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Mein glaeserner Bauch

Mein glaeserner Bauch

Titel: Mein glaeserner Bauch Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Monika Hey
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geregelte Beratungspflicht als früher, besonders bei auffälligem Befund nach Pränataldiagnostik – die seit dem 1. Januar 2010 geltende Neufassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. 48 Wenn Mediziner allerdings nicht in der Lage sind, die eigenen Grenzen anzuerkennen und zu benennen, diese Tatsache möglicherweise sogar als Kränkung erleben, nützt wahrscheinlich auch ein Gesetz nicht viel, das Ärzte verpflichtet, auf den Rechtsanspruch der Schwangeren und ihres Partners auf weiterführende psychosoziale Beratung hinzuweisen. Wie soll eine Schwangere ihre Hemmungen oder Vorbehalte gegenüber Beratungsstellen überwinden, wenn der Arzt ihres Vertrauens schon eine abfällige Haltung einnimmt?
    Das Recht, sich zu allen Fragen, die eine Schwangerschaft berühren, informieren und beraten zu lassen, bezieht sich ausdrücklich nicht nur auf die ganzheitliche Beratung durch Ärzte und Ärztinnen. Zwar sind diese im Falle der Diagnose, dass das Kind wahrscheinlich mit einer Erkrankung oder Behinderung zur Welt kommen wird, auch verpflichtet, die damit verbundenen medizinischen, psychischen und sozialen Fragen eingehend zu erörtern. Aber sie müssen Betroffene darüber hinaus über ihren umfassenden Beratungsanspruch informieren und sie gegebenenfalls an eine Beratungsstelle vermitteln.
    Die persönliche Beratung in der Schwangerenberatungsstelle ist freiwillig und kostenlos, und sie steht werdenden Vätern ebenso wie Schwangeren zu. Um Ängste und Befürchtungen zu besprechen, Rechtsfragen zu klären und Wege aus einer Krisensituation zu finden. Die Beratungskräfte selbst sind zur Neutralität verpflichtet und stellen sich auf die spezifischen Bedürfnisse der Betroffenen ein. Niemand muss sich hier rechtfertigen oder wird zu irgendetwas gedrängt.
    Das schon lange bestehende und bewährte psychosoziale Beratungsangebot noch besser bekannt zu machen – gerade auch zur Unterstützung bei auffälligen vorgeburtlichen Befunden – war ausdrückliches Ziel der am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Neuregelung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Damit das Beratungsangebot in der Öffentlichkeit bekannter wird und die Betroffenen es stärker wahrnehmen, wäre mehr und bessere Aufklärung über den Rechtsanspruch auf Beratung nützlich. Vor allem aber ist eine vorurteilsfreiere Haltung von Medizinern vonnöten.
    Zwar schreibt der Gesetzgeber vor, dass sich psychosoziale Beratung zusammen mit der ärztlichen Versorgung als selbstverständlicher und integrativer Bestandteil der Betreuung von Schwangeren im Kontext pränataler Diagnostik etablieren sollte. Doch eine deutschlandweite Erhebung bei Gynäkologen und Beratungskräften im ersten Quartal 2010 stellt fest, dass die Vermittlung schwangerer Frauen mit auffälligem Befund an psychosoziale Beratungsstellen zum Zeitpunkt der Erhebung immer noch keine gängige Praxis im medizinischen Alltag ist.
    Zur Beratung von Schwangeren nach auffälligem Befund sollen dem Gesetz nach auch Ärztinnen oder Ärzte hinzugezogen werden, die mit der zu erwartenden Gesundheitsschädigung des Kindes Erfahrung haben. Interessanterweise funktioniert die interdisziplinäre Kooperation zwischen Gynäkologen und Humangenetikern hier gut, während andererseits Kinderärzte, die sich mit der diagnostizierten Störung auskennen, weniger häufig einbezogen werden.
    So verwundert es nicht, wenn auch diese Erhebung bestätigt, dass Patientinnen immer wieder von dem Eindruck berichten, ihr Arzt würde ihnen noch vor der Beratung durch andere Disziplinen und Professionen einen Schwangerschaftsabbruch nahelegen oder ihren Wunsch nach Schwangerschaftsabbruch unhinterfragt unterstützen. 49
    Im Gesetzestext heißt es hingegen klar und deutlich: »Die Beratung erfolgt in allgemein verständlicher Form und ergebnisoffen.«

Sehr geehrte, liebe Patientin,
    Sie sind in unsere Klinik gekommen, um sich wegen einer Krankheit behandeln zu lassen oder um Ihr Kind zur Welt zu bringen.
    Ich danke Ihnen sehr für das Vertrauen, das Sie uns damit entgegenbringen und hoffe, dass dieses Vertrauen nicht enttäuscht wird. Sie können versichert sein, dass alle Mitarbeiter der Klinik, Ärzte, Pflegepersonal, Sekretärinnen, Versorgungsassistenten und Reinigungskräfte sich größte Mühe geben werden, Ihnen die bestmögliche medizinische und pflegerische Betreuung zu gewährleisten und damit den Aufenthalt für Sie so angenehm wie möglich zu gestalten.
    Wir sind nicht perfekt und können sicherlich so manches noch

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