Ermittler in Weiß - Tote sagen aus
dass von den verschwundenen Personen auch nach Wochen keinerlei Lebenszeichen vorlag, waren für die Behörde Grund genug, eine Hausdurchsuchung beim Platzwart durchzuführen. Da diese aber nichts erbrachte, wurde der Vorgang vorläufig eingestellt und geriet zunächst in Vergessenheit. Erst einige Jahre später geriet der Platzwart erneut ins Blickfeld der Polizei. Er war immer noch auf dem Sportplatz tätig und wohnte auch noch in dem gleichen Haus, allerdings mit einer neuen Lebensgefährtin an der Seite. Aufmerksam wurde man deshalb auf ihn, weil ein ehemaliger KZ-Insasse ihn als einen der im KZ tätigen SS-Leute erkannt hatte und ihn beschuldigte, als Blockführer an schweren Menschenrechtsver-letzungen, Folterungen und Tötungen von Häftlingen beteiligt gewesen zu sein. Daraufhin wurde der Platzwart vernommen und, als sich die Vorwürfe bestätigt hatten, festgenommen. Bei den weiteren Ermittlungen kam auch die vor Jahren eingestellte Vermisstensache wieder zum Vorschein. Bei der Überprüfung dieser Angelegenheit wurde festgestellt, dass von den drei vermissten Personen immer noch kein Lebenszeichen vorlag, obwohl inzwischen mehrere Jahre vergangen waren. Der jetzt in anderer Angelegenheit Beschuldigte wurde daraufhin erneut zu den damaligen Vorgängen vernommen. Hierbei verwickelte er sich in einige Widersprüche und gestand schließlich nach weiteren Ausflüchten in die Enge getrieben, den Tod der drei Familienangehörigen verschuldet zu haben. Nach seiner Darstellung sollte es am Abend des angeblichen Verschwindens einen heftigen Streit mit seiner Frau gegeben haben. Hierbei sei es auch zu Tätlichkeiten gekommen. Er habe seiner Frau aus Wut über ungerechtfertigte Beschuldigungen eine kräftige Ohrfeige gegeben, worauf sie durch den Schlag nach hinten gefallen und die äußerst steile und schmale Kellertreppe hinabgestürzt sei. Dabei habe sie die hinter ihr auf der Kellertreppe stehende Schwiegermutter und Tochter mit nach unten gerissen. Am Fuß der Treppe seien dann alle drei Personen bewegungslos liegen geblieben. Er habe sofort nach ihnen gesehen und den Tod aller drei Personen zweifelsfrei festgestellt. Aus Angst, zur Rechenschaft gezogen zu werden, habe er die drei Leichen noch in der gleichen Nacht im Keller vergraben. Wie wir bereits wissen, erstattete er nach mehreren Tagen die Vermisstenmeldung, nachdem er zuvor das Gerücht von der beabsichtigten Republikflucht in die Welt gesetzt hatte. Nach diesen wenig glaubwürdigen Aussagen über die angeblichen Todesfälle der drei Personen wurde ich mit dem Fall vertraut gemacht und gebeten, zu den Angaben über den angeblichen Unfallhergang Stellung zu nehmen. Vor allem sollte ich mich dazu äußern, ob man nach dem Zeitraum von mehreren Jahren noch Teile der Leichen auffinden könnte. Letzteres stand außer Frage, da man zumindest Teile der Skelette vergrabener Toter auch nach langer Zeit im Boden auffinden kann. Den Todessturz der drei Personen in der geschilderten Art und Weise hielt ich ebenso wie die Kriminalisten für sehr unwahrscheinlich. Wir wurden also beauftragt, bei den Ausgrabungen im Keller des Hauses mit anwesend zu sein und auf Spuren von Leichenteilen oder Hinweise darauf zu achten. Außerdem sollten wir eine genaue Untersuchung des gesamten Hauses, insbesondere aber des angeblichen Tatortes, der Kellertreppe, vornehmen. Hierbei fanden sich an der hölzernen Umrandung der Kellertreppenöffnung zahlreiche kleine schwärzliche Punkte, die möglicherweise sehr alte Blutspritzer sein konnten. Die erste Untersuchung vor Ort ergab auch eine positive Vorprobe auf Blut, die sich allerdings später im Labor als falsch herausstellte. Es waren keine Blutspritzer, sondern ganz gewöhnlicher Fliegendreck, der mitunter wie Blut eine positive Benzidinre-aktion ergibt. Das Aufgraben des Kellerbodens, der aus fest gestampfter Erde bestand, zunächst an der Stelle, die uns der Beschuldigte bezeichnete, und als dort nichts gefunden wurde, im ganzen Kellerbereich, führte zu keinerlei Ergebnis. Keine Skelettteile weit und breit. Der Boden machte auch nicht den Eindruck, in den letzten Jahren schon einmal aufgegraben worden zu sein. Die Angaben des Beschuldigten waren also falsch. Als ihm das Ergebnis der Untersuchungen mitgeteilt wurde, änderte er seine Aussage ab. Er habe die Leichen zuerst zerstückelt, dann die Weichteile im Keller vergraben und die Knochen im Kessel der Zentralheizung verbrannt. Als ich ihm vorhielt, dass eine völlige Verbrennung im
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