Die Karriere-Bibel
will und nichts delegieren kann. Solche Typen haben mehr mit dem Neandertaler gemein, als sie ahnen. Vielleicht auch
dessen Zukunft.
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|361| 23. Oktober
Lass das! – Gefahrenherde im Job
Wer sich die Finger verbrennt, versteht nichts vom Spiel mit dem Feuer. Das soll Oscar Wilde gesagt haben. Ich bin sicher,
er meinte eine private Affäre. Hätte er den Beruf gemeint, wäre diese Einsicht mehr als leichtfertig. Wer hier mit dem Feuer
spielt, erzielt definitiv schwere Verbrennungen. Bestimmte Verhaltensweisen haben fast durchweg Abmahnungen oder gar Jobverlust
zur Folge. Dabei kennen selbst arbeitnehmerfreundliche Richter keinen Pardon:
Die private Nutzung dienstlicher Bonusflugmeilen. Hat das Unternehmen das nicht ausdrücklich erlaubt, rechtfertigt das den
fristlosen Rausschmiss. Das private Freifliegen ist nur dann korrekt, wenn es eben ausdrücklich erlaubt wurde oder darüber
keine eindeutige Regelung existiert. Genauso ist es auch mit nichtberuflichem Internetsurfen. Gibt es dazu keine Vereinbarung,
gilt es als toleriert. Andernfalls sind private Internetreisen im Büro ein Kündigungsgrund!
Gar keine Gnade kennen Arbeitsrichter bei (Spesen-)Betrug. Darum wird hier meist als Erstes nachgeforscht, wenn man sich von
unliebsamen Kollegen trennen will. Bewirtete Personen, die es gar nicht gibt; notierte Überstunden, während man nachweislich
woanders war – alles keine Kavaliersdelikte. Wer damit auffällt, darf sofort den Hut nehmen. Fristlos.
Ähnliches gilt für Geschenke. Wer sorglos zugreift – auch in der Weihnachtszeit –, gerät in Verdacht, bestechlich zu sein.
In den meisten Fällen muss erst abgemahnt werden. Bei schweren Vergehen kann auch die sofortige Kündigung folgen. Besser:
Sie informieren Ihren Arbeitgeber über alle Zuwendungen, die über das übliche Maß hinausgehen.
Eine Faustformel sagt: Alles, was der persönlichen Bereicherung auf Kosten des Unternehmens dient, kann unangenehme Konsequenzen
haben. Dazu reicht schon, bei Dienstfahrten mit dem eigenen Pkw mehr Kilometer anzugeben, als tatsächlich gefahren worden
sind – oder ein Brötchen zu essen: So ist es einer Bäckereiverkäuferin ergangen. Sie aß nach Ladenschluss ein Brötchen aus
der Auslage, das ohnehin hätte weggeschmissen werden müssen.
Untreue
nannte der Chef das und kündigte ihr sofort. Die Arbeitsrichter sahen das genauso.
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|362| 24. Oktober
Trennkost – Wenn schon kündigen, dann richtig
Dass es bei Entlassungen zu Fehlern kommt, die das Unternehmen viel kosten, überrascht wohl keinen. Dass die größten Kosten
durch die Mitarbeiter entstehen, die bleiben, schon eher. Es gibt Studien, die belegen, dass Fehlverhalten bei Kündigungen
zu erhöhter Fluktuation führt, im Fachjargon
Survivor-Syndrom
genannt. Die Schlüsselrolle kommt dabei den Führungskräften zu, die die Hiobsbotschaft überbringen. Sie sind die eigentlichen
Gestalter der Umbruchphase, sagt Laurenz Andrzejewski, der über Trennungskultur ein lesenswertes Buch * geschrieben hat.
Sollten Sie als Manager jemals in eine solche Situation kommen, denken Sie daran, dass für das Gespräch vor allem zwei Fragen
entscheidend sind: Wann? Und wie wird gekündigt? Vor allem schnell muss es gehen! Sobald bekannt wird, dass Entlassungen unvermeidbar
sind, müssen die ersten Gespräche geführt werden. Alles andere erhöht den Leidensdruck der Betroffenen und vergiftet das Betriebsklima.
Der häufig gebrauchte Termin – Freitagnachmittag – ist keine gute Wahl. Wer gerade gefeuert wurde, wird in der Regel den Betriebsrat
aufsuchen oder seinen Anwalt anrufen wollen. Beides gelingt am Freitagnachmittag oder am Wochenende schwer. Auch die Chance
auf ein spontanes Nachgespräch wird dem Betroffenen so verbaut. Anfang oder Mitte der Woche sind deutlich bessere Termine.
Zum
Wie
: Die eigentliche Botschaft muss in den ersten fünf Sätzen erfolgen – Sätzen, nicht Minuten! Also: »Herr XY, ich habe Sie
zu mir gebeten, um Ihnen die Aufhebung Ihres Arbeitsvertrages zum Jahresende mitzuteilen. Die Trennung ist durch die Auslagerung
Ihrer Abteilung begründet. Gerne möchten wir mit Ihnen eine faire Lösung vereinbaren. Sollte dies nicht gelingen, kündige
ich Ihnen fristgerecht zum …« Formulierungen mit
man
sind tabu. Sie signalisieren, dass sich der Chef von der Entscheidung distanziert. Und nach dem Gespräch ist der Trennungsprozess
nicht abgeschlossen. Ebenso wichtig wie ein
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