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Der Blaumilchkanal

Der Blaumilchkanal

Titel: Der Blaumilchkanal Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Unbekannter Autor
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geschrieben?
    ADOLF (nach sorgfältiger Prüfung des Dokuments) : Ja.
    STAATSANWALT: Das ist also Ihre Handschrift?
    ADOLF: Nein.
    STAATSANWALT: Nein? Wieso nicht?
    ADOLF: Zu dem auf diesem Dokument angegebenen Zeitpunkt war ich nicht in Berlin.
    STAATSANWALT: Das Dokument wurde in München ausgefertigt.
    ADOLF: Ich war auch nicht in München. Ich hatte damals gerade in Dachau zu tun. STAATSANWALT: Was hatten Sie in Dachau zu tun?
    ADOLF: Mir fällt soeben ein, daß ich in Linz war.
    STAATSANWALT: Wie kommt dann Ihre Unterschrift auf Vlieses Dokument?
    ADOLF: Sie wurde später hinzugefügt. Ich möchte darauf hinweisen, daß die Ziffern auf diesem Dokument , nicht genau zu erkennen sind. Besonders die Ziffer 4 ist undeutlich und kann sehr leicht mit der Ziffer 7 verwechselt werden.
    STAATSANWALT: Zwei mal zwei wäre dann also sieben?
    ADOLF: Das habe ich nicht gesagt. Ich bin kein Mathematiker, Meine Bemerkung bezog sich ausschließlich auf die Form der Ziffer 4, die mich an die Form der Ziffer 7 im Dokument Nr. 6013 erinnert.
    VORSITZENDER: Angeklagter, Sie sollen die Frage beantworten, wieviel zwei mal zwei ist. ADOLF: Nicht sieben. Ich habe nie gesagt, daß es sieben ist. Ich habe nur gesagt, daß mich die Ziffer 4 auf manchen Dokumenten an die Ziffer 7 erinnert.
    STAATSANWALT: Wir sprechen jetzt nicht über »manche Dokumente«. Wir sprechen über das Dokument Nr. 6013.
    ADOLF: Für dieses Dokument bin ich nicht verantwortlich, weil ich zur Zeit seiner Ausfertigung in Dachau war.
    STAATSANWALT: Also doch Dachau und nicht Linz?
    ADOLF: Soweit ich das aus dem Gedächtnis rekonstruieren kann.
    STAATSANWALT: Für mich besteht nicht der geringste Zweifel, daß Sie ganz genau wissen, wieviel zwei mal zwei ist.
    ADOLF: Ich muß wiederholen, daß ich kein Mathematiker bin.
    STAATSANWALT: Heben Sie zwei Finger Ihrer rechten Hand.
    ADOLF (tutes): Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen ...
    STAATSANWALT: Ich habe Sie nicht dazu aufgefordert, einen Eid zu leisten, sondern nur dazu, zwei Finger zu heben.
    ADOLF: Darf ich in diesem Zusammenhang noch eine Aussage machen?
    STAATSANWALT: Ja.
    ADOLF: Lehmann wurde 1943 ins Protektorat versetzt, so daß ihn Schulze in diesem Jahr unmöglich im Salzkammergut treffen konnte.
    STAATSANWALT: Ich verstehe den Zusammenhang nicht.
    ADOLF: Wenn ich einen Eid ablege, dann lege ich einen Eid ab, um die Wahrheit zu sagen. Lehmann hatte mit Schutzes Angelegenheiten nichts zu tun.
    STAATSANWALT: Schön. Er hatte nichts mit Ihnen zu tun. Aber darum handelt es sich nicht. Es handelt sich darum, wie viele Finger Lehmann gehoben hat.
    ADOLF: Soweit ich mich erinnern kann, hat Lehmann niemals irgendwelche Finger gehoben. STAATSANWALT: Das weiß ich. Es war ja auch nicht Lehmann gemeint, sondern Sie. Wie viele Finger sind es, die Sie jetzt gehoben haben?
    ADOLF: Ich glaube: zwei. Vorsorglich und in jedem Fall möchte ich mich dagegen verwahren, für etwaige Ungenauigkeiten auf diesem Gebiet verantwortlich gemacht zu werden. Ich bin kein Mathematiker.
    STAATSANWALT: Lassen wir das. Heben Sie jetzt noch zwei Finger Ihrer linken Hand. ADOLF: (tut es)
    STAATSANWALT: Wie viele Finger sehen Sie jetzt?
    ADOLF: Zehn.
    STAATSANWALT: Ich meine erhobene Finger.
    ADOLF: Aber ich kann auch die anderen sehen.
    STAATSANWALT: Uns interessieren jetzt nur Ihre erhobenen Finger.
    ADOLF: Auch die nicht erhobenen Finger gehören mir. Sie stellen insgesamt 60 Prozent meiner Fingeranzahl (also eine Majorität von 50 Prozent im Vergleich zu den erhobenen Fingern.
    STAATSANWALT: Ich möchte von Ihnen nichts anderes kören als die Gesamtanzahl der zwei mal zwei Finger, die Sie gehoben haben.
    ADOLF: Jetzt?
    STAATSANWALT: Ja. Zählen Sie.
    ADOLF (versucht es erfolglos): Ich kann nicht.
    STAATSANWALT: Warum nicht?
    ADOLF: Ich bin gewohnt, so zu zählen, daß ich den Finger über die zu zählenden Gegenstände gleiten lasse. Im vorliegenden Fall ist der Finger, mit dem ich zählen soll, identisch mit einem der zu zählenden Finger, was mich sehr verwirrt. Außerdem könnte es zu Ungenauigkeiten führen, und da ich unter Eid stehe, muß ich auf größte Genauigkeit bedacht sein. Darf ich noch eine Aussage machen?
    STAATSANWALT: Ja.
    ADOLF: Ich möchte nicht die Möglichkeit, daß zwei mal zwei unter bestimmten Voraussetzungen das Ergebnis vier oder ein annähernd ähnliches Ergebnis haben kann, vollkommen von der Hand weisen. Dennoch lege ich Wert auf die Feststellung, daß ich mich mit Arbeiten auf diesem Gebiet niemals

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