Guido Guerrieri 01 - Reise in die Nacht
vorbei. Manchmal konsumiert er dort auch etwas.
A.d.Z.: Ich erinnere mich, o.g. Afrikaner am Nachmittag des Verschwindens des kleinen Jungen gesehen zu haben. Er kam ohne den Sack, den er üblicherweise bei sich trägt, an meinem Gaststättenbetrieb vorüber und ging sehr rasch, als hätte er es eilig. Er ist nicht in der Nähe der Bar stehen geblieben.
A.d.Z.: Der Ausländer ging von Norden Richtung Süden, d.h., er kam aus Monopoli und war in Richtung Strand unterwegs.
A.d.Z.: Das Ferienhaus der Großeltern des verschwundenen Jungen liegt zirka dreihundert Meter südlich von meiner Bar. Wenn ich mich nicht irre, befindet es sich in etwa auf Höhe des Strandbads Duna Beach.
A.d.Z.: Ich kann den Zeitpunkt, an dem ich den Ausländer vorübergehen sah, nicht genau bestimmen, aber es muss gegen 18.00/18.30 Uhr, vielleicht auch 19.00 Uhr gewesen sein.
A.d.Z.: Ich habe den Ausländer nicht denselben Weg zurückkommen sehen. Ich habe ihn an diesem Tag überhaupt nicht mehr gesehen.
A.d.Z.: Wenn ich mich nicht irre, habe ich am Tag nach dem Geschehen vom Verschwinden des Jungen erfahren. Bevor ich von den Carabinieri vorgeladen wurde, war mir nicht bewusst, dass ich über irgendwelche relevanten Informationen verfüge, d.h., ich brachte das Vorübergehen Thiams an jenem Nachmittag nicht in Verbindung mit dem Verschwinden des Jungen, andernfalls wäre ich spontan erschienen, um mit der Justiz zusammenzuarbeiten.
Ich habe dem nichts weiter hinzuzufügen und versichere, meine Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben.
Es wird vermerkt, dass vorliegendes Protokoll in Ermangelung eines entsprechenden Aufzeichnungsgerätes, lediglich in zusammenfassender Form zu Papier gebracht wurde.
Gelesen, bestätigt, und unterzeichnet ...
Bei dem Protokoll, das während der ersten Vernehmung durch Cervellati angefertigt worden war, handelte es sich um ein »Wortprotokoll«, das man auf Tonband aufgenommen und stenotypiert hatte. Hier verwendete der Zeuge Renna, Antonio keine so unglaubwürdigen Formulierungen wie »beim Betreiben vorgenannten Gaststättenbetriebs« oder »verweilt des Öfteren« und »nimmt einen Kaffee zu sich«. Am Sinn änderte sich dadurch jedoch nichts.
Am 13. August 1999, um 11 Uhr, erschien in den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft vor dem Ermittlungsrichter Dott. Giovanni Cervellati – bei der Anfertigung vorliegenden Protokolls unterstützt von Gerichtsschreiber Biancofiore, Giuseppe – der Zeuge Renna, Antonio, dessen Personalien bereits aktenkundlich sind.
Es sei angemerkt, dass vorliegendes Protokoll in vollständiger Form stenotypiert wird.
Frage: Also, Signor Renna, Sie haben vor ein paar Tagen den Carabinieri gegenüber bestimmte Aussagen gemacht. Als Erstes möchte ich Sie fragen, ob Sie diese Aussagen bestätigen. Erinnern Sie sich noch daran, was Sie gesagt haben?
Antwort: Jawohl, Herr Staatsanwalt.
Frage: Dann bestätigen Sie ihre Aussagen also?
Antwort: Jawohl.
Frage: Gehen wir trotzdem noch einmal gemeinsam durch, was Sie zu Protokoll gegeben haben. Hier steht, Sie hätten den ausländischen Staatsbürger Abdou Thiam bereits gekannt. Ist das richtig?
Antwort: Jawohl, Herr Staatsanwalt. Aber nicht mit Namen. Den Namen habe ich von den Carabinieri erfahren. Ich habe ihn auf dem Foto erkannt, das sie mir gezeigt haben.
Frage: Sie kannten ihn, weil er oft an Ihrer Bar vorüberkam und dort bisweilen auch etwas konsumierte. Richtig?
Antwort: Jawohl, Herr Staatsanwalt.
Frage: Lassen Sie uns über den Tag sprechen, an dem das Kind verschwunden ist. Haben Sie Thiam an diesem Tag, nachmittags oder abends, gesehen?
Antwort: Ja, Herr Staatsanwalt. Er ist gegen halb sieben, sieben an meiner Bar vorbeigekommen.
Frage: Hatte er seinen Sack mit der Ware dabei?
Antwort: Nein, den er hatte er nicht dabei, und er hastete regelrecht vorbei.
Frage: Wollen Sie damit sagen, dass er rannte oder dass er einfach nur schnell ging?
Antwort: Nein, richtig gerannt ist er nicht. Er ging nur schnell.
Frage: In welche Richtung?
Antwort: Zum Strand runter, und der liegt in der gleichen Richtung wie das Haus der Großeltern von ...
Frage: Gut, in Richtung Strand also. Das heißt, von Norden nach Süden, wenn ich das recht verstehe.
Antwort: Ja, von Monopoli Richtung Strand.
Frage: Haben Sie ihn auch zurückkommen sehen?
Antwort: Nein.
Frage: Sie haben vor den Carabinieri ausgesagt, dass Sie das Kind und auch seine Familie kennen, insbesondere die Großeltern. Bestätigen Sie
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