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Wo die Wuerfel fallen

Titel: Wo die Wuerfel fallen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Wolfgang Seidel
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Gestalt wirkte äußerst beflügelnd auf die spätere hochmittelalterliche Literatur. Viele andere Sagenstoffe wurden mit »Artus« verknüpft und die Geschichten um Merlin, Tristan, Parzival oder das Schwert Excalibur reich ausgeschmückt. Eines der Symbole, die bis heute vielfach die Fantasie anregen, ist der Gral, der bei den Zusammenkünften der Tafelrunde auf dem Tisch gestanden haben soll. Über sein Aussehen gibt es unterschiedliche Angaben, doch wer ihn besitzt, dem ist irdisches und himmlisches Glück beschieden. Finden kann ihn allerdings nur derjenige, der dafür ausersehen ist. Wäre die Geschichte der Herkunft des Grals und die Bedeutung seines Namens eindeutig bekannt, dann hätte er wohl seinen Zauber verloren.
    |59| Völkerwanderung
    Diese Bezeichnung ist wie so viele historische Epochenbegriffe ein Wort aus der Neuzeit. In der Gelehrtenwelt des deutschen Sprachraums taucht das Wort um 1780 / 90 auf. In Frankreich spricht man von der
invasion barbare
. Dies zeigt, wie schon in Begriffen eine Wertung stecken kann.
    Als Gründe für die große Wanderungsbewegung (2.–4. Jahrhundert) werden Bevölkerungszunahme und klimatische Faktoren, aber auch der Druck durch das Vordringen der Hunnen nach Ost- und Südosteuropa (ab 375) angenommen. Man darf sich nicht vorstellen, dass hier »Völker« im Sinne eines modernen Nationalvolks unterwegs waren. Vielmehr handelte es sich um einzelne Stämme oder Clans von allenfalls einigen hundert Personen. Von den antiken Autoren wird eine Vielzahl solcher Stammesnamen genannt: Semnonen, Heruler, Sugambrer, Brukterer, Chatten etc. Einige von ihnen schlossen sich erst auf den Wanderungen oder an den späteren Siedlungsorten zusammen und bildeten dann unter einem besonders angesehenen Stammesnamen die Gruppen, unter denen sie heute etwas pauschal zusammengefasst werden. So war es etwa bei den Burgunden (s. u.).

Römisches & germanisches Recht
    Corpus iuris civilis
    Dem byzantinischen Kaiser Justinian (482 – 565) war es dank tüchtiger Generäle gelungen, in der Völkerwanderungszeit verloren gegangene Teile des Oströmischen Reiches zurückzugewinnen. Seine Vision war es, das Römische Reich wiederherzustellen. Dies war einer der Gründe, warum er eine Sammlung des gesamten römischen Rechts in Auftrag gab, die um 530 innerhalb weniger Jahre zusammengetragen wurde, das
Corpus iuris civilis
. Bis dahin war das ausgefeilte römische Recht, eine der großen zivilisatorischen Leistungen der Römer, ein reines Fallrecht mit jahrhundertealter Tradition, wie das englische
Common Law
. Das
CIC
wurde im Hochmittelalter durch Gelehrte vor allem der Universität |60| von Bologna wiederentdeckt und erhielt auch erst damals seinen Namen. Antike Rechtsgrundsätze, die heute noch Gültigkeit haben, finden sich hier in Fülle in lateinischer Sprache.
    In dubio pro reo
    »Im Zweifel für den Angeklagten« ist einer der berühmtesten Rechtsgrundsätze und geht in dieser prägnanten Formulierung zurück auf einen Mailänder Rechtsgelehrten aus der Renaissancezeit. Der Rechtsgedanke findet sich gleichwohl am Anfang des
CIC
, wo es an einer Stelle heißt, bei Stimmengleichheit solle im Richterkollegium
pro reo
entschieden werden. An anderer Stelle heißt es: »Es ist besser, wenn das Verbrechen eines Schuldigen unbestraft bleibt, als wenn ein Unschuldiger verurteilt wird.«
    Suum cuique
    »Jedem das Seine«, jedem seinen Anteil am Recht und an der Gerechtigkeit zukommen zu lassen ist eine der ältesten Gerechtigkeitsdefinitionen der Antike. Im
CIC
lautet sie:
Iustitia est ius suum cuique tribuendi
(= Gerechtigkeit bedeutet, jedem das Seine zukommen zu lassen).
    Audiatur et altera pars
    »Der Richter muss beide Seiten (wörtlich: auch die andere Seite) anhören« ist im
CIC
unter anderem so formuliert
: Neque enim inaudita causa quemquam damnari:
»Niemand ist zu verurteilen, ohne seine Rechtsgründe gehört zu haben.«
    Nulla poena sine lege
    »Keine Strafe ohne Gesetz.« Diese Formulierung stammt von dem bedeutenden Strafrechtsreformer Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach (1775 – 1833). Im
CIC
heißt es dazu etwas länger
: Poena non irrogatur, nisi quae quaque lege … specialiter huic delicto imposita est
– »Eine Strafe wird nur dann verhängt, wenn sie durch irgendein Gesetz … speziell für dieses Vergehen vorgesehen ist.«
    Pacta sunt servanda
    »Verträge müssen eingehalten werden.« Grundsatz der Vertragstreue, der noch heute gültig ist. Im
CIC
wird ein Prätor, ein

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