Treibjagd - Unzensiert im Doppelpack (German Edition)
allem Rückgrat. Das war auch der Grund, warum ich lange Zeit unbehelligt meinen Dienst verrichtete und nur hinter meinem Rücken gelästert wurde. Mein Lebensentwurf war eben das Gegenteil von dem der meisten „Kollegen“. Ich beantwortete die Frage „Warum bist du Polizist geworden?“ nicht mit einem „Weil es ein sicherer Arbeitsplatz ist“. Schon von Anfang an nannte man mich „Hobbypolizist“, weil ich zum Neid vieler einen Porsche fuhr, den jedoch niemand zu Gesicht bekam, da ich sieben Jahre lang zum Dienst immer nur mit meinem Zweitwagen, einem Golf III, gefahren bin und weil ich Ideale hatte. Bereits während meiner Anfangsjahre bekam ich mit, wie die Polizei wirklich „funktioniert“. Das ganze Bild von Vertrauen, Bürgernähe, Ordnung und Rechtschaffenheit ist nur ein Vorhang, hinter dem ein ganz anderes Stück gespielt wird, das die Öffentlichkeit nicht zu sehen bekommt. Ich habe mit eigenen Augen gesehen, dass gefesselte Gefangene im Polizeigewahrsam geschlagen und getreten wurden. Ich habe erlebt, wie Schriftsätze, insbesondere Vernehmungen und Aussagen, so frisiert und formuliert wurden, dass der Beschuldigte sehr schlechte Karten hatte. Es fängt bereits bei den Belehrungsvorschriften an, wie ich selbst berichten kann: Ich traf als Erster beieinem Unfall ein und wurde Zeuge, wie ein Mann verstarb, der von einem Auto vorsätzlich überrollt worden war. Die „Täterin“ saß noch hinter dem Steuer. Ich wollte mit ihr sprechen, kam aber gar nicht dazu, denn sie sprudelte augenblicklich los, als ich am Wagen erschien. In dem Bericht, den ich anschließend auf der Wache fertigte, fehlte wahrheitsgemäß die Belehrung, denn ich kam ja gar nicht dazu. Der damalige Leiter der Kriminalpolizei zitierte mich daher zu sich und wies mich an, nachträglich hineinzuschreiben, dass ich die Beschuldigte belehrt hätte. Als unerfahrener Polizist tat ich, wie mir geheißen wurde, zumal der KHK mir suggerierte, dass ich sie doch bestimmt belehrt hätte. Nun mag man dem nicht viel Bedeutung beimessen, da die Frau ja offensichtlich eine Mörderin war. Aber es gilt, gleiches Recht für alle – egal ob offensichtlich schuldig, nur vermutet oder gar unschuldig. Ebenfalls werden viele dem Folgenden keine große Bedeutung beimessen oder mich gar als „Spaßbremse“ verurteilen. Doch man sollte bedenken, es handelt sich erstens um eine Behörde und zweitens um die Polizei. In der KPB Lippe ist es Usus, dass täglich pornographisches Material, sogar von Vorgesetzten, unter den Kolleginnen und Kollegen über die dienstlichen Rechner untereinander verschickt wird. Ich lasse dieses bewusst in der Gegenwartsform, da ich nicht glaube, dass sich etwas geändert hat noch jemals ändern wird. Ebenso ist es Routine, dass während des Nachtdienstes DVDs geguckt werden und richtige Brennund Kopierorgien von ausgeliehenen Filmen stattfinden. Letzteres aller Urheberrechtsgesetze und der öffentlichen Diskussion zur Rechtmäßigkeit des Kopierens zum Trotz. Nach Feierabend sitzen viele „Jäger“ von alkoholisierten Fahrern der Nacht morgens noch zusammen, trinken mehrere Biere, um dann selbst alkoholisiert nach Hause zu fahren. Einmal gab es eine „Schlag den Raab“-Kandidatin aus meiner Behörde. Sie ist mit dem Kollegen verheiratet, der seinen Untergebenen verbat, mich jemals noch zu grüßen, als ich bereits krankgeschrieben war. Andernfalls würde er ihnen „persönlich den Arsch aufreißen“. Zurück zum Raab. Im Vorspann der TV-Sendung erschien diese „Kollegin“ als eine selbstbewusste Sportskanone und Kämpferin. In der Realität war sie lange Zeit ebenfalls aus psychosomatischen Gründen krankgeschrieben und bei Einsätzen stets feige und handlungsunsicher. Anspruch undWirklichkeit! Wesentlich eindeutiger ist folgende Geschichte: Im benachbarten Lemgo gab es eine Zeit, in der uniformierte Polizisten „umsonst“ bei McDonald’s Essen bekamen. Das führte so weit, dass es „Kollegen“ gab, die sich an ihren freien Tagen extra ihre Uniform anzogen, mit ihrem Privatauto durch den McDrive fuhren, um für die ganze Familie tütenweise Essen zu holen. Solche „Angebote“ sind beamtenrechtlich so geregelt, dass sie ganz klar abgelehnt werden müssen. Andernfalls ist es als „Bestechlichkeit im Dienst“ zu werten. Also ganz klar nicht nur moralisch verwerflich, sondern sogar strafbar. Bleiben wir bei „strafbaren Handlungen“: In Stukenbrock entsandte ein Polizeiausbilder während einer Feier einen seiner
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