Zum Nachtisch wilde Früchte
Bericht 24 Stunden zurückhalten?« fragte er. »Nur 24 Stunden Zeit brauche ich. Außer unserem kleinen Kreis weiß keiner, was hier heute morgen geschehen ist. Vor allem Boltenstern nicht. Ich weiß nicht, ob er ein 24 Stunden langes Gebratenwerden aushält!«
»Boltenstern ist zu Ihrem Trauma geworden, Doktor!« Staatsanwalt Dr. Fleigel nickte. »Gut. Ich schicke meinen Bericht erst übermorgen an den Oberstaatsanwalt. Zusammen mit den Arztberichten. Vorher sind sie doch nicht da.«
»Danke.« Dr. Lummer gab dem jungen Staatsanwalt die Hand. »Drücken Sie beide Daumen, daß uns hier nicht ein perfektes Verbrechen unter die Weste geschoben wird!«
Bis gegen acht Uhr hatte Saritzki zu tun, das Grab wieder zuzuschaufeln und zu planieren. Er war gerade dabei, mit seinen Gummistiefeln die Erde festzustampfen und befand sich über der linken Schulter Erlangers, als er eine tief verschleierte Dame kurz in der Lücke der Hecke sah. Sie trat sofort auf den Weg zurück, als er aufblickte, und ging weiter.
»Neugierig sind se alle!« sagte Saritzki laut und planierte weiter. »Selbst hinter Schleiern müssen se durch Schlüssellöcher gucken!«
Durch einen Seitenausgang verließ Petra Erlanger wieder den gerade geöffneten Friedhof. Niemand sah sie. Es war noch ein früher Tag … die erste Beerdigung begann um neun.
Pünktlich um 16 Uhr war Alf Boltenstern bei Oberstaatsanwalt Dr. Breuninghaus. Er mußte im Vorzimmer etwas warten. Der Herr Oberstaatsanwalt ist noch besetzt, hieß es. In Wirklichkeit trank er eine Tasse Tee und betrachtete einen Haufen schweinischer Fotos, die bei den Akten lagen und bei einem sich Modefotograf nennenden, mehrmals vorbestraften Erpresser gefunden worden waren. Es waren technisch hervorragende Fotos, die Dr. Breuninghaus mit Genuß in Augenschein nahm, um sich später in der Verhandlung ehrlich darüber entrüsten zu können.
»Mein lieber Boltenstern«, sagte er später, als Boltenstern endlich vorgelassen wurde, »Sie machen ja Sachen!« Dr. Breuninghaus wählte bewußt das steife Sie, obgleich sie sich sechs Jahre lang in Sibirien geduzt hatten.
»Ich?« Boltenstern lächelte höflich und doch abwehrend. »Ihre Dienststellen spielen verrückt! Wie ich von Frau Erlanger höre, ermittelt man zum drittenmal! Wogegen eigentlich? Heute morgen hat man unseren Freund Richard exhumiert … ich finde das empörend.«
Dr. Breuninghaus wischte sich über das Gesicht, schob Boltenstern eine Kiste mit Zigarren zu und griff selbst hinein.
»Für mich ist die ganze Angelegenheit ebenfalls peinlich«, sagte er, indem er seine Zigarre mit kräftigem Saugen anzündete. »Zweimal habe ich die Untersuchungen abgestoppt, weil sie mir blöd erschienen, und dieser Meinung bin ich heute noch! Unser Kamerad Erlanger ist das Opfer eigener Willensschwäche geworden, um es galant auszudrücken. Der Major hat mir ja alles erzählt … kleine Mädchen, Tonis Sternenhimmel, Sauferei, gegen Mitternacht Marscherleichterung, kleine Spielchen mit Pipapo … man ist ja kein Sittenapostel, lieber Boltenstern, auch wenn juristisch solche privaten Orgien als Kuppelei gelten, aber Schwamm drüber, wir sind alle nur Männer am Rande drohender Impotenz, da ist es psychologisch verständlich, wenn man sich immer wieder selbst von seiner Mannbarkeit überzeugt. Darüber will ich gar nichts sagen … aber diese Artikelserie in der Zeitung, die dem Minister zwischen Hemd und Haut gerutscht ist wie ein Eisblock, hat uns geradezu gezwungen, Spuren nachzugehen, die ich selbst wiederum für völlig sinnlos halte.«
»Welche Spuren?« fragte Boltenstern und kannte doch die Antwort.
»LSD!« Dr. Breuninghaus lächelte breit. »Auch hier ist strafrechtlich nichts drin, denn bis jetzt fällt LSD nicht unter den Rauschgiftparagraphen. Nur der Selbstmord Richards würde etwas dramatischer werden. Anders ist es, wenn Richard in einer allgemeinen Rauschgiftorgie das Opfer eines anderen geworden ist, also Opfer eines Deliktes im Rausch. Das könnte vieles ändern.«
»Wieso?« fragte Boltenstern ruhig. Dr. Breuninghaus blätterte in einem dicken Gesetzbuch und legte seinen Finger auf eine der kleinbedruckten Seiten.
»Hier«, sagte er dabei. »§ 330a des Strafgesetzbuches: ›Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch den Genuß geistiger Getränke oder durch andere berauschende Mittel in einen der Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzt, wird mit Gefängnis oder Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine
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