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Der Fluch Des Bierzauberers

Der Fluch Des Bierzauberers

Titel: Der Fluch Des Bierzauberers Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Guenther Thoemmes
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Bischof von Sötern gerade erst nach zehnjähriger Haft in Linz entlassen worden und nach Trier zurückgekehrt war. Dort angekommen, hatte er als Erstes das Domkapitel wieder entmachtet. Daraufhin wurden die Verdächtigungen gegenüber der Familie Knoll schwerwiegender.

    Zwei Personen, ein Schöffe namens Peter Keul aus Bitburg sowie eine Margaretha Sonnen aus Biersdorf, wurden des Hexenwerks angeklagt und bezichtigten die Knolls, mitzuwirken. Beide wären auf dem Hexentanzplatz gesehen worden. Und zu guter Letzt hatte sich eine weitere Angeklagte, Helene Schausten, zu der Aussage verleiten lassen, dass Knoll der König der Hexer, der Roi des Sorciers wäre. Knoll erwirkte, mit von Eschs Unterstützung, in Luxemburg eine Kommission anrufen zu dürfen. Die Nachforschungen ergaben, dass sowohl die Sonnen als auch die Schausten einige Jahre zuvor im Hopfengarten gearbeitet hatten, dann mit Magdalena in Streit geraten und fortgegangen waren. Peter Keul korrigierte sich. Er sei so schwer gefoltert worden, dass er seine einzige Möglichkeit zur Rettung darin gesehen hatte, den unschuldigen Knoll mit hineinzuziehen, auf dass die Luxemburger auch seine Unschuld attestieren würden. Daraufhin wurde durch Erlass der Kommission verboten, Knoll und seine Frau als Mitglieder eines Hexenzirkels zu verleumden. Damit hätte die Anklage erledigt sein müssen.

     
    Aber Lothar von der Horst war ein zäher, hartnäckiger Gegner. Er hatte sich mittlerweile ausgerechnet, was die Hopfengärten einbrachten. »Und die Fechser kann sie nicht mitnehmen, die alte Hexe«, frohlockte er vorzeitig. »Ich werde die Knolls hinausjagen, den Hopfen selbst anpflanzen und das Geld für mich scheffeln.« Dazu musste er allerdings schwerere Geschütze auffahren. In den nächsten Monaten wurden in der ganzen Eifel, besonders in den Orten, die zu Kurtrier gehörten, unter Folter erstaunlich viele Aussagen über Knolls und Magdalenas Hexenwerk gemacht. Fast alle Angeklagten schienen sie zu kennen. Der Herr von Hamm sammelte alles akribisch. Er war mit vielen dieser Herren befreundet, die diese drastischen Verhöre und Verfahren leiteten. Wieder schaltete Knoll die Luxemburger ein. Die fühlten sich aber – auf einmal – nicht mehr zuständig, da ihnen die Sache zu unheimlich wurde. Zudem waren neue Gerüchte aufgetaucht, dass Knoll der ›König der Zauberer‹ wäre. Diesen Vorwurf führte man auf seinen Spitznamen ›Bierzauberer‹ zurück. Sein eigener Sohn hatte ihn damit unwissentlich in die Bredouille gebracht!

     
    Knoll beriet sich mit von Esch, aber auch mit Flügel und dem immer noch einflussreichen Oetz, was zu tun wäre. Alle drei unterstützten ihn ohne Vorbehalte.

    »Der Hammer ist schon ein neidvoller Mensch«, wiederholte Oetz gelegentlich. »Wie viele Menschen der wohl bereits ins Unglück gestürzt hat?«

    »Wir sollten den Großen Rat in den Niederlanden anrufen«, schlug von Esch als Ultima Ratio vor. Knoll stimmte zu. Diese Entscheidung setzte ein viele Monate dauerndes Verfahren in Gang.

     
    Knoll machte sich mit Magdalena auf die Reise nach Mechelen, dem Sitz der höchsten juristischen Instanz der Niederlande. Die Stadt, etwa fünfundzwanzig Kilometer nördlich von Brüssel gelegen, gehörte seit 1477, durch Verheiratung Marias von Burgund, der Erbtochter Karls des Kühnen, mit Maximilian I. zum Haus Habsburg. Kaiser Friedrich III. höchstpersönlich hatte Mechelen dann 1490 zu einer edlen Grafschaft erhoben. Unter Margarete von Österreich war es für kurze Zeit sogar Hauptstadt der Niederlande gewesen. Nach dem Abfall und der Unabhängigkeitserklärung der sieben vereinigten, nördlichen Provinzen, die auch für die Probleme mit den Staatischen im Bitburger Raum verantwortlich waren, war Mechelen wieder zu Brabant gekommen und zum Sitz des höchsten Gerichtshofs für die gesamten habsburgischen Niederlande bestimmt worden.

    Beeindruckt standen Cord Heinrich und Magdalena nach vier Reisetagen auf den gut befestigten Handelsstraßen nach Flandern vor dem Mechelner Schepenhuis – dem Schöffenhaus – im Steinweg, in dem die Verhandlung stattfinden sollte. Hier tagte auch der Große Rat. Auf einen Advokaten zu ihrer Verteidigung hatten sie auf Anraten von Eschs verzichtet.

    »Wer gleich zu Beginn einen Advokaten mitbringt, wirkt schon schuldig«, so dessen Begründung. »Dies ist nur eine Anhörung, keine Anklage.«

    Knoll hatte sich widerstrebend gefügt. Ihm schwante indes nichts Gutes. Also hatte er sich selbst

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