Stevia - Die gesunde & kalorienfreie Zuckeralternative
Das Ganze glich, wie es die Presse formulierte, einem »absurden Theater«.
Stevia war die erste Pflanze, die als Novel Food eingeordnet wurde, obwohl sie in Südamerika bereits seit Jahrhunderten als Süßungsmittel verwendet wird. Ein Zulassungsantrag im Jahr 1997 (von dem belgischen Professor für Pflanzenphysiologie Jan Geuns, siehe Büchertipp > ) wurde an alle EU-Mitgliedsstaaten weitergeleitet und drei Jahre später abgelehnt. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission (SCF) hielt die vorgelegten Daten nicht für ausreichend, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Steviapflanze zu belegen.
ANBAUTESTS
1998 bis 2002, als die Zulassung von Steviolglykosiden in Europa noch in weiter Ferne lag, finanzierte die EU ein Forschungsprojekt, das den Anbau von Stevia in Italien, Griechenland, Portugal und Spanien optimieren sollte.
Der bayerische Sonderweg
2004 hatte das Verwaltungsgericht München in einem Urteil festgestellt, dass die getrockneten Blätter von Stevia rebaudiana kein Novel-Food-Produkt seien. Die Begründung: Steviablätter waren bereits vor dem 15. Mai 1997, dem maßgeblichen Stichtag für die Festlegung, in nennenswerten Mengen für den menschlichen Verzehr in Gebrauch und unterlägen daher nicht der Novel-Food-Verordnung. Zudem seien »keinerlei Anhaltspunkte erkennbar, dass Stevia rebaudiana Bertoni in den hier verwendeten Mengen gesundheitsschädlich sein könnten.«
Dieses Urteil blieb nicht unwidersprochen. Bayern legte Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ein. Dieser entschied 2009, zwei Fragen, die sich in dem Verfahren stellten, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen und das Berufungsverfahren bis zur Klärung auszusetzen. Die Entscheidung steht noch aus. Tatsache aber bleibt: Ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren, ob Stevia nun ein Novel Food ist oder nicht, wurde niemals durchgeführt. Belege, dass Stevia vor 1997 in größeren Mengen verwendet wurde, gibt es jedoch hinreichend.
SÜSSE JOGHURTS
Das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichts (siehe links) erstritt sich eine bayerische Molkerei. Im Anschluss daran brachte sie mit Steviaaufguss gesüßte Joghurts auf den Markt.
Die gesundheitliche Unbedenklichkeit
Anstatt nachzuweisen, dass Steviablätter und -pflanzen schon vor 1997 in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, kann man auch das Novel-Food-Zulassungsverfahren durchlaufen. Die Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Steviablätter als Lebensmittel ist jedoch aufwendig: Sie würde etwa sieben Millionen Euro kosten. Davon fallen auf die notwendige Langzeitstudie (etwa fünf Jahre) an Ratten alleine drei Millionen Euro. Das Prüfverfahren wird von den jeweiligen EU-Staaten durchgeführt. Das heißt: Hier ist man ein bisschen davon abhängig, wie streng das Land ist, in dem man den Test machen lässt.
Stevia weltweit
Außerhalb der EU, insbesondere in einigen asiatischen Ländern, aber auch in den USA, sind Stevia beziehungsweise Steviolglykoside zum Teil schon seit Jahrzehnten zugelassen. Es ist absehbar, dass sowohl Steviolglykoside als auch Steviablätter in nicht allzu ferner Zukunft weltweit als Süßmittel anerkannt werden.
Frankreich
Abweichend vom EU-weiten Steviaverbot hatte Frankreich bereits 2009 per Dekret eine vorläufige Zulassung auf Süßmittel mit mindestens 97 Prozent reinem Rebaudiosid A ausgesprochen (für zwei Jahre). Das französische Unternehmen Danone verwendete als erster europäischer Lebensmittelkonzern Steviolglykoside in seinen Produkten. Seit der offiziellen EU-Zulassung von Steviolglykosiden können diese Lebensmittel europaweit vertrieben werden, und natürlich haben andere Konzerne nachgezogen. Mittlerweile süßen auch andere Hersteller Getränke, Milchprodukte und Süßigkeiten mit den kalorienfreien Steviolglykosiden. Doch auch in Frankreich gilt wie in anderen EU-Ländern, dass jeder, der Steviablätter als Lebensmittel verkauft, unter Umständen vor Gericht beweisen muss, dass auf diese eben nicht die Richtlinien der Novel-Food-Verordnung anzuwenden sind (siehe ab > ).
GESCHÄTZTES SÜSSKRAUT
Die SlowFood Association ernannte die Steviapflanze 2007 zum landwirtschaftlichen Weltkulturerbe.
Schweiz
Nachdem ein Expertengremium der Vereinten Nationen (UN) Steviolglykosiden 2008 gesundheitliche Unbedenklichkeit attestiert hatte, wurden beim Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) Einzelanträge zu
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