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Du machst, was ich will: Wie Sie bekommen, was Sie wollen - ein Ex-Lobbyist verrät die besten Tricks (German Edition)

Du machst, was ich will: Wie Sie bekommen, was Sie wollen - ein Ex-Lobbyist verrät die besten Tricks (German Edition)

Titel: Du machst, was ich will: Wie Sie bekommen, was Sie wollen - ein Ex-Lobbyist verrät die besten Tricks (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Volker Kitz
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Darstellung
    Moreland, R. L.; Zajonc, R. B. (1982): Exposure Effects in Person Perception: Familiarity, Similarity, and Attraction. Journal of Experimental Social Psychology , 18, 395– 415
    Moreland, R. L.; Beach, S. R. (1992): Exposure Effects in the Classroom: The Development of Affinity Among Students. Journal of Experimental Social Psychology , 28, 255 – 276
    Serenko, A.; Bontis, N. (2011): What’s Familiar is Excellent: The Impact of Exposure Effect on Perceived Journal Quality. Journal of Informetrics , 5, 219–223
    Topolinski, S.; Strack, F. (2009): Motormouth: Mere Exposure Depends on Stimulus-Specific Motor Simulations. Journal of Experimental Psychology: Learning, Memory, and Cognition , 35 (2), 423–433
    Reziproke Zuneigung
    Curtis, R. C.; Miller, K. (1986): Believing Another Likes or Dislikes You: Behaviors Making the Beliefs Come True. Journal of Personality and Social Psychology , 51, 284 – 290
    Gold, J. A.; Ryckman, R. M.; Mosley, N. R. (1984): Romantic Mood Induction and Attraction to a Dissimilar Other: Is Love Blind? Personality and Social Psychology , 10, 358 – 368
    Swann, W. B.; Stein-Seroussi, A.; McNulty, S. E. (1992): Outcasts in a White-Lie Society: The Enigmatic Worlds of People With Negative Self-Conceptions. Journal of Personality and Social Psychology , 62, 618–324

    6. Arbeiten Sie mit den Lebensmotiven Ihrer Zielperson

    Der Abgeordnete druckste nicht lange herum am Telefon: »Da gibt es doch jetzt dieses neue Handymodell – meinen Sie, davon könnte ich eins bekommen?«
    Immerhin war er mit seiner Frage bei der richtigen Branche gelandet. Unter den Unternehmen, die ich vertrat, waren durchaus auch Handyunternehmen.
    Aber es gehörte zu unseren Grundätzen, für politische Entscheidungen nicht zu zahlen. Jedenfalls nicht mit Geld oder Waren.
    Das hatte einen erstaunlich einfachen Grund: Es wäre viel zu teuer. Dafür gab es schlicht und ergreifend kein Budget.
    Viele glauben, Lobbyisten hätten ständig einen Koffer voll Bargeld dabei, den sie den Politikern an dunklen Straßenecken oder in den berühmten Hinterzimmern mit vielsagendem Blick übergäben – und schon liefe alles nach ihrem Willen.
    Die Wahrheit sieht aber so aus: Viele Lobbyisten – von Verbänden und Unternehmen gleichermaßen – haben schon Probleme, wenn sie nach einer Dienstreise eine Taxiquittung abrechnen wollen. Nicht selten sieht man nach offiziellen Terminen die Lobbyistenschar gesammelt zur U-Bahn-Station ziehen, weil viele gehalten sind, die billigeren öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Wenn zu morgendlichen Sitzungen Kollegen aus ganz Deutschland anreisten, beraumten wir manchmal extra noch ein kurzes offizielles Treffen am Vorabend an – weil viele nur so eine Übernachtung von ihrem Arbeitgeber bezahlt bekamen und nicht den 6-Uhr-Flieger nehmen mussten. Kein Unternehmen hat Geld übrig, überall wird gespart, jede Ausgabe dreimal geprüft. Da sind keine Geldkoffer zu verteilen, noch nicht einmal an Politiker.
    Der zweite Grund ist das Gesetz. Wer »Amtsträger« ist, also Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, darf grundsätzlich keine Vorteile von außen annehmen oder gar fordern. Das gilt unter anderem für alle Ansprechpartner in den Ministerien. Da ist es schon strafbar, sich durch Geld ein »allgemeines Wohlwollen« zu erkaufen. Beide Seiten – der Geber und der Nehmer – können dafür bis zu drei Jahre lang ins Gefängnis kommen. Fließt Geld für eine ganz bestimmte Diensthandlung, zum Beispiel für eine Genehmigung, sind es sogar bis zu fünf Jahre. Wer hier mit Geld operiert, ist kein Lobbyist, sondern ein Straftäter.
    Etwas lockerer geht das Gesetz allerdings mit den Abgeordneten um. Hier ist nur der konkrete Stimmenkauf strafbar. Schenke ich also einem Bundestagsabgeordneten tatsächlich ein Handy, damit er für oder gegen ein bestimmtes Gesetz stimmt, dann sind für uns beide bis zu fünf Jahre Gefängnis drin.
    Schenke ich ihm das Handy aber einfach so, nur damit er mich lieber mag, dann ist das nicht strafbar – zumindest aktuell. Seit Jahren diskutieren die Abgeordneten darüber, ihre eigene Bestechlichkeit strenger zu regeln. So fordert es auch die UN-Konvention gegen Korruption, die Deutschland bis heute nicht ratifiziert hat. Immer wieder finden sich »Argumente« dagegen. Daher steht bis heute im Abgeordnetengesetz: »Die Entgegennahme von Spenden bleibt unberührt.«
    Allerdings bringt es mir auch nicht viel, wenn ein einzelner von 620 Abgeordneten

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