Über das Sterben
der Wahl des Betreuersgrundsätzlich frei, und es können auch Menschen zu Betreuern bestellt werden, die den Betroffenen früher nie gekannt haben (sogenannte Berufsbetreuer). Das Verfahren ist zudem oft langwierig und verursacht nicht unerhebliche Kosten.
Es liegt auf der Hand, dass eine Vorsorgevollmacht nur dann sinnvoll ist, wenn der Bevollmächtigte das volle Vertrauen des Betreffenden genießt. Auch sollte der Bevollmächtigte die Persönlichkeit des- oder derjenigen, den bzw. die er vertreten soll, gut kennen, da er genau wie ein Betreuer grundsätzlich immer gehalten ist, nach dem mutmaßlichen Willen und zum Wohl des Betreuten zu handeln. Der Bevollmächtigte kann seine Aufgabe jederzeit ablehnen und damit die Bestellung eines Betreuers notwendig machen. Daher ist es gerade im Hinblick auf schwierige medizinische Entscheidungen unbedingt zu empfehlen, dass der Betreffende mit seinem Bevollmächtigten über die eigenen Einstellungen spricht und sich versichert, dass der andere diese Aufgabe auch tatsächlich übernehmen kann und will.
Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist ein guter Anlass, um in der Familie über «die letzten Dinge» zu sprechen – ein Thema, bei dem verständlicherweise eine gewisse Hemmschwelle besteht. Oft bevollmächtigen sich Ehegatten gegenseitig, oder sie übertragen die Vollmacht auf ihre Kinder. Aber auch ein enger, über viele Jahre vertrauter Freund kann eine gute Wahl sein. Vertrauen ist hier das Schlüsselwort. Wie wir sehen werden, ist eine Patientenverfügung nicht unbedingt jedermanns Sache. Aber wer das Glück besitzt, in seinem Leben mindestens einen Menschen zu haben, dem er so vertraut, dass er ihm oder ihr die Entscheidungen im Fall der eigenen Entscheidungsfähigkeit überlassen möchte – und der seinerseits bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen –,
der handeltirrational, wenn er diesem Menschen nicht noch am heutigen Tag eine Vorsorgevollmacht ausstellt.
Denn was morgen sein wird, wissen wir nicht.
Wichtig: Eine Vorsorgevollmacht muss zwar schriftlich verfasst werden, bedarf aber, ebenso wie eine Patientenverfügung,
keiner
notariellen Beurkundung. Ausgenommen sind Vollmachten, die Rechtsgeschäfte umfassen sollen, für welche die notarielle Form vorgeschrieben ist (z.B. Grundstücksgeschäfte). Die zusätzliche Ausfertigung einer Bankvollmacht auf dem bankeigenen Formular ist unbedingt zu empfehlen, da viele Banken sich weigern, Vorsorgevollmachten anzuerkennen (selbst wenn sie auf ministeriellen Formularen beruhen), und dadurch groteske Situationen entstehen können, in denen eine Familie wochenlang keinen Zugriff mehr auf ihr Erspartes hat.
Seit März 2005 können Vorsorgevollmachten beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin registriert werden, damit sich die Gerichte im Bedarfsfall schnell informieren können, ob es einen Bevollmächtigten gibt ( www.vorsorgeregister.de ).
Tipp: Detaillierte Informationen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung finden Sie in den entsprechenden Broschüren des Bundesjustizministeriums (im Internet unter www.bmj.de ) und des Bayerischen Justizministeriums («Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter», im Buchhandel erhältlich oder unter www.verwaltung.bayern.de ).
Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung kann man festlegen, wen man sich als gerichtlich bestellten Betreuer wünscht, wenn eine Betreuung notwendig werden sollte. Diese Form der Vorsorge hat durch die Schaffung des Instruments der Vorsorgevollmacht an Bedeutung verloren, denn es ist in den allermeisten Fällen einfacher und besser, für diesen Menschen gleich eine Vorsorgevollmacht auszustellen, um im Ernstfall den Zeitverlust und die Kosten, die durch ein Betreuungsverfahren entstehen, zu vermeiden.
Leider gibt es aufgrund der vor allem im Alter zunehmenden sozialen Vereinsamung und des besonders in städtischen Ballungsräumen schwindenden Familienzusammenhalts immer mehr Menschen, die keinen Bevollmächtigten für sich benennen können, aber sehr wohl Menschen kennen, die sie in keinem Fall für sich als Betreuer akzeptieren möchten. Auch dieser Wunsch kann in einer Betreuungsverfügung festgeschrieben und bei Gericht hinterlegt werden (sogenannte «negative» Betreuungsverfügung). Er ist dann für das Gericht verbindlich.
Eigene Wertvorstellungen
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Eine wichtige Ergänzung und Verstärkung einer Patientenverfügung ist es, wenn Sie Ihre aktuelle Lebens- und Krankheitssituation sowie Ihre
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