Vom Wahn zur Tat
Dieser war sichtlich alkoholisiert, Gesicht und Hände waren blutverschmiert, schließlich gab er zu, seine Ex-Freundin geschlagen zu haben.
Der Gutachter im Gerichtsprozess kam zum Schluss, dass David K. an einer schubhaft verlaufenden paranoiden Schizophrenie leidet. Die Tat stehe im Zusammenhang mit der psychischen Erkrankung. Drei Jahre lang wurde K. in der oberösterreichischen Landesnervenklinik Wagner-Jauregg aufgenommen: Am Behandlungsbeginn zeigte er sich zunächst wenig therapieeinsichtig. Als die Medikation reduziert wurde, zeigte sich deutlich das psychotische Zustandsbild. Der Patient hatte Größenideen, es kam zu Situationsverkennungen. Regelmäßig gab es bei Ausgängen Rückfälle mit Cannabis und Opiaten. Schließlich wurde er zur Fortsetzung des Maßnahmenvollzugs in die Justizanstalt Göllersdorf verlegt.
Drogen haben einen zentralen Stellenwert im Leben von David K. Um das 20. Lebensjahr herum begann er Cannabis zu konsumieren, in den folgenden Jahren probierte er nahezu sämtliche am Markt erhältlichen Drogen aus. Dieser Drogenmissbrauch wurde von ihm selber im Zusammenhang mit seiner Berufung zum Künstler gesehen. 1997 absolvierte er eine Entzugsbehandlung im „Grünen Kreis“, danach konsumierte er – nach eigenen Angaben – nur mehr Cannabis und Alkohol.
Alkohol spielt bei diesem Delikt die wichtige Rolle. Der Wahn des Patienten hat dagegen auf den ersten Blick keine direkte Verbindung zur Tat. Das Opfer, mit dem ihn eine langjährige konflikthafte Beziehung verband, reizte ihn mit Schilderung der Sexualpraktiken anderer Männer, was bereits in den Monaten vor dem Delikt zu Streitigkeiten und Handgreiflichkeiten geführt hatte. Sie wollte sich von ihm trennen, war jedoch so ambivalent, dass sie den Kontakt zu ihm nicht endgültig abbrechen konnte. K., ein relativ intelligenter und auch freundlicher Mensch, litt auch unter einer sexuellen Identitätsproblematik, fühlte sich manchmal als Frau. Letztlich trafen die Sticheleien bei K. offensichtlich einen wunden Punkt. Die Enthemmung durch den Alkohol und die Verflachung der Moralgefühle durch den schizophrenen Prozess senkten die Aggressionsschwelle. K. wollte offensichtlich mit der „Vernichtung“ der Freundin die narzisstische Kränkung aus der Welt schaffen.
Der Fall Gerhard O. – Eine chronisch katatone Schizophrenie
Gerhard O. lernte 1996 im Sozialamt seiner Heimatstadt die 41-jährige Marianne G. kennen. Bald, so erzählte Marianne G. Bekannten, habe O. ihr die Wohnungsschlüssel abgenommen und sie, wenn er die Wohnung verlassen habe, eingesperrt. Sie habe kein Telefon gehabt und hätte aufgrund ihrer körperlichen Behinderung auch nicht aus dem Fenster klettern können. Leute, denen sie durch das Fenster zugerufen habe, die Polizei zu verständigen, hätten das ignoriert. Außerdem habe Gerhard O. sie geschlagen und mit einem Messer verletzt.
Als Marianne G. sich nicht wie vorgesehen zu einem bestimmten Zeitpunkt bei ihrer Sachwalterin meldete, beauftragte diese einen Bekannten, in der Wohnung der Frau Nachschau zu halten. Er traf dort die beiden an, Marianne G. war bereits durch mehrere Messerstiche schwer verletzt. Der Mann verständigte die Sachwalterschaft, diese die Exekutive. Die Polizei stieg nach ihrem Eintreffen über eine Leiter durch ein Fenster in die Wohnung ein. Nach Eintreffen zahlreicher weiterer Polizeibeamter kam O. der wiederholten Aufforderung, das Messer wegzulegen, nicht nach. Der Versuch, ihn mit einem Pfefferspray angriffs- und widerstandsunfähig zu machen, scheiterte ebenso wie jener, ihm das Messer aus der Hand zu schlagen. Als O. auf einen Beamten einzustechen versuchte, schoss einer von ihnen auf die Hand des Täters. Aber O. gab nicht auf, erst mithilfe der eintreffenden Feuerwehr konnte er überwältigt werden.
Marianne G. wurde schnellstens ins Krankenhaus überstellt. Dort diagnostizierte man einen Halsstich mit einer Verletzung der Luftröhre. Die Frau befand sich einige Zeit in Lebensgefahr. O. kam in ein anderes Krankenhaus der Bundeshauptstadt, stellte sich dort als „Martin F.“ vor, machte zu seiner Person widersprüchliche und wirre Angaben. Er erklärte, dass bei ihm eingebrochen wurde und er von der Polizei angeschossen worden sei. Er habe dann ein Messer genommen, um sich zu wehren. Tage später gab er bei der polizeilichen Einvernahme an, er könne sich nicht erinnern, was geschehen sei. Er könne sich wohl an ein Messer erinnern, wisse aber nicht mehr, ob er es in der Hand
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