Unterm Strich
weniger Kapital in den Rückkauf eigener Aktien stecken und ihre Gewinne nicht in Form von (exorbitanten) Bonuszahlungen und Dividenden (selbst in schlechteren Zeiten) an ihre Aktionäre ausschütten, sondern zur Stärkung ihres Eigenkapitals verwenden. Den Hinweis, dass über eine solche Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen der Umfang des Bankengeschäfts mit Auswirkungen auf die Finanzierung der Realökonomie zurückgehen dürfte, lasse ich gelten. Dieser Nachteil wiegt aber ungleich geringer als der Vorteil einer besseren Eigenkapitalausstattung und damit einer größeren Haftungsbasis der Banken.
3.Angesichts der enormen Missbrauchspotenziale mit verheerenden Auswirkungen für ganze Staaten, produzierende Unternehmen und Banken ist ein Verbot schädlicher Leerverkäufe geboten. Das heißt konkret, dass der Handel mit allen Finanzderivaten oder auch anderen Finanzprodukten, die ein Finanzmarktakteur zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht sein Eigen nennen kann, ausgeschlossen wird. Damit würde der Spekulation auf fallende Kurse ein Riegel vorgeschoben werden.
4.Ähnlich wie im jüngsten Bankengesetz der USA sollte der Eigenhandel von Finanzinstitutionen mit Wertpapieren - also der Handel auf eigene Rechnung ohne Kundenauftrag - mindestens eingeschränkt werden. Noch wichtiger erscheint mir, dass die Kreditrisiken, die Banken eingehen, von diesen nicht mehr zu 100 Prozent verbrieft und damit weitergereicht werden. Diese Trennung zwischen der Entscheidung über die Kreditvergabe und der Risikoverantwortung hat sich in der gegenwärtigen Krise als fatal erwiesen. Aus meiner Sicht sollte das veräußernde Institut verpflichtet werden, einen Anteil von mindestens 10 Prozent der eingegangenen Kreditrisiken in den eigenen Büchern zu behalten, wenn 20 Prozent wegen der möglichen Verteuerung der Kreditkosten für die Wirtschaft als zu hoch erachtet werden.
5.Alle Geschäfte mit Finanzderivaten und -Zertifikaten müssen ausnahmslos auf einer transparenten Handelsplattform erfolgen. Als Vorstufe könnte eine Notifizierungspflicht, Preise und Konditionen betreffend, gegenüber einer Marktinformationsstelle (wie zum Beispiel der Deutschen Bundesbank) eingeführt werden. Die Standardisierung der Produkte würde dadurch zunehmen, »maßgeschneiderte« Produkte zwischen zwei Handelspartnern würden dadurch erschwert. Dieser Nachteil ist zugunsten der Transparenz in Kauf zu nehmen. Die Welt hat ja auch früher funktioniert, bevor es diese spezifischen, außerbörslich verabredeten und gehandelten Produkte gab.
6.Bonuszahlungen sollten zukünftig ausschließlich vom Ertrag des jeweiligen Finanzinstituts zu zahlen sein, einen bestimmten Prozentsatz dieses Ertrags nicht überschreiten und zu mindestens 70 Prozent in Form von Aktien oder Genussscheinen ausgeschüttet werden, die mindestens drei Jahre zu halten sind.
7.Die Bankenaufsicht sollte »nur das an Produkten zulassen, was sie verstehen, was sie [die Banken] messen und was sie wiegen können - und was die Institute wirklich managen können. Alles andere gehört verboten.« Die Bankenaufsicht sollte ferner ermächtigt werden, die Geschäftsmodelle von Finanzinstituten einer Prüfung zu unterziehen.
8.Die Arbeiten an einem Bankeninsolvenzrecht mit der Möglichkeit einer geordneten Abwicklung von Banken, die in eine Schieflage gekommen sind, bis hin zur Abspaltung und Übertragung von Vermögensbestandteilen einer solchen Bank auf andere Institute, sind zügig abzuschließen. Vorarbeiten dazu aus den Zeiten der großen Koalition liegen vor. Die jetzige Bundesregierung steht offenbar kurz vor Abschluss eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Darin sollte sie unterstützt werden, damit zukünftig notwendige Sanierungen erleichtert und die öffentlichen Haushalte vor weiteren Belastungen bewahrt werden können.
9.Anstrengungen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug sollten zielstrebig fortgesetzt werden. Gegen Steueroasen in Staaten und Gebieten, die sich nicht kooperativ verhalten, um Steuerschlupflöcher zu schließen, und die den Zugang zu Bankinformationen über deutsche Steuerzahler verweigern - und damit die Steuerbasis in Deutschland beschädigen -, ist ebenso vorzugehen wie gegen Staaten, die einen schädlichen Steuerwettbewerb betreiben und sich durch unfaire Praktiken Wettbewerbsvorteile (Arbitragevorteile) auf den Finanzmärkten zu verschaffen suchen. Die EU-Zinsrichtlinien, die den Informationsaustausch und die Besteuerung von Zinseinkünften
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