Nachhaltig investieren und gewinnen
auch nachhaltig. Es gibt nämlich eine Menge an Produkten, die außerhalb ihres speziellen Themas keine anderen nachhaltigen Themen – wie etwa soziale Themen – berücksichtigen.
Die Kriteriologie unterschiedlicher Fonds verschiedener Anbieter weicht – zumindest in Teilbereichen – oft voneinander ab. Die Auswahl dieser Kriterien für die jeweiligen Fonds kann durch den Fondsmanager oder die Fondsgesellschaft selbst oder in Zusammenarbeit mit einem Expertenbeirat erfolgen. Die Aufgaben eines derartigen Ethik- oder Nachhaltigkeitsbeirates sind meist eine generelle Einschätzung von Themen und Kritikpunkten, die als Negativ- und Positivkriterien aufgenommen werden können. Auch die Diskussion von Einzelinvestments im Beirat ist möglich.
Beispiel: Arbeitsweise eines Nachhaltigkeitsbeirates
Ein beispielhafter Nachhaltigkeitsbeirat eines Anbieters von nachhaltigen Fonds ist folgendermaßen besetzt: Neben Vertretern der Fondsgesellschaft (die nicht stimmberechtigt sind) sind Vertreter verschiedener Stakeholdergruppen vertreten:
Umwelt … eine Umwelt-NGO
Mitarbeiter … ein Mitglied einer gesetzlichen Arbeitnehmervertretung
Kunden … ein Konsumentenschützer
Gesellschaft … ein akademischer Vertreter aus dem Bereich Soziologie
Weiters sind auch noch andere Themen und Bereiche vertreten:
Gesundheit … ein Spezialist für Medizinethik
Ethik … ein akademischer Vertreter aus dem Bereich Moralphilosophie oder auch Vertreter von Religionsgemeinschaften
nachhaltige Geldanlage … ein unabhängiger Spezialist im Bereich nachhaltige Investitionen
Wirtschaft … ein Vertreter eines Unternehmens, das Vorreiter im Bereich der Umsetzung von Nachhaltigkeitskonzepten ist
Der Beirat tagt mindestens viermal jährlich und diskutiert die Kriteriologie der Fonds. Er kontrolliert weiters die Liste der Investments in den Fonds und wirft anlassbezogen auch Fragen zu Einzelinvestments auf.
Die relative Häufigkeit der für nachhaltige Geldanlagen verwendeten Kriterien ist unterschiedlich ausgeprägt. Nachhaltigkeitsfonds in Deutschland, der Schweiz und in Österreich zeigen in ihren Ausschluss- und Positivkriterien nicht immer einen Gleichlauf. Es gibt aber zumindest einige Kriterien, die als gemeinsamer Nenner betrachtet werden können.
Abbildung: Häufigkeit von Ausschlusskriterien bei Aktien-Nachhaltigkeitsfonds
Im Fall von staatlichen Emittenten auf der Anleihenseite gibt es speziell auf diese Assetklasse zugeschnittene Ausschlusskriterien wie autoritäre Regime, Antikorruptionsstandards, Todesstrafe, grobe Verletzungen oder Einschränkungen der Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, der Mindeststandards für Arbeitnehmerrechte sowie der Besitz von Atomwaffen.
Ausschlusskriterien sind prinzipiell als Alles-oder-nichts-Auswahlverfahren zu sehen. Wird eine Vielzahl von Ausschlüssen vorgenommen, so führt die Strategie zu starken Einschränkungen in den für eine Geldanlage „erlaubten“ Aktien – dem sogenannten Investmentuniversum. Daher ist die Abweichung der Fondsentwicklung vom Gesamtmarkt bei Anwendung von Ausschlusskriterien oft hoch.
Beispiel: Ein orthodoxer Nachhaltigkeitsfonds
Einige angebotene Nachhaltigkeitsfonds schließen neben den oben angeführten „klassischen“ Ausschlüssen wie Atomkraft, Tabak, Rüstung oder Kinderarbeit auch noch ganze Branchen wie Öl & Gas, Autos oder Airlines aus. Diese Branchen haben zugegebenermaßen nicht unbedingt positive Auswirkungen auf die Umwelt. Auf der anderen Seite gibt es eine große Menge von Aktien an der Börse, die gerade in diesen Branchen arbeiten. Ein Ausschluss führt zu dem Problem, dass der Fonds im Falle von deutlichen Kursgewinnen im Bereich Öl & Gas, Autos oder Luftlinien nicht mitpartizipieren kann. Auf der anderen Seite wäre er aber auch bei Kursabschlägen nicht dabei. Jedenfalls muss sich der Fonds auf dieser Basis deutlich anders entwickeln als die Börse als Gesamtes, weil eben bedeutende Komponenten des Universums fehlen.
Es besteht aber die Möglichkeit der Anwendung von sogenannten Öffnungsklauseln. Dabei wird berücksichtigt, wie stark ein Kriterium beim Unternehmen zutrifft. Beispielsweise könnte bei einem Lebensmittelkonzern ein Umsatzanteil der Zigarettenproduktion von einem Prozent als verschwindend gering eingeschätzt und daher geduldet werden. Es ist also möglich und üblich, gewisse Prozentsätze zu formulieren, die als noch erträglich betrachtet werden und nicht zum Ausschluss führen.
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