Das Alte Aegypten
Kunst, war vorüber. Eine Zeit von Elend und Not, in der für viele ein Weltbild, das auf die Ewigkeit angelegt war, zerbrochen war, wich einer hoffnungsvollen Zukunft. In ihr hatten auch die Götter wieder ihren Platz. Die Magie jedoch, in unruhigen Zeiten immer hoch gehandelt, verlor ihren Einfluss. Eine 130 Jahre währende Phase der Instabilität, die Erste Zwischenzeit (2181-2025), war Vergangenheit.
Herakleopolis Magna
Südlich von Kairo, etwa 15 km westlich des modernen Beni Suef, liegt die ehemalige Hauptstadt des vorderen Baumgaus in Untergypten und Residenz der 9. und 10. Dynastie. Von zwei Tempeln, von denen einer der Lokalgottheit Herischef, einem Widdergott, geweiht war, haben sich Reste erhalten. Die Griechen setzten ihn während der Ptolemäerzeit (305-30 v. Chr.) mit ihrem eigenen Gott Herakles gleich und nannten den Ort „Große Stadt des Herakles“ – Herakleopolis Magna
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Montuhotep II., dem 4. Herrscher der 11. thebanischen Dynastie, gelang es das Reich zu einigen. Er ließ sich in Deir el-Bahari einen ungewöhnlichen Totentempel errichten, Vorbild für den daneben liegenden Terrassentempel der Hatschepsut
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(c) akg, Berlin
Keimzelle des Staates
Die Ehe
„Nimm dir eine Frau, solange du jung bist, sie soll dir einen Sohn bringen und Kinder bekommen, solange du noch ein junger Mann bist,“ empfiehlt der Schreiber Ani (frühe 18. Dynastie) seinem Sohn. Damals war es für Männer üblich im Alter von etwa 20 Jahren, nach Beendigung ihrer Ausbildung, zu heiraten. Die Frauen oder besser Mädchen gingen oft schon mit Erreichen der Geschlechtsreife den Bund der Ehe ein. Die Ehestiftung übernahmen häufig die Eltern. Andernfalls war es nötig, das Einverständnis des Vaters einzuholen.
Gleich und gleich gesellt sich gern
Üblich, schon aus wirtschaftlichen Gründen, war die Einehe, nur wohlhabende Ägypter und der König hielten sich einen Harem. Dort traten die Nebenfrauen im Rang jedoch hinter der Hauptfrau zurück.
Familie
„Wenn du wohlhabend bist, einen Hausstand gegründet hast und deine Frau recht liebst, dann fülle ihren Leib und kleide ihren Rücken. Erfreue ihr Herz, solange du lebst, denn ein fruchtbarer Acker ist sie für ihren Herrn.“ So lautet ein Spruch aus der Weisheitslehre des Ptahhotep. Die Ägypter hatten einen ausgeprägten Familiensinn, der sie nicht nur mit ihren Nachkommen, sondern auch den Vorfahren verband. Ziel der Ehe war die Familiengründung, wurde sie nicht erreicht, kam es vor, dass sich der Hausherr eine Sklavin nahm, um mit ihr die nötigen Nachkommen zu zeugen. Kinder waren nicht nur als Erben von Wichtigkeit, sondern galten als Garant für die Ausübung des notwendigen Totendienstes, durch den ein Weiterleben im Jenseits gesichert wurde. Die Aufgabenverteilung in der Familie unterschied sich nicht von den traditionellen europäischen Vorstellungen: Der Mann sorgte als Familienoberhaupt für den Unterhalt der Familie, die Frau führte den Haushalt und versorgte die Kinder
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Der Bund fürs Leben wurde üblicherweise in derselben gesellschaftlichen Ebene geschlossen, aber auch Ehen zwischen Freien und Sklaven oder mit Ausländern waren möglich. Auch enge verwandtschaftliche Beziehungen stellten kein Hindernis dar, wobei es bis zur Ptolemäerzeit keine Geschwisterehen, allenfalls Ehen zwischen Halbgeschwistern gab. Erst als es mit Ptolemaios II. (285-246) zur Regel wurde, dass der Herrscher seine leibliche Schwester heiratete, können auch in der Bevölkerung Geschwisterehen registriert werden. Zur Eheschließung waren weder staatliche, noch religiöse Akte notwendig, für eine Mitwirkung von Priestern fehlt jeder Beweis. Die Ehe war kein Sakrament, die Eheschließung wurde anscheinend nicht einmal im privaten Umfeld gefeiert, sondern lediglich dadurch besiegelt, dass ein gemeinsamer Hausstand gegründet wurde – dies war auch die Umschreibung des Wortes „heiraten“ auf ägyptisch. Da die Frau ihren Besitz mit einbrachte, wurde es vor allem in den höheren Gesellschaftsschichten seit dem 7. Jh. v. Chr. üblich, Eheurkunden oder Eheverträge zu schließen. Sie legten besonders für den Fall der Scheidung fest, wie die Ehefrau und eventuell vorhandene Kinder versorgt werden sollen, welche Güter ihr zustanden. Solange die Ehe bestand, behielt sie rechtlich den Besitz an dem, was sie in den Haushalt eingebracht hatte. Bei einer Scheidung – außer bei Ehebruch – erhielt sie ihr Eigentum zurück sowie ihren Anteil am gemeinsam erworbenen Vermögen.
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