Wanderungen II. Das Oderland.
Ausbildung in den ritterlichen Künsten gewidmet, und er galt später, in seinen Mannesjahren, für einen glänzenden Turnierer. Einzelheiten aus seiner Jugend werden im übrigen wenig berichtet.
So kam das Jahr 1535, und beide Söhne leisteten am Sterbebette des Vaters das Versprechen, der alten Lehre treu bleiben zu wollen. In ihren Herzen aber stand es bereits fest, dieses Versprechen einer höhern Pflicht zu opfern. Ihr Übertritt zum Protestantismus durfte lediglich als eine Frage der Zeit angesehen werden. Johann, der entschiedenere der beiden Brüder, wartete nur seine Vermählung mit Katharina, Tochter des streng-katholisch gebliebenen Herzogs Heinrich von Braunschweig, ab und nahm dann in der Schloßkirche zu Küstrin das Abendmahl unter beiderlei Gestalt. Das war im Jahre 1538, »als am Neujahrstage die Blumen blühten«, und bald darauf reiste der Markgraf nach Wittenberg, um sich von Luther selbst eine Kirchenordnung für seine Neumark zu erbitten. Dieser schlug ihm zwei Prediger zu Superintendenten vor, einen gelehrten und einen bibelfesten, unter denen sich Johann ohne weiteres für den letzteren entschied. »Ein Zeichen«, sagt der Chronist, »daß er wohl wußte, worauf es ankam.«
So waren Haus und Kirche durch ihn bestellt, und wenn das Wort von der »christlichen Ehe« jemalen eine Wahrheit war, so war es in dem Bunde, den Markgraf Hans und seine Käthe geschlossen hatten. Ihr Ansehen war so groß, daß ein junger Herzog von Lüneburg an den Küstriner Hof kam, um »an einem rechten Tugendhofe selber Tugend zu lernen«, und der Hofprediger Buchholtzer schrieb in einer Vorrede: »daß Seines Durchlauchtigen Herrn Ehe denen Potentaten und Regenten ein sonderlich Exempel sein müsse, den Ehestand zu lieben«.
Markgraf Hans war ein geborener Regierer, und ordnen und aufbauen entsprach so recht dem innersten Zuge seiner Natur. Er fand – wiewohlen das Schlimmste bereits zurücklag – immer noch recht- und gesetzlose Zustände vor, und sein erstes Trachten, nachdem die kirchlichen Fragen im Lande geregelt waren, war darauf gerichtet, ein festes Recht zu gründen und zu handhaben. Zu diesem Behufe schuf er ein neumärkisches » Hof- und Kammergericht «, das lange Zeit in Segen wirkte und auch nach der Wiedervereinigung der Neumark mit der Kurmark als besonderer Gerichtshof fortbestehen blieb. Er widmete diesem Hof- und Kammergericht seine ganz besondere Aufmerksamkeit, wohnte den Versammlungen der Räte bei und zog in schwierigen und wichtigen Fällen auswärtige Rechtsgelehrte hinzu. Von ähnlicher Bedeutung waren seine Polizei verordnungen, in denen er das bürgerliche Leben in die richtigen Bahnen lenkte, natürlich alles vom Standpunkt eines patriarchalischen Regimentes aus. Ähnlich wie König Friedrich Wilhelm I., an den er überhaupt, in seinen Tugenden und Fehlern, lebhaft erinnert, griff er in Großes und Kleines ein, bestimmte die Preise der Lebensmittel, verbot den Handwerkern, werkeltags in Bierhäusern zu frühstücken, und ordnete die Zahl der Gerichte bei Hochzeiten und Kindtaufen. Selbst die Tafelstunden wurden bestimmt. Daneben war er um alles, was krank, elend und bedürftig war, aufs sorglichste und liebevollste bemüht, und die Armen hatten ein Recht, ihn ihren »Vater« zu nennen.
Er war aber nicht nur ein glänzender Verweser und Verwalter seines Landes, er war auch ein Politiker und beherrschte die nach außen hin liegenden Fragen mit absonderem Geschick. Unter diesen Fragen standen einerseits die Beziehungen zu seinem Bruder, dem Kurfürsten, andererseits die zu dem Bischofe von Lebus und dem innerhalb der Neumark reich begüterten Johanniterorden obenan.
Was die Beziehungen zu seinem Bruder, dem Kurfürsten, angeht, so waren und blieben sie, soweit das Herz in Betracht kam, immer die besten, während es da, wo die Landes- und beinahe mehr noch die Privat interessen mitsprachen, an ernsten Zerwürfnissen nicht fehlte. Dies war namentlich auf dem diffizilen Gebiete der Zölle, ganz besonders aber der Oder-Zölle, der Fall, in betreff deren oft schwer festzustellen war, ob der Kurmark oder der Neumark das größere Recht zur Seite stehe. An Nachgiebigkeit war nicht zu denken, weil diese Zolleinnahmen für beide Brüder den allerempfindlichsten Punkt bildeten: für den verschwenderischen Joachim, weil er das Geld beständig gebrauchte, für den sparsamen und geizigen Johann, weil er es beständig vermehren wollte.
Ungleich schwieriger noch lagen die Beziehungen zum Orden
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