ETF-Handbuch der Börse Frankfurt
dar. In schwankungsintensiven Börsenphasen mit hoher Volatilität sind die gezahlten Prämien entsprechend hoch, sodass der Protective-Put-ETF in einer Aufwärtsbewegung in seiner Performance stärker von der Entwicklung des Index abweicht. Bei Abwärtsbewegungen ist dieser Effekt natürlich günstig für Anleger, weil der Protective-Put-ETF weniger an Wert verliert als der zugrunde liegende Index.
Bei diesen ETFs liegt der erkaufte Schutz in der Regel 5 Prozent unter dem aktuellen Indexniveau. Ein solcher ETF kann somit quartalsweise nicht mehr als 5 Prozent plus der gezahlten Prämie verlieren.
>Handelsdaten zu Protective-Put-ETFs finden Sie auf boerse- frankfurt.de, z. B. über die Fondssuche.
Aktives Cash- und Zinsmanagement
Renten- und Geldmarkt-ETFs bieten Anlegern eine Alternative zu klassischen Geldmarktfonds.
Ein Vergleich von Rödl & Partner aus dem Jahr 2003 zwischen dem Kurzläufer-Rentenindex eb.rexx Government Germany 1.5 bis 2.5 und einem klassischen Geldmarktfonds zeigt, dass der ETF eine relativ risikoarme Alternative ist. Der Index enthält aktuell zehn festverzinsliche Anleihen der Bundesrepublik Deutschland mit einer Restlaufzeit von 1,5 bis 2,5 Jahren (Stand August 2007)
Eine weitere Möglichkeit, Barbestände mit ETFs zu verwalten, bietet ein ETF auf den Tagesgeldzinssatz für Euro. Der Indexfonds ist an eine täglich rollierte Einlage zum EONIA-Satz gekoppelt.
Steuerliche Betrachtung von ETFs
Exchange Traded Funds werden steuerlich wie Aktien behandelt. Sowohl etwaige Veräußerungsgewinne als auch Erträge wie Dividenden oder Zinsen müssen versteuert werden.
Das von der Fondsgesellschaft gebildete Investmentvermögen eines ETFs besteht in der Regel aus den Wertpapieren bestimmter Indizes, z. B. DAX®. Der Wert des ETF hängt somit von der Wertentwicklung des jeweiligen Index ab. Die Besteuerung der ETF- Erträge folgt den allgemeinen Regeln für Investmenterträge aus Investmentfonds, d. h. Ausschüttungen und thesaurierte Erträge des Investmentfonds werden steuerlich grundsätzlich so behandelt, als hätte sie der Anteilsinhaber mit einer Direktanlage unmittelbar selbst erwirtschaftet. Sie werden über § 2 Abs. 1 InvStG (bis 2003: § 39 Abs. 1 KAGG) als Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EstG erfasst, soweit es sich nicht um Betriebseinnahmen handelt.
Die Finanzverwaltung veröffentlicht im Bundessteuerblatt regelmäßig Zusammenstellungen der steuerpflichtigen Erträge je Anteil der registrierten in- und ausländischen Investmentfonds. Diese Beträge sind in der Steuererklärung anzusetzen. Zu unterscheiden ist zwischen Erträgen in- und ausländischer Fonds.
Die Große Koalition hat sich auf die Einführung einer Abgeltungsteuer verständigt. Sie soll Anfang 2009 mit einem Steuersatz von 25 Prozent in Kraft treten und für Zinserträge, Investmentfondserträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne gelten; Immobilien bleiben außen vor. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer kommen hinzu. Die Einführung einer Abgeltungsteuer bricht radikal mit dem bestehenden System. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen ersten Überblick über die Pläne und ihre Auswirkungen.
Abgeltungsteuer auf Zinsen und Dividenden
Eine Abgeltungsteuer hat zwei wesentliche Merkmale: Sie ist dort fällig, wo der zu versteuernde Betrag zuerst anfällt, also an der Quelle bei der depotführenden Bank. Das heißt, der Fiskus wird von der Bank oder dem Kreditinstitut bedient, noch bevor Anleger ihre Gewinne ausgezahlt bekommen. Das Prinzip ähnelt dem bei der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber gleich an den Staat abführt.
Ist die Steuer gezahlt, gilt der ganze Vorgang als abgeschlossen; die Steuer ist abgegolten, eine Steuererklärung nicht notwendig. Die Steuerpflichtigen wissen bereits im Voraus, was sie zahlen müssen. Bisher ist für alle Beträge über dem Freibetrag der persönliche Steuersatz maßgeblich, der sich bei steigendem Einkommen erhöht.
Zwei Sperren sind geplant: Der Sparerfreibetrag soll nach der bereits beschlossenen Halbierung nicht weiter gekürzt werden. Zinserträge bis zu 750 Euro bzw. 1.500 Euro für Verheiratete bleiben auch nach 2009 steuerfrei. Zudem dürfen sich Sparer, die derzeit einen niedrigeren persönlichen Steuersatz als die vorgesehenen durchschnittlichen 25 Prozent zahlen, weiter nach dem alten System besteuern lassen. Derzeit ist zwar auch eine Quellensteuer von 30 Prozent auf jeden Euro über den Sparerfreibetrag hinaus
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