Tagebücher der Henker von Paris
welche am 21. August 1822 vor dem Seine-Assisenhofe ihren Anfang nahm.
Es saßen fünfundzwanzig Angeklagte auf den Bänken: auf einer Seite der Hauptmann Massias; der Sergeantmajor Bories; der Advokat Baradère; Hénon, ein Schulvorsteher, ehemals Militär; Gauran, ein Chirurg; Rose, Beamter bei einer Versicherungsgesellschaft; Pommier, Sergeantmajor; Goubin, Raoulx und Asnes, Sergeanten; Goupillon und Bicheron, als Teilnehmer an einer Verschwörung gegen die Sicherheit des Staats; auf der anderen Seite: Labouré, Cochet, Castille, Lutron, Hue, Barlet, Pereon, Lefebvre, Thomas, Gautier, Lecoq, Dariotscq und Demais, als Mitwisser dieses Komplotts, und weil sie ihre Kenntnis davon nicht binnen vierundzwanzig Stunden angezeigt hatten.
Ich werde nicht weiter auf die Verhandlung eingehen, die nicht weniger als vierzehn Tage erforderte. Die Hauptangeklagten entfernten sich keinen Augenblick von dem Verteidigungsplan, über welchen sie unter sich in der Conciergerie übereingekommen waren; sie verneinten alles und überließen Bories, wozu er sich selber erboten hatte, die schwierige Aufgabe, ihre widersprechenden Aussagen in Einklang zu bringen und ihre erwiesene Verbindung dahin zu erklären, daß sie nur einen philanthropischen Zweck gehabt habe. Die abgelegten Geständnisse wurden der Einschüchterung oder der Bestechung zugeschrieben. Die Haltung des Polizeipräfekten, welcher auf Ansuchen des Präsidenten vernommen wurde, lieh diesen Angaben einige Wahrscheinlichkeit. Was den General Despinois anbetraf, welcher namentlich von Pommier und Goubin beschuldigt wurde, er habe ihnen gegenüber zu Mitteln Zuflucht genommen, deren sich ein Inquisitionsgericht schämen würde, so erschien derselbe gar nicht und weigerte sich, mit seinen Opfern konfrontiert zu werden, obgleich der Vorsitzende sein Erscheinen gemeldet hatte.
Nach dem Verhör und den Zeugenaussagen hielt der Staatsanwalt, welcher die Anklage aufrechtzuerhalten hatte, eine lange Rede, worin er ziemlich genau und treu den revolutionären Geist schilderte, der damals alle Monarchien Europas zu untergraben suchte. Er entwickelte eine prophetische Beredsamkeit, als er auf die Führer dieser Verschwörung anspielte, welche ungestraft blieben, während ihre unglücklichen Werkzeuge die ganze Last auf sich zu nehmen hätten.
Ich will den gerichtlichen Antrag nicht weiter ins Einzelne verfolgen. Zum Schluß berief sich Herr von Marchangy auf die Unabhängigkeit der Jury und bat sie, durch ihren bestimmten Urteilsspruch zu beweisen, daß sie über die Drohung erhaben sei, welche sich in der Umgebung der heiligen Stätte der Justiz hatte hören lassen. Dies war die geschickteste Weise, eine französische Jury zu gewinnen.
Von den Verteidigern Berville, Barthe, Mérilhou gehörten die beiden letzteren im geheimen dem Bunde der Karbonari an. Mocquart, Chaix d'Est-Ange, Plougoulm betraten damals die Laufbahn, welche sie mit so großem Glanz vollenden sollten, um sich danach, wie ihre Amtsbrüder, zu den höchsten Verwaltungsämtern zu erheben. Die Beredsamkeit aller dieser Männer war nicht ausreichend, die unglücklichen Opfer des verwegenen Unternehmens zu retten.
Herr von Marchangy hielt die Erwiderungsrede übrigens fast mit derselben Kraft, die er in seinem Strafantrage offenbarte. Er lenkte seinen Eifer namentlich auf Bories, was um so leichter war, da dieser sich selber als Beute darbot. »Alle Macht der Beredsamkeit«, rief er mit einer an Leidenschaft grenzenden Heftigkeit, »wird nicht imstande sein, Bories der öffentlichen Verfolgung zu entziehen.«
Ach, diese Macht der Beredsamkeit befand sich in übler Lage. Die Häupter derselben, Barthe und Mérilhou, welche, ohne daß jemand es wußte, Verschwörer in der Reihe der Advokaten waren, fühlten sich unwillkürlich in Verlegenheit, da sie zu gleicher Zeit als Verteidiger und Partei dastanden. Dennoch machte Mérilhou, welcher Bories verteidigte, mutige Anstrengungen. In beredsamer Weise bezog er sich auf die leidenschaftlichen Ausdrücke des Herrn von Marchangy und bemerkte ihm, die Stimme des öffentlichen Ministeriums hätte nicht immer gleich einem Orakel ihren Widerhall in den Verhandlungen der Justiz gefunden, und es sei vielleicht eine gewisse Verwegenheit, in dieser Weise einen Einfluß auf die Beratungen des Geschworenengerichts ausüben zu wollen.
Als die Verhandlung geschlossen war, fragte der Vorsitzende, ehe er sein Resumé vollzog, die Angeklagten, ob sie etwas zu ihrer Verteidigung
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