Die Macht der Macht
Regeln halten, bekommen wir dafür Belohnungen oder Strafen werden vermieden, die Kollegen akzeptieren uns besser. Der Vorgesetzte sorgt für die Einhaltung der Arbeitszeit, die Personalabteilung kontrolliert diese ebenso und auch der Betriebsrat. Alle haben damit Macht und üben diese auch entsprechend aus. Der Chef sanktioniert den Mitarbeiter bei Verstößen, die Personalabteilung weist den Chef auf seine Nachlässigkeit hin, und der Betriebsrat protestiert, wenn die zehn Stunden maximale Arbeitszeit überschritten werden.
Psychologisch betrachtet haben wir es hier mit einfachem Lernen anhand von Belohnung und Bestrafung zu tun. Regeln missachte ich meist nur dann, wenn die erwartete Belohnung die Folgen der Sanktion deutlich überwiegt. Oder wenn ich überzeugt davon bin, dass ich beim Verstoß nicht ertappt werde.
Die im Unternehmen gültigen Spielregeln zu kennen und zu beachten, ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den beruflichen Aufstieg. Die Missachtung der innerbetrieblichen Spielregeln wird immer wieder als einer der größten Karrierekiller genannt. Wann darf man den Arbeitsplatz verlassen? Was trägt man zur Arbeit? Mit wem geht man in die Kantine? Duzen oder siezen wir uns?
Formelle und informelle Regeln gelten in jeder Gruppe. Sie steuern das Verhalten der Mitglieder. Es gibt eine Vielzahl von offiziellen Regelungen – von der Betriebsordnung bis zur Vereinssatzung – und viele ungeschriebene Regeln. Macht hat, wer diese Regeln bestimmt und ihre Beachtung belohnen oder Verstöße bestrafen kann.
Die Sozialwissenschaften definieren »Gruppen« als drei oder mehr Personen, die dauerhaft miteinander interagieren. Gruppen weisen eine innere Struktur auf, sie grenzen sich nach außen ab. Gruppenstrukturen werden durchNormen und Regeln geschaffen. Normen und Regeln erleichtern das Zusammenleben in der Gruppe und die Zusammenarbeit. Es gibt Konsequenzen, die die Einhaltung der Normen belohnen und einen Verstoß bestrafen. Übliche und hilfreiche Normen in Gruppen sind Fairness, Gegenseitigkeit, Rücksichtnahme, die Erfüllung der Rollenerwartungen, durch Vernunft geprägtes Verhalten und Regelungen, die im Konfliktfall zur Anwendung kommen.
Zu enge Regeln und die zu strikte Einhaltung führen leicht zu Gruppendruck, der über das Gefühl der positiven Identifikation hinausführt. Negative Erscheinungen sind zudem erzwungener Konsens und unsinnige Regeln sowie übermäßige Sanktionen bei Verstößen.
Je größer die Gruppe, desto größer ist die Tendenz des Individuums, sich anzupassen; wenn das konforme Verhalten verstärkt wird, steigt die Tendenz, sich auch zukünftig so zu verhalten. Individuen mit hohem Selbstwertgefühl sind weniger empfänglich für diese Einflüsse.
MACHT UND REGELN
Normen, Regeln und Werte ordnen und vereinfachen unser Zusammenleben.
Sie schaffen Sicherheit für richtiges Verhalten, schränken aber auch ein.
Verstöße werden meistens von der Gemeinschaft geahndet.
Macht hat, wer die Spielregeln definiert.
Normen, Regeln und Werte werden häufig ungeprüft übernommen.
Überlegen Sie:
Welchen Sinn haben Regeln?
Wer profitiert davon?
Können Sie geltende Regeln ignorieren oder ändern?
Lohnt sich der Preis dafür?
Wenn ja – was ist der beste Weg, eine Änderung zu erreichen?
In ihrem Spiegel-Artikel mit dem Titel »Die Ritter der Drachenburg« beschreibt Ulrike Demmer einen langwierigen bürokratischen Prozess zur Verbesserung der Sicherheit unserer Soldaten in Afghanistan. Es geht um den Einbau eines Fernmeldegeräts in geschützte Fahrzeuge, damit Funkkontakte während der Fahrt möglich sind. Der Prozess beginnt mit einem schriftlichen Antrag am 16. Januar. Beteiligt werden die Elektronische Kampfführung, der Referatsleiter Unterstützung/Einsatz im Einsatzführungsstab, der Führungsstab der Streitkräfte, der Führungsstab des Heeres, der Bevollmächtigte des Hauptabteilungsleiters Rüstung beim Einsatzführungsstab, das Streitkräfteunterstützungskommando, die Zentrale Militärkraftfahrtstelle, das Logistikamt der Bundeswehr und die Rechtsabteilung des Ministeriums sowie die Wehrtechnische Dienststelle 91, Geschäftsfeld Ergonomie. »Am 27. Mai stellt auch der Führungsstab der Streitkräfte fest, ein solches Provisorium werde ›seitens FÜ S IV 4 nicht mitgetragen‹. Aus hiesiger Sicht verbiete sich durch die ›aufgezeigte Gefahr für Leib und Leben‹ eine Zulassung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der
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