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Steuerstrategien fuer Kapitalanleger

Steuerstrategien fuer Kapitalanleger

Titel: Steuerstrategien fuer Kapitalanleger Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anton Rudolf Goetzenberger
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beträgt die positive Differenz 6,49 % bzw. 7,29 %.
    Die positive Differenz dreht sich allerdings zu jenem Zeitpunkt ins Negative, zu dem die thesaurierten Erträge oder Teile davon ausgekehrt und vom Kapitalanleger nachversteuert werden müssen. Lothmann [133] hat errechnet, dass die Gesamtsteuerbelastung bei Nachversteuerung thesaurierter Dividendenerträge ca. 28,4 % beträgt, was bezogen auf den Abgeltungsteuersatz von 26,37 % (ohne Kirchensteuer) eine Mehrbelastung von 2,03 % bedeutet. Bei thesaurierten Kursgewinnen (bei Kursgewinnen kommt es nicht zu einer Hinzurechnung des im Teileinkünfteverfahren außer Acht gelassenen 40%-Anteils bei der Gewerbesteuer) beträgt die Steuerbelastung bei Nachversteuerung nach Lothmann 28,64 %. Damit ergibt sich gegenüber der Abgeltungsteuer ein Nachteil von 2,27 %.
    Dieser Nachteil kehrt sich in einer Langfristbetrachtung wiederum zu Gunsten der gewerblich geprägten thesaurierenden Personengesellschaft um. Lothmann hat errechnet, dass bereits nach einer Thesaurierungszeit von sieben Jahren die Vermögensanlage über eine gewerblich geprägte thesaurierende Personengesellschaft einen wirtschaftlichen Vorteil bringen kann. Lothmann ging dabei von einer stetigen Wiederanlage von Dividenden und Kursgewinnen aus Aktienanlagen und einer angenommenen Durchschnittsrendite von 6 % aus.
    Steuerstrategie 75
    Die Aktienanlage über eine gewerblich geprägte thesaurierende Personengesellschaft bringt dem privaten Aktienanleger ab dem Zeitpunkt steuerliche Vorteile gegenüber der Abgeltungsbesteuerung, ab dem dieser aus der Wiederanlage des begünstigt besteuerten Thesaurierungsanteils Nettomehrerträge generieren kann, welche den Steuernachteil (gegenüber der Abgeltungsbesteuerung) im Fall der Entnahme und Nachversteuerung übersteigen.
Gewerbesteuer
    Werden Kapitaleinkünfte mit gewerblich geprägten Gesellschaften auf die Betriebsvermögensebene generiert, sind auch gewerbesteuerliche Aspekte zu beachten. Einkünfte aus Portfoliodividenden zählen zum gewerbesteuerlichen Gewinn. Zwar darf der Gewerbeertrag um Gewinne aus inländischen Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften) gekürzt werden. Dies setzt jedoch eine erforderliche Mindestbeteiligung von 15 % am Grund- oder Stammkapital des Unternehmens voraus, sodass ein Abzug von Gewinnen aus börsennotierten Aktiengesellschaften im Regelfall nicht zum Tragen kommt. [134] Die Gewerbesteuer ist seit der Unternehmenssteuerreform 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar. Andererseits aber wurde die Gewerbesteuer-Messzahl durch die Unternehmenssteuerreform gesenkt von 5 % auf 3,5 % und die Anrechenbarkeit des Gewerbesteuer-Messbetrages bei der Einkommensteuer auf das 3,8-Fache erhöht. Dadurch wird die Gewerbesteuerbelastung bis zu einem Hebesatz von 380 % (unter Einbezug des Solidaritätszuschlags bis zu einem Hebesatz von 400 %) neutralisiert. Die gewerblich geprägte thesaurierende Personengesellschaft verfügt außerdem über einen Freibetrag von 24.500 €.
Sparschwein GmbH
Allgemeines
    Bei der Sparschwein GmbH [135] handelt es sich um eine gewöhnliche bzw. „normale“ Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die GmbH unterliegt kraft ihrer Rechtsform der Körperschaftsteuer und auch der Gewerbesteuer. Dies gilt unabhängig von der Tatsache, dass die GmbH bloße „private“ Vermögensverwaltung betreibt. Der Körperschaftsteuersatz beträgt allerdings lediglich 15 % vom zu versteuernden Einkommen (§ 23 KStG). Mit dem Solidaritätszuschlag beträgt die effektive Steuerbelastung der Erträge auf Ebene der GmbH somit nur 15,83 %, während der Abgeltungsteuersatz inkl. Solidaritätszuschlag bei 26,38 % liegt.
    Addiert man nun die Gewerbesteuer, beträgt die steuerliche Gesamtbelastung bei einem Hebesatz von 400 % insgesamt 29,83 %. [136] Die Gewerbesteuer ergibt sich aus § 8 Nr. 5 GewStG, wonach u.a. Dividenden, und zwar auch der Teil, der bei der Körperschaftsteuer außer Ansatz bleibt (also 95 % der erwirtschafteten Dividendenerträge) und diesen gleichgestellte Bezüge der Gewerbesteuer hinzuzurechnen sind.
    So lohnt die Sparschwein GmbH auf den ersten Blick steuerlich nicht – aber nur auf den ersten Blick wohlgemerkt.
    Steuerstrategie 76
    Der steuersensible Kapitalanleger richtet seinen Blick auf eine langfristige

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