Stevia - Die gesunde & kalorienfreie Zuckeralternative
das heißt, ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit muss dokumentiert werden, bevor sie in den Handel kommen. In Europa dauerte die Prozedur äußerst lange. Erst im Dezember 2011 gab es grünes Licht für Stevia – genauer: für die aus der Steviapflanze gewonnenen Steviolglykoside. Sie haben die Nummer E 960 und sind nun zur Verarbeitung in Lebensmitteln erlaubt.
Der Grund für das nach Meinung vieler Verbraucher quälend lange Zulassungsverfahren der EU-Behörden lag jedoch einfach an den aufwendigen Tests, die nötig sind, um die Ungefährlichkeit der isolierten Süßstoffe zu dokumentieren. Dazu gehören unter anderem Mutagenitätstest, die zeigen sollen, dass der Stoff das Erbgut nicht verändert und nicht krebsauslösend ist. Auch mehrjährige Tierstudien sind gefordert. Sie sollen beweisen, dass die Stoffe keinerlei gesundheitsschädigende Nebenwirkungen haben. Solche Tests erfordern Millionenbudgets und sind für Privatleute beziehungsweise für einzelne Forschergruppen ohne außerordentliche finanzielle Unterstützung kaum zu bewerkstelligen.
Udo Kienle von der Universität Hohenheim, der sich seit 30 Jahren mit Stevia beschäftigt, zeigte auf, dass zahlreiche Zulassungsanträge, die seit den 1990er-Jahren immer wieder gestellt wurden, die für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen nicht oder nur unvollständig beilegen konnten – ein wesentlicher Grund, dass sie erfolglos blieben (siehe Buchtipp > ).
GLOBALE AKZEPTANZ
Weltweit nutzen bereits 150 Millionen Menschen Tag für Tag das natürliche Steviakraut oder seine Inhaltsstoffe als Süßmittel.
Die Zulassung
Als Steviolglykoside 2011 endlich für die Nutzung in Lebensmitteln in der EU zugelassen wurden, gab es ein paar Bedingungen:
› Die Reinheit der Steviolglykoside muss mindestens 95 Prozent betragen. Dieser Wert ist mit den herkömmlichen Herstellungsverfahren gut zu erreichen (siehe > ). Als Steviolglykoside wurden die Einzelstoffe Steviosid, Rebaudiosid A, B, C, D und F, Steviolbiosid, Rubusosid und Dulcosid festgelegt. Allerdings müssen mindestens 75 Prozent der Steviolglykoside aus Steviosid und/oder Rebaudiosid bestehen.
› Die Tageshöchstmenge (der ADI-Wert, siehe > ), die an Steviolglykosiden aufgenommen wird, darf – umgerechnet – 11 mg/kg Körpergewicht nicht übersteigen.
› Steviolglykoside dürfen in Getränken, Joghurts, Müslis, Schokolade und anderen Süßigkeiten, nicht jedoch in Kuchen und Keksen verarbeitet werden. Diese Ausnahme wurde von einem Getränkehersteller durchgesetzt, da die Befürchtung bestand, dass die Tageshöchstmenge bereits durch den Konsum von gesüßten Getränken überschritten wird.
Die Novel-Food-Verordnung
Auch wenn nun die süßen Inhaltsstoffe der Steviapflanze, die Steviolglykoside, europaweit zugelassen sind – die Pflanze Stevia ist es nicht. Steviablätter beziehungsweise Steviapflanzen unterliegen der Novel-Food-Verordnung.
Ein Novel Food, also ein »neuartiges Lebensmittel«, ist ein Nahrungsmittel und/oder eine Lebensmittelzutat, die vor dem Inkrafttreten der Novel-Food-Verordnung 1997 in der EU noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet und in den Handel gebracht wurde. Damit sind auch bislang nicht verbreitete Lebensmittel aus anderen Kulturkreisen, exotische Früchte sowie sogenanntes Designer Food, zum Beispiel Elektrolytgetränke für Sportler, gemeint. Functional Food, also mit Vitaminen oder Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel sowie gentechnisch veränderte Nahrungsmittel wie Soja oder Lachs, fallen nicht unter diese Verordnung.
Bevor man ein Lebensmittel, das als Novel Food gilt, in den Handel bringt, muss es ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Nur wenn die Prüfung ergibt, dass das Produkt gesundheitlich unbedenklich ist, darf es verkauft werden. Oder man weist nach, dass das Lebensmittel bereits vor Inkrafttreten der Novel-Food-Verordnung in nennenswertem Umfang verzehrt wurde.
Erstaunlicherweise wurde Stevia vor ihrem Verbot in großen Mengen in Belgien, Deutschland, England und die Niederlande importiert. Sogar angebaut wurde sie in Europa: Während des Zweiten Weltkriegs, als das U-Boot-Embargo den Zuckernachschub gefährdete, gab es Stevia-Versuchsfelder in Großbritannien. In Deutschland konnte man das Süßkraut in den 1990er-Jahren in Bioläden, Reformhäusern und Teegeschäften ganz offiziell kaufen. Aber plötzlich war die Pflanze »neuartig«, ein Novel Food, und sollte aus den Läden verschwinden.
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