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Kriminalgeschichte des Christentums Band 08 - Das 15 und 16 Jahrhundert

Kriminalgeschichte des Christentums Band 08 - Das 15 und 16 Jahrhundert

Titel: Kriminalgeschichte des Christentums Band 08 - Das 15 und 16 Jahrhundert Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Karlheinz Deschner
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Eigentum zurückzufordern, durch den fränkischen Herzog von Spoleto aufgefangen. 17
    Immer gewaltiger wurde gleichfalls der Reichtum der fränkischen Kirche.
    Bereits unter den Merowingern, als die in Gallien eingefallenen Fürsten alles Land des kaiserlichen Fiskus geraubt (IV 2. Kap.!), stieg der klerikale Grundbesitz stark an, erst recht in der folgenden Epoche – die Frucht blutiger Kriege, königlicher Schenkungen und der Verdrängung der eigenen freien Bauern von Grund und Boden, mit dem die Prälaten auch schon ihre Verwandtschaft beglückten. Sie hatten in den neuerstandenen Staaten, so der katholische Theologe Kober, »unermeßliche Einkünfte«, hatten mehr Land und Immunitäten schließlich als die weltliche Aristokratie, hatten bereits zu Anfang des 8. Jahrhunderts rund ein Drittel des gesamten fränkischen Territoriums in ihren Händen. Der Staat sah schon seine militärische Schlagkraft gefährdet, und so holte zumal Karl Martell, Großvater Karls I., allerlei zurück und lebt als der im Jenseits verdammte Kirchenräuber fort. In Wirklichkeit war sein Zugriff keine Säkularisation, keine »Enteignung der Enteigner«, sondern eher eine Art Zwangsanleihe. Denn während der Staat kirchlichen Boden seinen Anhängern zum Nießbrauch überließ, blieb das Jus ad rem der Kirche anerkannt, wenn auch der hl. Bonifatius, Apostel der Deutschen, jeden, der so vorging, Kaiser, Könige, Beamte, als wütende Wölfe im Schafstall Christi, als Räuber und Mörder beschimpfte.
    Indes suchte Bonifatius selbst den Besitzstand seiner Klöster, zum Beispiel Fuldas, wo ihm Hausmeier Karlmann und mehrere Adlige großzügig Land zur Verfügung gestellt, zu vermehren, suchte er selbst die Güter immer weiter auszudehnen und bejammerte dann – Taktik der Kirche, der Päpste bis heute – das »ärmliche Leben« seiner Schützlinge! Schon unter dem Nachfolger Lul aber waren Fuldas arme Mönche so reich, daß sich der Mainzer Bischof am Geld des Klosters vergriff und Liegenschaften im Wormsgau und zu Truhtmaresheim kaufte. Dabei gehörte ihm bereits schätzungsweise ein Sechstel des gesamten Grundes und Bodens von Mainz, dem »Nabel der Teutschen Nation«, und immer wieder trat dort der hl. Martin, Patron der Kathedrale, urkundlich erneut als Grundstückseigentümer au f.
    Mitte des 8. Jahrhunderts gewann der Klerus sein Gut de jure ganz, de facto zum Teil zurück. Es kam zu einer großen staatlichen Schuldentilgung, einer Restitution des Kirchengutes auf dem »Germanischen Konzil« von 742, doch auch im nächsten Jahr, auf dem königlichen Landgut Lestinnes im Hennegau, »auf den Rat der Diener Gottes« zu dem Beschluß, »wegen der drohenden Kriege und Verfolgungen unserer Nachbarvölker unter der Form der Prekarie gegen Zins einen Teil des Kirchenvermögens zur Beihilfe für unser Heer mit Gottes Nachsicht noch einige Zeit zurückzubehalten«. Dafür aber kassierte die Kirche den jährlichen Tribut von einem Goldsolidus (12 Denare) für jeden Ho f. Und jeder Besitz sollte nach dem Tod des Beliehenen an sie zurückfallen. Zwar behielt sich der Staat vor, notfalls das Gut weiter zu verleihen. Doch hatte der Klerus bei einer eigenen Notsituation sofort Anspruch darau f.
    Überdies schuf Pippin III., vielleicht zur Entschädigung, den Kirchenzehnten (decima, dezem, dîme, tithe), im Westen von geistlichen Kreisen erstmals um 500 gefordert, eine Steuer, durch die fortan aller Grund und Boden unmittelbar mit der Kirche zusammenhing. Doch nicht nur von jeder Ernte, auch von jedem Verdienst eines Händlers oder Handwerkers bekam der Klerus schließlich zehn Prozent. Im 13. Jahrhundert erbrachte ein allgemeiner Zehnt aus der Gesamtkirche rund 300000 Pfund, das Dreifache der Einnahmen der französischen Krone.

Zehnt und Doppel-Zehnt für den armen Klerus

    Der Zehnt war eine aus dem Rohertrag jeder Wirtschaft zu den anderen Abgaben des Bauern für die Klerisei hinzukommende Leistung, ein sich schon bald durch Kauf, Verpachtung, Belehnung, Schenkung, Verpfändung verselbständigendes Wertobjekt, das in kaum einer mittelalterlichen Urkundensammlung fehlt.
    In den ersten vier Jahrhunderten forderte die Kirche im allgemeinen keinen Zehnt. Er war ursprünglich eine freiwillige Gabe, im übrigen schon zuvor bei Juden wie Heiden weit verbreitet. Bei den Christen wurde er vor allem von Hieronymus und besonders von Augustinus verlangt, auf den sich der Klerus bei Einschärfung des Zehntgebotes häufig berie f.
    In der Merowingerzeit wird

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