen zu.
Damit stellt sich die Frage der Zurechnungs- bzw. Durchgriffsbesteuerung nicht, bzw. eine solche konnte nicht greifen. Im Fall einer Legalisierung des Stiftungsvermögens kommt es damit auf den tatsächlichen Zufluss an, das heiÃt, der steuersensitive Geldanleger braucht in seine Selbstanzeige nur dasjenige aufzunehmen und nachzuversteuern, was diesem die Stiftung im Ermessen des Stiftungsvorstandes tatsächlich zugewendet hat.
Anlegerhinweis 41
Eine Ermessensstiftung dürfte allerdings die Ausnahme sein. Daher ist bei Auslandsstiftungen, die vom Charakter her Familienstiftungen sind und die der Vermögensverschleierung gedient haben, stets eine Ãberprüfung veranlasst.
Exkurs: Schutz der Privatsphäre bleibt in der Hand steuersensitiver Geldanleger
âÃber Geld spricht man nicht, man hat esâ. So hieà es schon zu Zeiten Friedrich des GroÃen, als er im Jahre 1776 den âBanco-Schreibernâ im ersten Reglement der Königlichen Giro- und Lehn-Banco zu Berlin Verschwiegenheitspflichten auferlegte, und zwar unter Androhung solch drakonischer Strafen, wie man sie damals nur Meineidigen aufbürdete. Das Reglement Friedrichs des GroÃen stellte übrigens die erste Rechtsgrundlage für ein Bankgeheimnis dar. Das Bankgeheimnis hat also keinen schweizerischen, sondern einen deutschen Ursprung. Diskretion im Bankgeschäft ist insofern kein Schweizer Patent, sondern vielmehr eine deutsche âErfindungâ. Umso verwunderlicher ist es, dass der deutsche steuersensitive Geldanleger seinem Heimatland heute den Rücken kehren muss, wenn er Diskretion und Privatsphäre sucht.
Ungeachtet der neuen Rahmenbedingungen für die internationale Amts- und Rechtshilfe bleibt der Schutz der Privatsphäre in der Hand des steuersensitiven Geldanlegers. Der Aufbau eines steuersensitiven Geldanlagekontos wird vom steuersensitiven Geldanleger als eine langfristige und über Jahre hinweg konsequent zu verfolgende Strategie betrachtet. Mit kleineren Summen testet der Anleger in aller Regel, ob der Service der (neuen) ausländischen Geschäftsbank die Erwartungen erfüllt. Auf das neue Konto übertragen bzw. gutgeschrieben wird dabei nur Bargeld. Wertpapiere werden aus Inland-Depots in aller Regel nicht übertragen, da Inlandsbanken jede Wertpapierübertragung mit sogenannten bankinternen âTransportpapierenâ protokollieren. Auf diesen Dokumenten ist unter anderem die Referenznummer des Depotinhabers vermerkt, mit der die Bank die Papiere dem richtigen Depot zuordnen kann.
Steuersensitive Geldanleger verwenden steuersensitives Geld auf keinen Fall zum inländischen Immobilienkauf. Die deutschen Finanzbehörden erhalten regelmäÃig Kenntnis vom Kauf und Verkauf von inländischen Grundstücken durch eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Dieses Dokument ist nach dem Grunderwerbsteuergesetz Voraussetzung für die Eintragung in das Grundbuch und muss von jedem Notar unter Beifügung einer Kaufvertragsabschrift beim Finanzamt für Grundbesitz und Verkehrsteuern beantragt werden. Zusätzlich teilt das Grundbuchamt dem Finanzamt für Grundbesitz und Verkehrsteuern die Eigentumsübertragung mit.
Bei Kreditgesprächen geben sich steuersensitive Geldanleger nicht allzu groÃzügig! Kredit- und Handakten sind eine besondere Fundgrube für alle, die etwas über die Vermögenssphäre einer bestimmten Person erfahren wollen. Denn jeder Kunde, der einen Kredit beantragt, offenbart seine Vermögensverhältnisse nicht nur âder Wahrheit entsprechendâ. Vielfach werden komplette Aufstellungen über alle steuersensitiven Auslandskonten vorgelegt. Die Bank fertigt danach ein penibel genaues Verzeichnis über die Vermögensgegenstände an, die
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