Abgründe - Wenn aus Menschen Mörder werden - Der legendäre Mordermittler deckt auf
mit Annabella W. hatte. Also schon, bevor Annabellas Ehemann eine Geliebte
hatte. Womit geklärt war, wer in dieser Beziehung mit dem Fremdgehen angefangen hatte. Da der Herr Dr. aber verheiratet war und auch als Schulmeisterlein ein Vorbild hätte sein sollen, war es ihm natürlich peinlich, öffentlich auftreten und sündhaftes Verhalten einräumen zu müssen. Obwohl seine Ehefrau Kenntnis von der Geliebten hatte. Da diese aber ebenfalls eine außereheliche Beziehung unterhielt, hatte man sich wegen der Kinder und der beruflichen Stellung des Herrn Schulleiters »arrangiert«.
Für das Opfer Helmut W. sprachen die Geliebte, die Eltern, Arbeitskollegen und Vorgesetzte. Die Geliebte war glaubhaft, aber laut Anwalt der Angeklagten offensichtlich nur einseitig informiert. Die Eltern waren sowieso befangen, und die Kollegen konnten zwar eine Persönlichkeitsbeschreibung abgeben, zur Sache selbst aber nichts sagen. Helmut W., der als ruhiger und besonnener Vorgesetzter galt, war sehr beliebt, hatte aber im Dienst über sein Privatleben nicht viel verlauten lassen. Alle wussten jedoch, dass er in Scheidung lebte, was bei der Polizei fast schon als Normalzustand gilt. Und dass er eine Freundin hatte, war doch vernünftig. Wer bleibt schon gerne allein? So stand zwar im Raum, dass Helmut W. alles andere als ein aggressiver, gewalttätiger Mensch war, aber das widerlegte nicht, dass er sich zu seiner Frau anders verhalten haben könnte, als es seinem Naturell entsprach.
»Das Mordmerkmal der Heimtücke ist im Grunde genommen frauenfeindlich.« Mit diesem einleitenden Satz begann Annabellas Verteidiger sein Plädoyer und begründete seine These damit, dass Frauen nun einmal körperlich schwächer seien, bei körperlichen Auseinandersetzungen
deshalb im Nachteil und dadurch gezwungen, den günstigsten Moment abzuwarten, um sich wirkungsvoll zur Wehr setzen zu können. Bei seiner Mandantin habe sich etwas entladen, was sich über Monate angestaut habe. Sie sei in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen.
Das Gericht folgte den Argumenten der Verteidigung. Annabella W. wurde wegen Totschlags zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Insbesondere, als nach Überzeugung des Gerichtes feststand, dass Helmut W. es war, der seit Wochen vor der Tat ein Messer ins Schlafzimmer mitgebracht hatte und der sehr wohl gezielten Psychoterror auf seine Frau ausgeübt habe, wie durch zahlreiche Zeugen bekundet wurde.
Unabhängig davon, wann der Tatentschluss gefasst worden war, sei zu berücksichtigen gewesen, dass die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat aufgrund einer schwerwiegenden Bewusstseinsstörung nur eingeschränkt schuldfähig war. Das habe auch der psychiatrische Gutachter glaubhaft dargestellt. Kennzeichnend für solche Bewusstseinsstörungen seien Affekttaten. Und im Affekt kann man auch dann handeln, wenn sich monatelang Angst und Hass aufgestaut haben und sich dann schlagartig entladen.
Christoph W. wurde wegen Beihilfe zum Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er führte sein Studium fort und schloss es erfolgreich ab. Inwieweit er wieder Kontakt zu seiner Mutter aufnahm, ist unbekannt.
Wir, die Ermittler der Mordkommission, haben über das Urteil noch lange diskutiert. Als juristische Laien sahen
wir zwar das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, aber keiner von uns hätte das Urteil »lebenslänglich« sprechen wollen. Denn so ganz sicher konnte man nicht sein. Und wenn Zweifel bleiben, gilt nun einmal der Grundsatz: In dubio pro reo. Und das ist gut so. Denn schließlich muss nicht alles, was so gewesen sein dürfte, auch wirklich so gewesen sein. Oder?
TÖTEN FRAUEN ANDERS ALS MÄNNER?
»Frauen töten, um jemanden loszuwerden. Männer töten, um jemanden zu behalten.« Diesen Satz sagte eine junge Kriminologin, die im Fernsehen eine schreckliche Familientragödie kommentierte, bei der ein Mann seine Frau und seine zwei Kinder mit einem Beil erschlagen hatte. Aus Wut, Verzweiflung und Enttäuschung darüber, dass sich die Frau von ihm scheiden lassen wollte. So nach dem Motto: »Wenn ich dich nicht haben kann, soll dich auch kein anderer haben. Und meine Kinder schon gleich gar nicht.«
Als ich das hörte, dachte ich, eigentlich hat sie recht. Wenn ich so zurückdenke, lag der gravierendste Unterschied zwischen Mann und Frau, wenn es um die Tötung nahestehender Personen geht, tatsächlich meist in der Motivlage und weniger in der Art
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