ETF-Handbuch der Börse Frankfurt
81 Euro und gibt dann wieder etwas nach. Sie möchten aber den bereits erzielten Gewinn nicht vollständig verlieren, deswegen platzieren Sie eine Stop-Sell-Order bei 80 Euro. Sollte dieser Kurs erreicht werden, wird die Order bestmöglich ausgeführt.
Der Vorteil von Stop-Orders ist, dass Investoren nicht laufend den Markt und die Performance der jeweiligen Aktien überwachen müssen. Sie haben jedoch auch einen Nachteil: Auch kurzfristige Kursrückschläge in einem Aufwärtstrend können den Stop auslösen. Man spricht in diesem Fall häufig von „unfreiwillig ausgestoppt werden“.
Außerdem sind Stops keine Garantie für die Verlustbegrenzung. Denn sie werden bei Berührung des Stop-Kurses in Market-Orders umgewandelt. Wenn dann kein ausreichendes Gegenangebot vorliegt, wird der Auftrag gar nicht oder zu weit schlechteren Kursen als dem Stop-Punkt ausgeführt. Dies passiert häufig bei einem Kursrutsch, wenn viele Investoren gleichzeitig aus einem Wert „raus“ wollen.
Für Market- und Limit-Orders gibt es drei weitere Zusatzarten: erstens die sog. Gültigkeitsbeschränkungen, mit denen die Geltungsdauer eingegrenzt werden kann, zweitens die Bestimmungen, wie eine Order im fortlaufenden Handel ausgeführt werden soll, und drittens die Handelsbeschränkungen, die eine Order auf den fortlaufenden Handel oder auf eine der mehrfach täglich stattfindenden Auktionen festlegen.
>Mehr zum Thema Orderzusätze finden Interessierte unter der Adresse boerse-frankfurt.de/orderzusaetze.
Herausforderung präzise Abbildung von Performance-Indizes
Indizes wie DAX®, MDAX®, TecDAX® und eb.rexx® Government Germany sind Performance-Indizes. Das bedeutet, dass die Dividenden der im Index enthaltenen Unternehmen bzw. die Zinsen bei Rentenindizes in die Indexberechnung mit einfließen. Deshalb werden bei den ETFs auf Performance-Indizes die Ausschüttungen (Dividenden bzw. Zinsen) wieder reinvestiert. Dieses Verfahren wird auch Thesaurierung genannt.
Dennoch kann es vorkommen, dass thesaurierende ETFs gegenüber dem zugrunde liegenden Performance-Index eine Abweichung in der Wertentwicklung aufweisen. Dafür kann es mehrere Gründe geben:
Abzug der Verwaltungsgebühr: Die Verwaltungsvergütung wird direkt dem Sondervermögen des ETF entnommen. Hierzu wird in der Regel täglich ein 365stel der dem ETF zugrunde liegenden jährlichen Verwaltungsgebühr vom Sondervermögen abgezogen und z. B. einmal im Monat dem ETF-Anbieter gutgeschrieben. Um die Verbindlichkeiten, die dem Sondervermögen aus der Verwaltungsgebühr entstehen, erfüllen zu können, werden im ETF geringe Bargeldbestände gehalten.
Diese können bei steigenden Märkten zu einer geringfügigen Underperformance des ETF gegenüber seinem zugrunde liegenden Performance-Index führen. In fallenden Märkten kann sich durch Kassenhaltung eine ebenfalls geringfügige Outperformance ergeben, da diese Position nicht in den Index investiert und somit auch nicht vom negativen Kursverlauf des Index betroffen ist.
Viele ETF-Anbieter nutzen außerordentliche Erträge des ETF, um die Abweichungen vom Index, die insbesondere aufgrund der Verwaltungsgebühr zustande kommen, zu minimieren oder ganz zu eliminieren. Solche Erträge kann ein ETF – je nach Geschick des Managers – z. B. durch Wertpapierleihe erzielen.
Steuerzahlung: Zum Zeitpunkt der Reinvestition der Dividenden- oder Zinszahlungen müssen Anleger auf die vereinnahmten Dividenden bzw. Zinsen Kapitalertragsteuer oder Zinsabschlagsteuer und den Solidaritätszuschlag an das Finanzamt entrichten. Bei der Berechnung eines zugrunde liegenden Performance-Index werden diese Abgaben nicht berücksichtigt.
Herausforderung präzise Abbildung von Kursindizes
Neben ETFs, die Performance-Indizes nachbilden, gibt es auch ETFs auf Kursindizes. Bei der Berechnung eines Kursindex werden die Dividenden- bzw. die Zinszahlungen nicht mit berücksichtigt. In diesem Fall werden die Dividenden bzw. Zinsen meistens an die Anleger ausgeschüttet.
Folgende Gründe gibt es für die Abweichung der Wertentwicklung eines ausschüttenden ETF von der des zugrunde liegenden Kursindex:
Bardividende: Wenn die Wertpapiere im abgebildeten Index Dividenden oder Zinsen ausschütten, gehen diese am Ausschüttungstag als Bardividende in die ETFs ein und verursachen allein dadurch Abweichungen in der Wertentwicklung.
Steuerzahlung und Ausschüttung: Auf die ausgeschütteten Dividenden oder Zinsen muss zum Ausschüttungszeitpunkt
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