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Um Leben und Tod - Ennigkeit, O: Um Leben und Tod

Um Leben und Tod - Ennigkeit, O: Um Leben und Tod

Titel: Um Leben und Tod - Ennigkeit, O: Um Leben und Tod Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Ortwin;Höhn Ennigkeit
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hierzu keine Erklärung eingehen«, werde er die Akteneinsicht vollziehen. Wir dagegen mussten monatelang auf die Akteneinsicht warten.
    Gegen diese Verfügung legte Daschners Verteidiger Rechtsmittel ein mit der Begründung, dass Rechtsanwalt Dr. Endres als Zeugenbeistand kein Verfahrensbeteiligter sei und damit auch keine Berechtigung zur Akteneinsicht habe. Es bestehe die berechtigte Befürchtung, dass Endres seine bisher schon gezeigte Bereitschaft, sich in der Öffentlichkeit zu äußern, fortsetzen werde; dadurch werde der Grundsatz des » Fair Trial « im Ermittlungsverfahren weiterhin nachhaltig verletzt.
    Darüber hinaus könnte die Kenntnis des Akteninhalts zu weiteren unwahren Aussagen Gäfgens führen, der bereits »in dem gegen ihn anhängigen Verfahren mehrfach nicht nur die Unwahrheit gesagt, sondern auch der Wahrheit zuwider verschiedene Personen der ihm vorzuwerfenden Straftat beschuldigt hat«. Unabhängig davon sei die Vorgehensweise, vor der Entscheidung kein rechtliches Gehör zu gewähren, rechtsfehlerhaft; auch dadurch seien die Zweifel an der Neutralität der Staatsanwaltschaft verstärkt worden.
    Die 27. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt hob daraufhin die Verfügung der Staatsanwaltschaft auf und untersagte die Gewährung der Akteneinsicht für Rechtsanwalt Endres.
    Mit seinem Schreiben vom 27. November 2003 übersandte Rechtsanwalt Hild der Staatsanwaltschaft eine umfangreiche Stellungnahme zu den mit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens erhobenen Vorwürfen und den Aussagen der Zeugen. Er fügte ein Rechtsgutachten des renommierten Professors Dr. Cornelius Prittwitz, Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt, bei, der nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis gelangt war, dass der Vorwurf der Aussageerpressung unbegründet sei; in Rechtsprechung und Lehre sei es »nahezu unbestritten«, dass es an der von § 343 StGB geforderten Absicht fehle, wenn die Erpressung ausschließlich zum Zwecke der Gefahrenabwehr erfolge. Auch der Tatbestand der Nötigung sei nicht gegeben, weil das Merkmal der »Verwerflichkeit« der Handlung nicht erfüllt sei. Darüber hinaus legte Rechtsanwalt Hild die bereits zitierten Stellungnahmen von zwölf weiteren namhaften Juristen vor, die zu derselben Bewertung gelangt waren.
    Im Ergebnis beantragte er die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO, weil die Ermittlungen nicht genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage geboten hätten.
    Am 16. Januar 2004 berichtete die Bild -Zeitung, sie wisse aus sicherer Quelle: »Polizei-Vize Daschner muss büßen. Auch wenn es heute noch niemand bestätigen wird. Die offizielle Entscheidung fällt nämlich erst Mitte Februar.« Wenige Tage später, am 28. Januar 2004, meldete die Frankfurter Allgemeine Zeitung , dass die Staatsanwaltschaft ihre »umfangreichen Ermittlungen und rechtlichen Überlegungen« zur Gewaltandrohung gegenüber dem unter Entführungsverdacht festgenommenen Magnus Gäfgen abgeschlossen habe.
    Aus der Zeitung erfuhren wir also, dass wir angeklagt werden sollten. Der Leiter der Staatsanwaltschaft, Hubert Harth, habe erklärt: »Der Fall wird von einem Gericht entschieden.« Ende der Woche werde er gemeinsam mit Staatsanwalt Möllers das Ermittlungsergebnis und die daraus resultierende Konsequenz einer Anklageerhebung im hessischen Justizministerium vortragen; einen Strafbefehl würde Daschner, »der sich im Recht sieht«, wohl nicht akzeptieren. Er rechne damit, dass das Ministerium, mit dem im Laufe der einjährigen Ermittlung ständig Gespräche geführt worden seien, keine Einwände gegen die Abschlussverfügung haben werde.
    Das war hart. Immer noch hatte die Staatsanwaltschaft nicht mit mir gesprochen, und jetzt erfuhr ich aus der Zeitung von der bevorstehenden Anklage. Hubert Harth musste zwar nach einer Intervention von Anwalt Hild am 2. Februar 2004 einräumen, dass ein Hintergrundgespräch mit Journalisten überinterpretiert worden sei. Dieses Gespräch hätte jedoch gar nicht stattfinden dürfen, da unsere Verteidiger umfangreiche Stellungnahmen angekündigt hatten. Aber die Staatsanwaltschaft verzichtete nicht auf ihre populistische Vorgehensweise.
    Egal, wo ich mich aufhielt, regelmäßig schossen mir Gedanken an den bevorstehenden Prozess durch den Kopf. Keine Stunde verging, in der ich nicht darüber nachgedacht habe, ob ich etwas oder was ich falsch gemacht hatte. Natürlich hatte ich Gäfgen gesagt,

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