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Laurence Sterne: Tristram Shandy (Jubiläumsausgabe zum 300. Geburtstag des Autors) [kommentiert] (German Edition)

Laurence Sterne: Tristram Shandy (Jubiläumsausgabe zum 300. Geburtstag des Autors) [kommentiert] (German Edition)

Titel: Laurence Sterne: Tristram Shandy (Jubiläumsausgabe zum 300. Geburtstag des Autors) [kommentiert] (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Laurence Sterne
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schmerzstillendste Mittel.
    Wenn ich in dem Falle wäre, sagte Gastripheres, so würde ich, da Öl und Lampenruss die Hauptsache ist, diese dick auf ein Lümpchen streichen und dieses direkt auflegen. – Das würde ja eine Teufelsgeschichte daraus machen, versetzte Yorick. – Und überdies, setzte Eugenius hinzu, würde es dem Zwecke nicht entsprechen, denn es bedarf hier der äußersten Sauberkeit und Eleganz, was nach der Ansicht der Ärzte schon die halbe Kur ist; – denn wenn die Lettern sehr klein sind (was sie eigentlich sein müssten), so entsteht daraus der Vorteil, dass die heilenden Teile, welche in dieser Form mit dem Gegenstand in Berührung kommen, so unendlich dünn und mit solcher matematischen Gleichheit (Initialen und große Buchstaben ausgenommen) darauf verbreitet werden, wie sie keine Kunst in Anwendung der Spatel gewähren kann. – Es trifft sich sehr glücklich, sagte Phutatorius, dass sich gerade die zweite Auflage meiner Abhandlung de Koncubinis retinendis unter der Presse befindet. – Da können Sie jedes Blatt davon brauchen, gleichviel welches, versetzte Eugenius. – Nur darf nichts Schmutziges daran kleben, bemerkte Yorick.
    Sie drucken jetzt gerade das neunte Kapitel, fuhr Phutatorius fort, – es ist das vorletzte des Buchs. – Wie ist der Titel dieses Kapitels? – fragte Yorick mit einer achtungsvollen Verbeugung gegen Phutatorius. – Ich glaube: de Re Koncubinaria antwortete Phutatorius.
    Ums Himmels willen bleiben Sie von diesem Kapitel weg, sagte Yorick.
    In alle Wege! setzte Eugenius hinzu.
     
    115. Kapitel
    Wäre, sprach Didius, indem er sich erhob und die rechte Hand mit ausgespreizten Fingern auf die Brust legte, – wäre ein solches Versehen mit einem Taufnamen vor der Reformation passiert – (Es passierte erst vorgestern, sagte mein Onkel Toby bei sich selbst), – wo die Taufformel in lateinischer Sprache gesprochen wurde (es geschah alles auf Englisch, sagte mein Onkel), – so hätten dabei allerlei Dinge zusammentreten können; und man hätte auf Grund verschiedener Bestimmungen die Taufe für nichtig erklären und die Ermächtigung erteilen können, dem Kinde einen neuen Namen zu geben. – Hätte ein Priester zum Beispiel, was nicht selten vorkam, aus Unkenntnis der lateinischen Sprache ein Kind Tom o' Stiles in nomine patriae et filia et spiritum sanctos getauft, – so wäre die Taufe für nichtig erklärt worden. – Entschuldigen Sie, warf Kysarcius ein, – in diesen Falle, wo der Fehler nur die Endungen betraf, wäre die Taufe gültig gewesen; – um sie ungültig zu machen, hätte der Fehler des Priesters auf die erste Sylbe jedes Namens, – und nicht wie in dem von Ihnen angeführten Falle auf die letzte fallen müssen.
    Mein Vater fand an Spitzfindigkeiten dieser Art das grösste Vergnügen und lauschte mit gespannter Aufmerksamkeit.
    Gesetzt Gastripheres zum Beispiel, fuhr Kysarcius fort, taufte ein Kind John Stradling's in gomine Gatris u. s. w. Anstatt in nomine Patris u. s. w. – wäre eine solche Taufe gültig? – Nein, sagen die geschicktesten Casuisten; weil hierbei die Wurzel jedes Wortes ausgerissen, der Sinn und die Meinung desselben verlassen und in etwas ganz Anderes verwandelt wurde; denn gomine heißt nicht Namen und Gatris nicht Vater. – Was bedeuten sie denn? fragte mein Onkel Yorick. – Gar nichts, erwiderte Yorick. Ergo ist eine solche Taufe ungültig, schloss Kysarcius. Natürlich! bemerkte Yorick, in einem Tone, der zu 2 / 3 Scherz und 1 / 3 Ernst war.
    In dem angeführten Falle dagegen, fuhr Kysarcius fort, wo patriae für patris, filia für filii u. s. w. gesetzt ist, liegt der Fehler nur in der Declination, die Wurzeln der Worte bleiben unberührt, und so können auch die Beugungen derselben in dieser oder jener Richtung in keiner Weise die Taufhandlung beeinträchtigen, da die Worte den gleichen Sinn beibehalten haben wie vorher. – Dann aber, sprach Didius, muss nachgewiesen werden, dass es die Absicht des Priesters war, sie grammatikalisch auszusprechen. – Ganz recht, antwortete Kysarcius, und hiervon, Bruder Didius, haben wir ein Beispiel in einem Decret der Decretalen des Papstes Leo III. – Aber meines Bruders Kind hat mit dem Papste nichts zu schaffen, rief mein Onkel Toby; – es ist einfach das Kind eines protestantischen Gutsbesitzers, das gegen den Willen und Wunsch des Vaters und der Mutter und aller Anverwandten Tristram getauft wurde.
    Wenn nur, sagte Kysarcius, meinen Onkel Toby unterbrechend,

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